Bundestag verweigert fünf AfD-Mitarbeitern dauerhaft den Zugang zu Gebäude und IT wegen Sicherheitsbedenken

Der Deutsche Bundestag hat heute fünf Mitarbeitern der AfD-Fraktion die Erteilung von Hausausweisen verweigert bzw. bereits bestehende gesperrt. Gleichzeitig sei ihnen auch die Zugangsberechtigung zu den IT-Systemen des Parlaments verweigert worden. Die Bundestagsverwaltung hält bei den betroffenen Personen für möglich, dass sie die Freigabe zum Betreten der Gebäude nutzen könnten, um so »verfassungsfeindliche Zwecke« zu verfolgen.

Angeblich lägen konkrete Hinweise vor, dass „die Funktions- und Arbeitsfähigkeit des Deutschen Bundestags und die Sicherheit von Abgeordneten sowie aller im Bundestag Anwesenden beeinträchtigt werden könnten“.

Parlamentspräsidentin Julia Klöckner (CDU) sagte: »Die Vielzahl und die Schwere der sicherheitskritischen Erkenntnisse zu den betreffenden Abgeordnetenmitarbeitern machten eine Ablehnung ihrer Anträge zwingend erforderlich.«

Der SPIEGEL berichtet, einer der gesperrten Personen sei Philipp R, „Koordinator Sicherheit“ der AfD-Bundestagsfraktion.

Der soll im Februar 2022 in Friedrichshafen Bewohner einer Asylbewerberunterkunft rassistisch beleidigt und mit einer Schreckschusswaffe bedroht sowie damit geschossen haben.

Danach sei R. angetrunken Auto gefahren, bis ihn die Polizei stoppte. Sie fand in seinem Fahrzeug einen Schlagstock, Tierabwehrspray und einen Schlagring. Das Landgericht Ravensburg verurteilte ihn im vergangenen Jahr deswegen zu 180 Tagessätzen von jeweils 50 Euro.

Zudem wurde R. sein kleiner Waffenschein unbefristet entzogen, er darf auch keine Waffen mehr erwerben. Dennoch arbeitet der Mann seit vergangenem Jahr im Bundestag für die AfD.