Das Gewaltmonopol der Polizei ist kein Freibrief für übertriebene Härte

Reden wir nicht drumherum: Auch wenn die „Querdenken“-Demonstrationen am Wochenende in Berlin untersagt waren und das Verbot gerichtlich überprüft und bestätigt wurde: All das gibt der Polizei nicht das Recht, mit roher Gewalt gegen Demonstranten vorzugehen, wie es hier geschehen ist. Die beiden bekannten Blogger Boris Reitschuster und Ken Jebsen haben im Internet Aufnahmen von sinnloser und roher Gewalt einzelner Polizeibeamter gegen harmlose Demonstranten veröffentlicht.

Selbst wenn solche Querdenker im Einzelfall über die Stränge schlagen, Polizisten beleidigen oder – diese hysterischen Frauen, die bei solchen Veranstaltungen unvermeidlicher Weise immer schrill herumkreischen, gehen mir echt auf den Senkel – anschreien, gibt ihnen das nicht das Recht, mit Faustschlägen in Gesicher von Demonstranten zu reagieren, Leute wie Plastikmüllsäcke umzureißen und wegzustoßen oder sogar von Fahrrädern zu kicken. Dazu kommt, dass es dieses Mal einen Todesfall gegeben hat, wohl aber nicht durch Polizeigewalt hervorgerufen, aber bei einer Identitätskontrolle durch die Polizei geschehen.

Ich bin sehr für unseren Rechtsstaat, für Law & Order und für das Gewaltmonopol der Polizei, wie es unser Staat festgeschrieben hat. Aber solche Videoaufnahmen von der Polizeihärte gegen friedliche und gewaltlose Demonstranten kannte ich bisher nur aus Staaten wie Russland oder Belarus oder früher auch aus Ost-Berlin. So etwas geht nicht, und die Polizeiführung, vielleicht auch Staatsanwälte sollten sich diese Bilder genau anschauen und dann handeln.

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