Demokratische Teilhabe muss für alle gelten – auch für die AfD

Es ist ein Trauerspiel, was die etablierten politischen Kräfte in Deutschland aufführen, seit die rechtskonservative AfD an den Wahlurnen Erfolg hat. In einigen ostdeutschen Bundesländern wählt jeder Vierte inzwischen die Partei, in aktuellen Umfragen sehen Demoskopen die AfD bundesweit bei 15 Prozent. Das allein wäre Grund genug, sich mit der Motivation ihrer Wähler einmal ernsthaft auseinanderzusetzen. Aber noch mehr: In der Corona-Krise war die Partei, wie auch vorher schon bei Migration und anderen Themen, die einzige politische Kraft, die einen Kontrapunkt zur offiziellen Linie der Regierung setzte. Und das oft mit guten Argumenten.

Aber das politische Juste Milieu in Deutschland will keinen Meinungstsreit, will keine andere Sicht der Dinge hören. Sie wollen ausgrenzen und an den Rand drängen, und das geht gar nicht. Das darf in einer demokratischen Gesellschaft auch derjenige nicht zulassen, der kein Parteigänger der AfD oder Rechter ist.

Sie alle kennen die Beispiele. Der AfD – seit 2017 im Deutschen Bundestag – wird beharrlich ein Platz im Präsidium des Parlaments verwehrt. Und im aktuellen Bundestag stehen der AfD drei Ausschussvorsitzende zu – aber die Mehrheit der anderen verweigern der Partei das, was ihr zusteht. Und Linksextremisten aus der SED-Resterampe machen feixend dabei mit, und niemand bei SPD, CDU/CSU, FDP und Grünen scheint der Bruch allgemeingültiger Verabredungen im deutschen Politikbetrieb zu stören. Weil es geht ja gegen „die Rechten“.

Der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, Stephan Thomae, von dem die meisten von Ihnen vermutlich noch niemals etwas gehört haben, will jetzt verhindern, dass die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung Geld vom Staat bekommt. Wie alle anderen auch. Mit einer „Lex AfD“ soll die Steuergeld-Pipeline geschlossen bleiben, aus der sich alle anderen der großen Parteien für politische Bildungsarbeit im Sinne des demokratischen Meinungsbildungsprozesses – wir ich finde – bisweilen schamlos bedienen.

Die AfD hat deshalb ein Organstreitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht begonnen, über das heute in Karlsruhe verhandelt wird. Immerhin geht es dabei um 70 Millionen Euro pro Jahr aus dem Steuersäckel. Da muss eine alte Frau lange für stricken, sagt man in meiner Heimat, wenn es um üppige Geldzuweisungen geht.

Man kann das System der politischen Stiftungen in Deutschland durchaus in Frage stellen, vielleicht muss man es sogar. Da werden hochbezahlte Jobs geschaffen, da werden Büros in aller Welt unterhalten, da werden Politikerreisen organisiert und bisweilen auch kluge Papiere verfasst. Man sieht in den Vereinigten Staaten, wie einflussreich politische Think Tanks werden können, wobei der Vergleich auch hinkt, denn in den USA kommt die Kohle nicht von den Steuerzahlern, sondern von reichen Mäzenen.

Der Politiker Thomae von der einst fteiheitlichen FDP, sagte jetzt, es sei »den Bürgern nicht vermittelbar, wenn mit Steuergeld Kräfte unterstützt werden, die unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung torpedieren«. Und: Es müsse ein Stiftungsgesetz geben, dass politische Stiftungen »nachprüfbar an die freiheitlich-demokratische Grundordnung binden«. Toll, oder?

Wer hat danach gefragt, was die Rosa-Luxemburg-Stiftung der SED-Nachfolge so treibt, bevor sie unsere Steuermilli0nen erhielt? Apropos demokratische Grundordnung  – wer fragt mal nach, was die linksextremistische Stiftung der früheren Stasi-Spitzelin Kahane mit unserem Geld veranstaltet? Was gefährdet die freiheitlch-demokratische Grundordnugn in Deutschland mehr, als unliebsame Landtagswahlergebnisse „rückgängig“ zu machen? Bundeskanzlerin Angela Merkel von der CDU hat unserem Land mit ihrer Flüchtlingspolitik mehr Schaden zugefügt als irgendjemand anderes nach 1945. Und da wird der AfD ihr Recht zur demokratischen Teilhabe verwehrt? Das ist nicht demokratisch und nicht fair. Hoffentlich setzen die Verfassungsrichter in Karlsruhe ein unmissverständliches Zeichen.

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