Hätte ein AfD-Verbotsverfahren Aussicht auf Erfolg?
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Nach der chaotisch verlaufenen konstituierenden Sitzung des Thüringer Landtags werden in Berlin Forderungen nach einem Verbotsverfahren gegen die AfD immer lauter.
Angeblich gibt es im Deutschen Bundestag 37 Abgeordnete aus allen Parteien – mit Ausnahme der AfD natürlich – , die qua erfolgreichem Antrag im Parlament das Bundesverfassungsgericht aufrufen wollen, die rechte Partei zu verbieten. Einen solchen Antrag könnten Bundesregierung, Bundestag oder Bundesrat stellen. Bundesregierung und Bundesrat haben ganz offenbar nicht vor, in diese Richtung tätig zu werden.
Im Deutschen Bundestag ist aber alles möglich
Eine Partei verbieten, das würde das Bundesverfassungsgericht dann tun, wenn nachgewiesen ist, dass diese tatsächlich verfassungswidrig ist, und sie das Potential hätte, die grundgesetzliche Ordnung in Deutschland zu zerstören. Einer der Gründe, warum sich die Verfassungsrichter damals sogar gegen ein Verbot der zweifellos verfassungsfeindlichen NPD aussprachen.
Im Grundgesetz heißt er:
„Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig.“
Könnte die AfD das? Und vor allem: Will sie das?
Aus meiner subjektiven Sicht ist es grotesk, die AfD als Partei insgesamt verbieten zu wollen. Jeder weiß von den Radikalen, von völkischen Träumern, die meinen, Deutschland müsse die EU verlassen und dann auch die NATO. Aber ist das verfassungsfeindlich? Ich halte solche Forderungen für hochgradig idiotisch, aber ist es in einer Demokratie nicht erlaubt, selbst über so etwas zu streiten?
Im Urteil des Bundesverfassungsgerichts 2017 über ein Verbot der NPD urteilten die Richter, dass ein Parteiverbot nur im extremen Ausnahmefall erfolgen dürfe, da es „die schärfste und überdies zweischneidige Waffe des demokratischen Rechtsstaats gegen seine organisierten Feinde darstellt“.
Dazu gehöre die klar verfassungsfeindliche Ausrichtung und die Wirkmächtigkeit. Irrelevante Kleinparteien, die nichts zu melden haben, könnten schon aufgrund ihrer Bedeutungslosigkeit gar nicht verboten werden.
Die AfD ist allerdings ein anderes Kaliber
Sie ist in Fraktionsstärke im Bundestag und in fast allen Landtagen, sie ist im Europarlament, und in Ostdeutschland ist sie auch eine starke kommunalpolitische Kraft, die Bürgermeister und Landräte stellt – in geheimer Wahl, direkt gewählt vom Volk.
Eine Partei, die in Teilen Ostdeutschlands ein Drittel der Wähler hinter sich vereint, verbieten? Ernsthaft?
Geht aus dem Parteiprogramm der AfD hervor, dass sie die „Grundprinzipien, die für den freiheitlichen Verfassungsstaat schlechthin unentbehrlich sind“, abschaffen will? Gefährdet die AfD unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung? Lehnt sie die Garantie der Menschenwürde für die Bürger, die in Deutschland leben, ab? Und dass Bürger und Staat an Recht und Gesetz gebunden sind? Stellt die AfD die parlamentarische Demokratie in Frage? Oder ist nicht eher das Vorenthalten von Rechten der AfD in Parlamenten durch die Mehrheit der anderen Parteien Grund für ein Eingreifen der Verfassungsrichter?
Ich halte die Verbots-Keule gegen die AfD für ein rein politisches Vorgehen, das rechtlich nicht zu begründen ist. Manche in anderen Parteien werden vielleicht hoffen, dass so eine Strategie noch einmal funktioniert, wie damals bei den Republikanern, denen unter der Drohung eines Verbotsverfahrens viele Mitglieder und Funktionsträger von der Fahne gingen, die etwas zu verlieren hatten. Eine auskömmliche Altersversorgung zum Beispiel, erworben durch jahrelange Arbeit für den Staat…