AfD-Gutachten: Verfassungsschutz bezieht sich auf antifa-Webseiten
Mit einem Gutachten begründet das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) den „Prüffall AfD“. Es hätten sich Anlässe ergeben, einen genaueren Blick auf die größte Oppositionspartei im Deutschen Bundestag zu werfen, sagt man. Immer wieder hatte es in den vergangenen Monaten …nennen wir es…Vorfälle gegeben, die nahelegen, dass es in Teilen der Partei rechtsextreme Bestrebungen gebe, die gegen unsere Verfassungs gerichtet sein könnten. Ich habe mehrfach über solche Dinge hier und anderswo geschrieben.
Die Ansatzpunkte sind leider real, und – das muss man auch klar sagen – nicht von dunklen Mächten und Einflussagenten initiiert worden, sondern von politischen Schwachmaten, die den Holocaust leugnen, rassistische Sprüche bei Saufgelagen zum Schlechtesten geben oder für Selfies vor Hakenkreuzfahnen und Hitlerbildern posieren. So weit, so dämlich.
Heute berichtet die Süddeutsche Zeitung allerdings darüber, dass für das Gutachten über die AfD auch sechs Mal Internetseiten der linksradikalen „antifa“ hinzugezogen wurden. Das ist der Oberbegriff für eine Vielzahl extremistischer Initiativen, die nicht nur offen zur Gewalt gegen „Rechte“ aufrufen, sondern diese auch ausüben. „antifa“ ist der „Revolutionäre 1. Mai“, sind Farbbeutel gegen Hauswände, eingeschlagene Fensterscheiben, abgefackelte Autos, gelockerte Radmutern an Autos von AfD-Politikern, Steinwürfe und körperliche Angriffe gegen Polizeibeamte, brennende Barrikaden auf Straßen. All das ist „antifa“, und nicht wenige sehen in dem linken Mob so etwas wie die legitime Nachfolge der SA-Schlägertrupps in der Weimarer Republik.
Natürlich muss es deshalb nicht alles falsch sein, was die Verfassungsschützer von diesen Seiten gezogen haben. Aber ein G’schmäckle hat das ganze schon, wenn man vermeintliche Verfassungsfeinde damit aufdecken will, dass man bei anderen Verfassungsfeinden abschreibt.