Gegen das grundgesetzwidrige NetzDG: Martin geht nach Karlsruhe

von MARTIN D. WIND

Sie alle, die Sie diesen Text lesen, sind mittelbar oder unmittelbar Betroffen. Sie alle sind Opfer einer von der Regierung initiierten Zensurpolitik, die seit dem 1. Oktober 2017 angewandt wird. Damals wurde von der Regierung Angela Merkel, das von Heiko Maas, bzw. dessen Mitarbeitern zusammengeschusterte sogenannte „Netzdurchsetzungsgesetz“ (NetzDG) in Kraft gesetzt. Ein Gesetz, das meiner Meinung nach absolut grundgesetzwidrig ist. Im Grundgesetz steht in Artikel 5, dass jeder Bürger seine Meinung frei und ungehindert äußern darf. In jeder Form. Und dann steht da noch: „Eine Zensur findet nicht statt.“

Das ist für Menschen, die mit Kritik nicht umgehen können, natürlich bitter. Nun ist man schon an der Macht, und dann darf man den Bürgern, die einem gewählt haben, nicht mal den Mund verbieten. Aber Sie alle haben es schon mal bemerkt oder mitbekommen oder Sie wurden sogar selbst Opfer dieser Zensur, die es ja eigentlich laut Grundgesetz nicht geben dürfte. Freunde und Bekannte in den sozialen Netzwerken berichten, dass ihre Beiträge gelöscht wurden. Oder wurden gar Ihre Beiträge schon gelöscht? Freunde und Bekannte werden plötzlich für einen oder mehrere Tage gesperrt. Freunde und Bekannte werden damit bedroht, dass ihre Profile aufgelöst werden, sollten sie weiterhin unbotmäßig posten.

Und unbotmäßig ist vieles: Kritik an der außer Kontrolle geratenen Einwanderungspolitik, Kritik am verantwortungslosen Sexualunterricht vom Kindergarten über die Grundschule bis in die Oberstufe, wie schrille LGBT-Aktivisten sie gegenüber prinzipienlosen Politikern der C-Parteien durchsetzen konnten. Kritik an den Folgen der massiven Einwanderung aus einer Kultur, deren „Werte“ mit unserer Zivilisation schlicht nicht kompatibel sind. Ja sogar Ironie, Sarkasmus oder gar Zynismus sind hochgradig zensurwürdig!

Ach so – ordentlich auf Israel eindreschen dürfen Sie und ordentlich Judenhass zu verbreiten, wird auch nicht gerade so scharf sanktioniert. Aber sei es drum. Hier geht es um Zensur, die grundgesetzwidrig ist.

Bisher war es so, dass wir freie Meinungsäußerung hatten. Wer meinte, dass das, was da an „Meinung“ mitgeteilt wurde, den Rahmen des strafrechtlich Zulässigen sprengte, der zog vor Gericht. Dort wurde sauber auseinandergelegt und beurteilt, was tatsächlich Sachargument und was persönliche Übergriffigkeit war. Alles lief seinen rechtlich einwandfreien Gang. Bis Heiko Maas kam, der sich maßlos darüber ärgerte, dass Zensur in Deutschland eben verboten ist. Und jetzt kommen Haarspalter ins Spiel: Zensur ist laut Definition nur die staatliche Kontrolle dessen, was verbreitet wird. Also haben die maasschen Zuarbeiter juristisch spitzfindig geschlossen, dass es nicht unter das Zensurverbot falle, so man Unternehmer, Medien, Blogger und die Betreiber der sozialen Medien dazu zwingt, dass sie kontrollieren müssen, was eventuell strafbar sein könnte.

Dafür haben sie nur 24 Stunden Zeit. Sollten Beiträge, die sich im Nachhinein als tatsächlich strafbar herausstellen, dann noch immer im Verantwortungsbereich der oben angeführten stehen, so droht der Gesetzgeber mit ruinösen Strafgeldzahlungen. Es kam, wie es zu erwarten war: Überall wird auf Teufel komm raus zensiert, gestrichen, geblockt, gedroht, mundtot gemacht. Inzwischen gibt es organisierte Truppen, die missliebige – politische wie weltanschauliche – Beiträge so lange als „gefährlich“ melden, bis der Anbieter aus Angst vor staatlichen Restriktionen lieber löschen, als fundiert zu prüfen.

Ich will diesen grundgesetzwidrigen Wahnsinn stoppen. Ich will erreichen, dass das Bundesverfassungsgericht, den perfiden Trick der Bundesregierung durchschaut, als solchen benennt und ihn kippt. Deshalb werde ich vor das Bundesverfassungsgericht ziehen und gegen dieses NetzDG klagen. Ich selbst war bereits für Tage gesperrt, Beiträge von mir wurden ohne belastbaren Grund gelöscht. Bitte helfen Sie mit und unterstützen Sie meinen Kampf um die Meinungsfreiheit. Wie Sie das machen können, erfahren Sie auf meiner Crowdfunding-Seite.

Vielen Dank für ihr Interesse, vielen Dank für ihren ideellen aber vor allem auch finanziellen Beistand. Übrigens: Dieses Anliegen darf man sehr gerne weiterverbreiten:

https://www.gofundme.com/meinungsfreiheit-zuruckerobern