Betreuungsgeld: Tiger oder Miezekatze, liebe Union?

Die Bundesrepublik Deutschland zahlt (Stand 1. Quartal dieses Jahres) Betreuungsgeld für 455.321 Kinder. 150 mickrige Euro im Monat für die großartige Leistung von Familien, die ihre Kinder zumindest ein bis zwei Jahre zu Hause erziehen. Ein Tropfen auf den heißen Stein, aber Geld, dass Eltern dennoch gut gebrauchen können, um ihren Kindern Freizeitangebote oder auch eine flexible Betreuung, zum Beispiel durch Tagesmütter, organisieren zu können. Heute hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass das vom Bund notwendigerweise eingeführte Betreuungsgeld gegen das Grundgesetz verstößt. Einstimmig! Hier wird nicht etwa festgestellt, dass der Staat Eltern in ihrer Erziehungsarbeit nicht unterstützt darf, sondern dass der Bund nicht dafür zuständig ist. Doch so werden sie es nicht kommunizieren, die Damen und Herren von den linksgrünen Parteien. Sie werden die Sektkorken knallen lassen, um das einzige Großprojekt, dass die CSU in der vergangenen Legislaturperiode durchgeboxt hat, endgültig zu beerdigen. SPD-Generalin Fahimi hat heute schon den Ton dazu vorgegeben.
Wollen die Bürgerlichen nicht wieder die Volldeppen sein, müssen sie jetzt unverzüglich handeln. In den paar Bundesländern, in denen die Union noch regiert, muss unverzüglich ein Gesetzgebungsprozess eingeleitet werden, das Betreuungsgeld als Landesleistung einzuführen. Und es gibt noch eine Möglichkeit: Man kann das Betreuungsgeld auch auf kommunaler Ebene einführen. Und CDU/CSU sind in Deutschland die führende Partei in vielen Städten und Gemeinden. Nun könnt Ihr zeigen, ob Ihr noch fähig zum politischen Kampf seid oder nicht. Tiger oder Miezekatze? Im Übrigen hoffe ich, dass zumindest die Eltern der o. g. 455.321 Kinder bei den nächsten Wahlen daran denken, wem sie zu verdanken haben, dass ihnen nun eine wichtige Leistung weggenommen wird. Wahltag ist Zahltag – man muss es nur konsequent durchziehen.