Der Feind im eigenen Bett: Geheime Ausschussitzung mit 105 Teilnehmern

Die streitbare Vorsitzende des Verteidigungsausschusses im Bundestag, Marie-Agnes Strack-Zuimmmermann (FDP) hat einen Brief an Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) geschrieben. Darin macht sie die Parlaments-Vorsitzende darauf aufmerksam, dass bei der Sitzung des Verteidigungsauschusses am vergangenen Montag, bei der es um die von Russland abgehörte Videokonferenz von vier Bundeswehr-Offizieren zum Thema „Taurus“-Einsatz in der Ukraine ging, insgesamt 105 Personen teilgenommen haben. Abgeordnete, aber auch „darunter zahlreiche Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung und der Landesvertretungen“.

Schon verschiedentlich habe ich darüber geschrieben, dass Deutschland noch immer nicht ernst nimmt, in welche Bedrohungen dieses Land einmal geraten könnte oder bereits steckt. Denken Sie nur an die Vernachlässigung der Bundeswehr und die Entkernung unserer drei Geheimdienste! Eine Arbeit im Sinne der Sicherheit unseres Landes können die alle im Moment nicht vollumfänglich leisten.

Und wenn es um das Thema Massenmigration bei den Grünen und der SED-Resterampe geht – welchen Abgeordneten in den Gremien vertrauen Sie?

Oder beim Thema Russland – welchen Abgeordneten der AfD und wieder der SED-Resterampe?

Das Thema Patriotismus & Vaterlandsliebe ist in diesem Land über viele Jahren zu einem Auslaufmodell geworden. Es herrschen Individualismus, Hedonismus und die Verachtung des eigenen Landes, für die wir führende Politiker üppig bezahlen. Von unserem Steuergeld.

Ich habe kein gutes Gefühl mehr, kein Vertrauen in manche Abgeordnete des viel zu großen Bundestages. Denken Sie an Habeck, der mit Deutschland nichts anfangen konnte/kann oder an Claudia Roth, die hinter dem Transparent herdemonstrierte, auf dem  Deutschland als „mieses Stück Scheiße“ bezeichnet wurde.

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Es geht so alles nicht mehr weiter in unserem Land.

Und deshalb begrüße ich außerordentlich, dass Strack-Zimmermann von Bas „eine Ermächtigung zur Strafverfolgung gemäß § 353 b Absatz 4 Strafgesetzbuch“  verlangt, damit untersucht werden kann, wer Geheiminformationen an Medien und feindliche Agenten durchsticht.