Ein Leser widerspricht mir energisch!

Sehr geehrter Herr Kelle!

Ihre Behauptung „Nichts ist unter Kontrolle in Deutschland“ ist in ihrer Pauschalität falsch. Ich war heute vormittag mit meinem PKW am Niederrhein unterwegs, um einen Ausflug mit einem Seniorenkreis des CVJM Laar e.V. vorzubereiten. Ich stehe mit meinem Auto auf dem Platz vor der Willibrord Kirche in Wesel, um mir die Öffnungszeiten vom Anschlag neben dem Hauptportal abzuschreiben.

Mein Auto ist nicht verschlossen, die Fenster sind teilweise geöffnet. Der Abstand des Autos von mir auf der Kirchentreppe 5-6 Meter. Nach ca. 5 Minuten bin ich wieder am Fahrzeug und habe eine Verwarnung in Höhe von 30,- € hinter meinem Wischerblatt. Tatvorwurf: Sie parkten in einem Fußgängerbereich, der durch Zeichen 242.1, 242.2 gesperrt war. § 41 Abs.1 iVm Anlage 2 …. Ich sehe die Dame noch schnellen Schrittes enteilen. „Nichts unter Kontrolle in Deutschland?“

Nur nebenbei: neben mir stand ein großes Kombifahrzeug, das mich förmlich eingeladen hatte. Der durfte aber da parken, weil er einem Markthändler mit Sondererlaubnis gehörte. „Alles unter Kontrolle in Deutschland!“.

Mit freundlichem Gruß

Dietrich Rahm