Kein augenzwinkerndes Einverständnis

Heute erreichte mich die Mail eines Lesers meines Blogs, der am vergangenen Wochenende bei Freunden in Köln eingeladen war und dort den Hooligan-Aufmarsch live miterlebte. Er schreibt:

Was meine Frau, meine Freunde und ich dort erlebt haben, war das Entsetzlichste was mir/uns bisher passiert ist. Ich habe einen von allen Fesseln losgelassenen Mob erlebt, der schonungs- und rücksichtslos mit den Menschen, deren Eigentum und auch sonst gegen alles losgegangen ist, was sich ihm in den Weg stellte.“

Und er stellt die berechtigte Frage, ob sich der umtriebige NRW-Innenminister Ralf Jäger (SPD) nicht im Vorfeld der Veranstaltung schon intensiver damit hätte befassen sollen, statt medienwirksam einen Blitz-Marathon zu zelebrieren. Null Toleranz müsse nun das Gebot der Stunde sein. Da hat er zweifellos recht, und das gilt für gewalttätige Rechtsextremisten ebenso wie für gewalttätige Salafisten. Und ich füge hinzu: Auch für die gewalttätigen linksextremen Schlägerhorden der sogenannten „antifa“, die gerade etwas aus dem Blick rutschen, aber sicher demnächst in Hamburg oder Berlin wieder auf sich aufmerksam machen werden. Die aktuelle Entwicklung und die zunehmende Gewaltbereitschaft und Verrohung in Deutschland bieten Anlass zu großer Sorge. Der Staat muss dagegen viel deutlicher als bisher Stärke zeigen. Dazu gibt es vielerlei Instrumente, ein ausufernder Datenschutz gehört allerdings nicht dazu. Warnen möchte ich davor, bei der Beurteilung von politischer Gewalt nach dem jeweiligen Grund zu differenzieren. Der Hooligan-Aufmarsch in Köln ist nicht deshalb irgendwie positiver, weil er sich gegen Salafisten richtet (wobei ich annehme, dass der Wunsch zur Randale für manche das stärkere Motiv ist). Bei der Ablehnung von Gewalt zur Durchsetzung politischer Ziele sollte diese Gesellschaft zusammenstehen. Das Gewaltmonopol in einer offenen Gesellschaft muss dem Staat vorbehalten bleiben. Allerdings wäre hilfreich, wenn er es bei Gefährdungen der öffentlichen Sicherheit auch konsequent ausübt.