Hans-Georg Maaßen klagt gegen seine frühere Behörde
Ex-Verfassungsschutzchef Hans-Georg Maaßen und ich kennen uns seit gut fünf Jahren. Ich finde, dass er ein beeindruckender Kopf ist, der als Geheimdienstchef viel für unser Land geleistet hat und sich mit der kürzlich erfolgten Gründung der WerteUnion vom gemütlichen Sofa des politischen Establishments erhoben und in die raue deutsche Wirklichkeit gewagt hat.
Dass man dann bekämpft wird, vom linksextremen Straßenmob und heftig auch von den lieben früheren Parteifreunden, istzu erwarten. Dass diese Ampel-Regierung aber nun versucht, dem Mann seine Altersversorgung wegzunehmen und ihn zum rechtsextremen Verdachtsfall zu machen, das geht weit über alles hinaus, was ich in diesem Land für möglich gehalten habe.
Freunde, auch Abgeordnete der AfD, haben mir vor Jahren gesagt, ein Engagement in der Partei AfD bedeute jeglichen Verlust des gewohnten bürgerlichen Lebens. „Wenn Sie sich bei uns engagieren oder sogar für etwas kandidieren, müssen Sie sich von ihrem bisherigen Leben verabschieden, Herr Kelle. Und das für immer…“
Ich habe es damals nicht gemacht, und nach Chrupallas Demutsgesten in der russischen Botschaft vor zwei Jahren, bin ich froh darüber.
Ich stimme aber zu 90 Prozent mit dem überein, was ich von HGM bisher gehört und gelesen habe. Das ist eine ganze Menge.
Und ich stimme ihm zu 100 Prozent zu, dass er sich massiv und mit allen legalen Mitteln gegen die Ehrabschneidung wehren muss, die man seit einiger Zeit gegen ihn versucht.
Am Freitagabend hat Maaßen über seinen Rechtsanwalt Ralf Höcker Klage beim Verwaltungsgericht Köln gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz eingereicht. Höcker ist der Beste für sowas.
Das BfV hatte nämlich im Januar seinem ehemaligen Präsidenten im Informationssystem der Behörde im Bereich „Rechtsextremismus“ gespeichert.
Maaßen wirft der Bundesinnenministerin Nancy Faeser jetzt vor, den Inlandsgeheimdienst „zur Beobachtung von Regierungsgegnern“ einzusetzen. Sie beschädige so die freiheitliche Demokratie, sei untragbar und müsse „umgehend abgesetzt werden“.
Maaßen wendet sich in der Klageschrift dagegen, „dass er von der Beklagten/Antragsgegnerin als Beobachtungsobjekt eingestuft wurde bzw. aktuell behandelt wird“. Der Verfassungsschutz soll aufhören, Informationen, personenbezogene Daten, Auskünfte, Nachrichten und Unterlagen über ihn „zu sammeln, auszuwerten, zu erheben und zu speichern“.
Ich habe in den vergangenen Jahren lernen müssen, dass es nicht nur die CDU von einst heute nicht mehr gibt, sondern leider auch ein politisches System, dass jeden demokratischen Akteur gleich behandelt, eigene Regeln inzwischen außer Kraft setzt, um unliebsame Mitbewerber zu erledigen.
Glauben Sie nicht? Schauen Sie sich an, wie die AfD um einen Platz im Bundestagspräsidium, um die ihr zustehenden Vorsitze in den Fachausschüssen des Bundestages und ihre Stiftung um Millionen für die Bildungsarbeit gebracht wird! Und gleichzeitig werden die SED-Stiftung und die Stiftung der Grünen üppig mit Millionen aus unseren Steuerzahlungen aufgebrezelt.
Wenn mir vor ein paar Jahren Freunde aus Ostdeutschland sagten, wir lebten heute in einer DDR light, dann habe ich deutlich widersprochen. Dieser Vergleich verbietet sich, war meine feste Überzeugung. Doch, wenn sie jetzt die wirtschaftliche Existenz ihres lange Jahre obersten Verfassungsbeschützers zerstören, dann fällt mir nichts mehr ein, was grundsätzlich gegen die Behauptung von der DDR 2.0 sprechen sollte….