Der Kampf gegen den Terrorismus als absurdes Trauerspiel
Am vergangenen Samstag explodierte vor dem Sikh-Tempel in Essen eine Bombe. Der sogenannte Sikhismus ist eine monotheistische Religion, die ihren Ursprung in Indien hat. Die Anhänger glauben an einen Gott, der weder männlich noch weiblich ist, ein sozial ausgerichtetes Familienleben, der ehrliche Verdienst des Lebensunterhaltes sowie lebenslange spirituelle Entwicklung. Die Sikhs gelten als friedfertige Leute, und auch bei längerem Nachdenken fällt mir kein Grund ein, warum irgendjemand diesen Leuten etwas Böses antun sollte. Aber zwei 16-Jährige aus der Salafistenszene im Ruhrgebiet bauten und zündeten einen Sprengsatz, ausgerechnet bei einer Hochzeitsfeier. Immerhin, trotz des in dieser Woche erneut stattgefundenen Blitzmarathons – eine völlig sinnfreie, weil teure und offenbar wirkungslose Prestigeveranstaltung einzelner Innenpolitiker – waren noch genügend Polizeibeamte vorhanden, um die beiden jungen Terroristen zu finden, zu verhaften und in Zellen zu sperren. Das ist die gute Nachricht. Die schlechte ist, dass drei Menschen verletzt wurden, einer davon schwer. Immerhin wagte niemand, den feigen Anschlag als kulturelle Bereicherung für unser buntes Land zu verharmlosen.
Im der gedruckten Ausgabe des Magazins „Focus“ findet sich in dieser Woche ein bemerkenswertes Doppelinterview mit dem Chef des Bundesnachrichtendienstes (BND), Gerhard Schindler, und Hans-Georg Maaßen, dem Leiter des Bundesamtes für Verfassungsschutz. Schindler erklärte, die Anschläge von Brüssel und Paris seien von einem Netzwerk von etwa 30 Personen organisiert und ausgeführt worden. Und wörtlich weiter: „Der größte Teil der Mitglieder war den Sicherheitsbehörden bekannt. Dennoch wusste man zu wenig über ihre konkreten Tatplanungen. (…) Wir brauchen Informationen weit vor den Anschlägen, um sie zu verhindern, und nicht erst danach.“ Das erscheint logisch. Weil aber in unserem Land alles mit allem zusammenhängt, hat das Bundesverfassungsgericht am vergangenen Mittwoch andere Vorstellungen geäußert, die rechtsverbindlich und Hausaufgabe für die Politik zugleich sind. Das BKA-Gesetz, das den rechtlichen Rahmen für die Terrorismus-Bekämpfung vorgibt, wird in Teilen entscheidend entschärft. Mit fünf gegen drei Stimmen entschieden die Richter, dass den Persönlichkeitsrechten von Terrorverdächtigen und ihnen nahestehenden Personen mehr Raum eingeräumt werden muss. Also ein Beispiel. Wenn ein Terrorist von den Ermittlern ausfindig gemacht wurde, dürfen BKA und Verfassungsschutz zum Beispiel seine Wohnung mit Mikrofonen und Minikameras verwanzen. Sitzt aber seine Freundin, die nicht als Terroristin bekannt ist, in derselben Wohnung, dürfen die Ermittler nicht ohne Weiteres lauschen und filmen, weil die Dame ja schließlich auch Persönlichkeitsrechte hat und für den mutmaßlichen Massenmörder auf dem Sofa neben ihr nicht verantwortlich gemacht werden kann. Ich bin sicher, irgendwann werden die deutschen Verfassungsrichter entscheiden, dass Polizeibeamte, die mit Haftbefehl vor der Tür eines Verdächtigen stehen, nicht im Interesse der Bürger für Sicherheit sorgen, sondern eigentlich Hausfriedensbruch begehen.
Bitte verstehen Sie mich nicht falsch. Ich bin dafür, dass Deutschland ein liberaler Rechtsstaat bleibt. Ich bin dafür, dass der Staat sich weitgehend aus den Angelegenheiten seiner Bürger raushält. Ohne konkreten Anlass hat niemand meine Post zu lesen, ohne mich zu fragen. Niemand hat etwas auf der Festplatte meines Computers zu suchen, ohne dass ich die Genehmigung erteile. Und meine Telefonate gehen auch niemanden außer dem jeweiligen Gesprächspartner etwas an. Aber wie es so schön heißt: Man muss auch mal die Kirche im Dorf lassen. Haben Sie noch die Bilder von Brüssel und Paris im Kopf, haben sie im Fernsehen die Toten auf den Straßen von Kabul diese Woche gesehen, den brennenden Bus in Jerusalem? Haben Sie noch die Aufnahmen von 9/11 im Kopf, von Madrid und London? Wir haben ein Problem, und das Problem ist, dass in unseren westlichen Gesellschaften eine Menge islamistischer Extremisten darüber nachdenken und intensiv daran arbeiten, möglichst viele unschuldige Menschen umzubringen. Deshalb dürfen wir unsere freiheitlichen Gesellschaften nicht abschaffen, aber wir müssen denjenigen, die in Polizei und Geheimdiensten für unseren Schutz arbeiten, die nötigen Instrumente dafür geben.
Als die rechtsradikalen Killer des sogenannten NSU zehn ausländische Mitbürger feige umgebracht haben, forderten anschließend führende Politiker, es müsse mehr Datenaustausch zwischen den Geheimdiensten und der Polizei in Deutschland geben, um solche terroristischden Gewaltverbrechen zukünftig möglichst zu verhindern. Das Bundesverfassungsgericht hat vorgestern geurteilt, der Austausch von Ermittlungsdaten zwischen den deutschen Behörden sei rechtlich problematisch. Und der Austausch auf internationaler Ebene sei überhaupt nicht wünschenswert. So, als sei der internationale Terror muslimischer Gewalttäter auf Liechtenstein begrenzt….