Betrachten wir die Sache nüchtern

Das Thema Vorratsdatenspeicherung ist zurück auf der politischen Agenda. Die Polizei fordert so etwas seit langer Zeit, die EU auch, und nun scheint sich sogar die SPD endlich zu bewegen. Sofort sind die selbsternannten Retter unserer Bürgerrechte wieder da. Sie streiten gegen die Vorratsdatenspeicherung mit zwei Argumenten, die umwerfend sind. Das erste heißt: Ich will das eben nicht! Gerade so, als könnte man mit dem eigenen „Willen“ jedes lästige Gesetz und jede Verordnung außer Kraft setzen. Wenn es danach ginge, was ich persönlich so will, gäbe es manche Behörde längst nicht mehr. Aber danach geht es eben bei mir ebensowenig, wie bei den wackeren Anti-VDS-Kämpfern. Wenden wir uns also dem zweiten „Argument“ zu, das da heißt: Die VDS verhindert keine Anschläge! Toll, oder? Das Problem dabei ist: Niemand will die vorsorgliche Speicherung von Telekommunikationsdaten, weil sie Straftaten verhindert, sondern weil sie nach Straftaten die Ermittlungen erleichtert, um Straftäter ausfindig zu machen. Das ist ganz etwas anderes. Die Gegner der VDS argumentieren so, als würde man sagen: Wir sind gegen Grippeimpfung, weil damit keine Autounfälle verhindert werden können. Leider hat das Beides miteinander gar nichts zu tun.
Ich erkläre nochmal, um was es geht: Telekommunikationsunternehmen wie Telekom und Vodafone speichern zu Abrechnungszwecken die Daten aller in ihren Systemen geführten Telefonate. Wenn Sie mit Ihrer Telefonrechnung nicht einverstanden sind, können Sie Widerspruch einlegen. Dann bekommen Sie eine Übersicht der Verbindungen und können nachrechnen und nachschauen, wann sie mit wem wie lange telefoniert haben. Niemand käme deshalb auf den Gedanken, von einer Einschränkung der Grundrechte zu sprechen. Und nun geht es darum, ob die bei Telekom, Vodafone und anderen Anbietern sowieso vorhandenen Daten für eine begrenzte Zeit BEI DIESEN UNTERNEHMEN gespeichert bleiben. Ergibt sich dann für die Polizei im Rahmen einer konkreten Fahndung nach einer oder mehreren Personen die Notwendigkeit, deren Telefondaten zu überprüfen, geht der zuständige Staatsanwalt zu einem Richter und beantragt unter Darstellung des konkreten Verdachts, in diesen Telefondaten bei der ganz konkreten Fahndung Einsicht nehmen zu dürfen. Der Richter prüft dann und ggf. genehmigt er. Und dann darf die Polizei die Übersicht der geführten Telefonate bei einer konkreten verdächtigen Person in einem konkreten Fall einsehen. Wer das allen Ernstes für eine Einschränkung unserer Grundrechte in Deutschland hält, sollte mal ein paar Minuten kalt duschen.