GASTSPIEL CHRISTIAN KOTT: Grundrechte sind kein Schäufelchen in der Sandkiste, das man wegnehmen darf

Angela Merkel, die beliebteste Bundeskanzlerin aller Zeiten, hatte schon immer ein eigenartiges Verhältnis zu Recht. Nicht umsonst wird ihr schon seit Jahren in unterschiedlichstem Zusammenhang Rechtsbruch vorgeworfen. Bei der Euro“rettung“ verstieß sie gegen die europäische Vertragslage, bei der selbst angezettelten Flüchtlingskrise trat sie das europäische Dublin-Abkommen ebenso mit Füßen wie die deutschen Asylgesetze.

Kann man mal machen, es beschwert sich ja kaum einer.

Mit einer Aussage zum Thema „Impfpflicht“ in der ARD-Sendung „Farbe bekennen“ vor wenigen Tagen bleibt Merkel ihrer Linie treu. Danach befragt, wie denn mit denjenigen umzugehen sei, die sich trotz eines irgendwann einmal bestehenden Impfangebots nicht impfen lassen wollen, ließ Merkel mit folgender wörtlicher Aussage die Katze aus dem Sack:

„…wer das dann nicht möchte, der kann vielleicht auch bestimmte Dinge nicht machen.“

Hier hätte den Qualitätsjournalisten vom staatlichen Qualitätsrundfunk die Qualitätskinnlade eigentlich herunterklappen müssen. Was ist nun aus der ständig wiederholten Aussage, dass es keine Impfplicht – nein, natürlich auch keine Impffplicht durch die „Hintertür“ durch soziale Beschränkungen – geworden? Welche Dinge darf ich denn nicht mehr machen, wenn ich mich nicht impfen lasse? Immerhin (und es ist bitter, dass man das schon als Fortschritt werten muss) hat Merkel das Wort „Privilegien“ für unsere vom Grundgesetz garantierten Rechte dieses Mal von sich gewiesen.

Aber keine Nachfrage seitens der ARD-Journalisten, kein Erstaunen. Mag vielleicht auch daran liegen, dass ohnehin kaum jemand daran geglaubt hat, daß eine Bundesregierung wie diese eine derart individuell wichtige Frage der Entscheidungsfreiheit des Bürgers überlässt.

Verstehen wir uns nicht falsch: Ich bin kein „Impfgegner“. Insbesondere für Angehörige der Risikogruppen liegt es auf der Hand, dass es in diesen Zeiten viel sinnvoller sein kann, sich auf einen weitgehend ungetesteten Impfstoff einzulassen, als sich vielleicht mit einer Krankheit zu infizieren, die für Risikofälle eben hochgefährlich ist.

Und auch Nicht-Risikofälle mögen gute Gründe für sich entdecken, zwei Spritzen im Arm einer Infektion vorzuziehen. Aber dann entscheiden sie sich eben dafür und tragen die Konsequenzen. Am Ende geht es nicht um die Endlosdiskussion des Für und Wider einer Impfung. Es geht um den eigenartigen Umgang einer Bundeskanzlerin, die mit unserer Rechtsordnung immer und immer wieder so ihre Schwierigkeiten zu haben scheint.

Denn – falls es Merkel in den fast 16 Jahren ihrer Amtszeit noch nicht aufgefallen sein sollte – unsere verfassungsmäßige Ordnung beruht auf freiheitlichen Werten, die die Entscheidungsfreiheit des Bürgers ziemlich hoch hängen. Der Staat darf meine Grundrechte zwar regeln und dort, wo sie mit den Rechten anderer kollidieren, einschränken, aber er darf sie mir nicht wie ein beleidigtes Kind, dem man in der Sandkiste das Schäufelchen weggenommen hat, zur Sanktion für von der Regierung unerwünschtes Verhalten einfach wegnehmen.

Wenn ich als gesunder Bürger mit einem naturgestählten Immunsystem abwäge, dass eine Impfung, deren Nebenwirkungen unklar sind, für mich ein höheres gesundheitliches Risiko darstellt als eine Infektion mit einem Virus, das mich nach aller Wahrscheinlichkeit mit Fieber und Husten ins Bett schickt (oder wie in meinem Fall am Wahrscheinlichsten von mir nicht einmal bemerkt wird), dann ist diese Entscheidung mein verdammtes Recht. Mich in dieser Entscheidung unter sozialen Druck zu setzen, indem ich „dann eben bestimmte Dinge nicht mehr machen darf“ ist eine verharmlosende Formulierung für Anmaßung, Willkür und verfassungswidrige Bevormundung.

Wenigstens nachvollziehbar (aber immer noch verfassungswidrig) wäre Merkels Denkansatz ja, wenn die Impfung davor schützen würde, dass ich im Falle einer Infektion Andere anstecke. Aber das ist ja nach der eigenen Auffassung unserer Bundesregierung gar nicht der Fall: Auch wenn ich geimpft bin, kann ich angeblich immer noch meine Umgebung infizieren, sonst könnte man ja alle Geimpften in die Freiheit entlassen.

In Goethes Faust II heißt es:

„Das ist der Weisheit letzter Schluß,

Nur der verdient sich Freiheit wie das Leben,

Der täglich sie erobern muß!“

Diesen letzten Schluss der Weisheit haben wir aus dem Blick verloren. Wir haben es seit geraumer Zeit mit einer Regierung zu tun, die nicht nur die Rechtsordnung als unverbindliche Empfehlung betrachtet, sondern insbesondere mit der individuellen Freiheit des Bürgers ganz grundsätzliche Probleme hat. Das zeigt sich gerade in der Pandemie daran, daß es nicht nur der Bundesregierung, sondern auch den meisten Landesregierungen herzlich wurscht ist, wenn Gerichte ihre als „Maßnahmen“ verharmlosten und oft mit der Gießkanne pauschalisierten Grundrechtseingriffe reihenweise einkassieren wie z.B. das Beherbergungsverbot, die Einschränkung der Freizügigkeit oder das Alkoholverbot. Ich kann mich noch an Zieten erinnern, in denen Verantwortliche für derartige Ohrfeigen hätten zurücktreten müssen, aber heute ist das alles nichts Besonderes mehr.

Es wird dringend Zeit, daß wir Goethes Rat folgend die Freiheit täglich zurückerobern anstatt sie erimpfen zu müssen.

 

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