Der Streit um die ARD-App kratzt nur an der Oberfläche
Der Bundesgerichtshof hat heute ein vielleicht bahnbrechendes Urteil gesprochen. Auf Antrag der Zeitungsverleger kassierte es ein vorheriges Urteil des OLG Köln, das praktisch grünes Licht für die Nachrichten-App der ARD-Tagesschau gegeben hatte. Diese Tagesschau-App ist für die Nutzer kostenlos und beinhaltet ein hochwertiges journalistisches Angebot. Die Crux dabei: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk wird per Zwangsabgabe von allen Haushalten in Deutschland finanziert. Und: Tageszeitungsverlage versuchen seit langer Zeit, ein App-Nachrichtenangebot zu verkaufen, was aber faktisch unmöglich ist, so lange ihnen unsere Staatssender kostenlos Konkurrenz machen. Mit dem BGH-Urteil kehrt das Thema Grundversorgung auf die Agenda zurück. Was ist die Aufgabe zwangsfinanzierter Sender in Deutschland? Sollen sie Privatunternehmen Konkurrenz machen und das Geschäft vermiesen? Von Apps und Internetangeboten steht nichts im Staatsvertrag. Und ich würde noch weiter gehen: Ist es Aufgabe des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, um jeden Preis Fußball zu ersteigern? Könnte die Bundesliga nicht auch im Free TV bei RTL oder Sat.1 laufen? Hunderte von Millionen Euro geben ARD und ZDF jedes Jahr nur für Sport aus. Wenn die Bundesliga-Übertragungsrechte versteigert werden, haben Privatsender keine Chance, weil die Geldtöpfe durch uns alle praller gefüllt sind, als ein Privatsender das jemals erträumen könnte. Hier geht es um Marktwirtschaft, um Wettbewerb. Genau so, wie Kommunen nach meiner Auffassung zum Beispiel keine gastrononomischen Betriebe betreiben sollten, sollten staatlich gesicherte Sender Privatunternehmen keine Konkurrenz machen dürfen. Privat vor Staat gilt nicht immer, aber in solchen Fällen ganz sicher.