Julian Reichelt versetzt NDR-Reschke juristische Klatsche

Weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit hat der frühere BILD-Chef Julian Reichelt gegen den NDR vor Gericht gewonnen. Viele Behauptungen aus der Anja-Reschke-Sendung „Julian Reichelt und die Frauen: Bumsen, belügen, wegwerfen“ darf der öffentlich-rechtliche Sender nicht mehr verbreiten. Auch muss der Beitrag aus der NDR-Mediathek gelöscht werden, was inzwichen geschehen ist.

Reichelt hat eine umfassende einstweilige Verfügung gegen Reschkes Sendung vom 16. Februar 2023 durchgesetzt. Das Magazin dürfe zahlreiche Aussagen der Ausgabe vom 16. Februar 2023, in der es um mutmaßlichen Machtmissbrauch Reichelts ging, nicht mehr verbreiten, teilte dessen Anwalt Ben Irle unter Verweis auf einen Beschluss des Landgerichts Hamburg mit. Das Gericht hat die Angaben bestätigt.

In 11 von 16 beanstandeten Passagen, und damit wesentliche Teile der Berichterstattung“ habe der NDR Reichets Persönlichkeitsrecht verletzt.

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Untersagt wurden demnach Behauptungen, die Reichelt „etwa ein Bedrängen und Umwerben mit Komplimenten von Mitarbeitern, Drogenkonsum am Arbeitsplatz oder die Einstellung von Mitarbeitern aus rein privatem Interesse vorwerfen“. Als unzulässig habe das Gericht auch die Äußerung einer früheren Mitarbeiterin eingestuft, die Reichelt vorwerfe, sie in einem Hotel zu „Sex on demand“ genötigt zu haben, teilte Reichelts Anwalt mit.

Dieser Vorwurf lasse sich „als frei erfunden und damit unwahr widerlegen“, argumentiert Irle. Denn der NDR habe keine eidesstattliche Versicherung der Frau vorgelegt. Dies sei „auffällig, aber nicht überraschend“, denn eine falsche eidesstattliche Versicherung wäre strafbar.