Wir hatten es geahnt, jetzt ist es aktenkundig: Die offiziellen Deutschen Charts von GfK Entertainment weisen «Layla» als die Nummer eins der deutschen Single-Jahrescharts in 2022 aus.Ende April hatte der Hype begonnen und wo? Natürlich, auf Malle.
An der berühmten Playa de Palma spielte DJ Robin im „Bierkönig“ zum ersten Mal «Layla». Nichts besonderes, das Lied zündete nicht. „Einen Abend später aber dreht das Partyvolk durch, wünscht sich den Song pausenlos und grölt laut mit“, berichteten erstaunte Medien.
Und weil es im Text ein bisschen schlüpfrig zugeht, geriet die Gender-Blase in Aufregung, und es fanden sich natürlich sogleichg ein paar Spießer von der CDU in Gestalt der Oberbürgermeister von Würzburg und Düsseldorf, die auf ihren traditionellen Volksfesten das Lied untersagten. Also untersagten, dass die Musiker das dort spielen.
Aber wie sang 1974 schon Tina York? „Wir lassen uns das Singen nicht verbieten….“ Und so kam es. Landauf, landab sang das Volk aus vollen Kehlen
„!ch hab‘ ’nen Puff und meine Puffmama heißt Layla
Sie ist schöner, jünger, geiler
La-la-la-la-la-la-la-Layla
La-la-la-la“
Muss man nicht unbedingt mögen – muss man aber auf gar keinen Fall verbieten! Wenn Sie nicht wissen, von was wir hier reden – schauen Sie sich auf Youtube an, was in deutschen Bierzelten damals abging
Es war eine Freude, zu sehen, wie Millionen Menschen unabgesprochen zivilen Ungehorsam im Bierzelt leisten.
Bleibt die Frage, ob die düppierten Lokalpolitiker etwas gelernt haben daraus? Werden auch nächstes Jahr Party-Gaudi-Lieder verboten? Will man uns auch 2023 vorschreiben, was wir lesen, singen und denken dürfen? Es bleibt spannend.