Keiner weiß, wie schwer die katholische Kirche auf Dauer beschädigt sein wird

Über Jahrzehnte, wahrscheinlich Jahrhunderte, sind Menschen in Pfarrhäusern und Einrihtungen der katholischen Kirche weltweit missbraucht worden Es ist eine Schande, was in der Kirche Jesu alles möglich war und ist. Ja, oberste Kirchenführer haben sich zu ihrer Schuld bekannt, der Heilige Vater selbst hat immer wieder Opfer getroffen, um Vergebung gebeten und mit ihnen zusammen geweint. Das ist gut und richtig so. Wie nachhaltig die katholische Kirche durch den Vertrauensverlust beschädigt ist, mit all dem Wegschauen und Vertuschen, kann niemand von uns sagen.

Nicht erst mit dem zügellosen Relativismus, der in beide christichen Kirchen seit Jahren eingesickert ist, haben sich immer mehr Gläubige von ihren Hierarchien und Autoritäten abgewandt und versuchen, ihre Überzeugungen in Basisgemeinden, geistlichen Aufbrüchen und Hausgebetskreisen zu leben. Oberste Kirchenführer, die auf dem Tempelberg ihre Kreuze verstecken – das Kreuz, an dem Jesu für alle gelitten hat und einen schrecklichen Tod starb:  Ich empfinde für diese „Oberhirten“ nur noch Verachtung und ich hoffe, auf all die anständigen und tiefgläubigen Priester und Ordensleute – ohne jeden Zweifel die überwältige Mehrheit auch heute.

In Abspräche mit Papst Franziskus hat sich jetzt ganz aktuell Papst emeritus Benedikt XVI zu den Missbrauchsfällen in seiner Kirche geäußert – und das in einer Klarheit, die keine Fragen offen lässt.

„In verschiedenen Priesterseminaren bildeten sich homosexuelle Clubs, die mehr oder weniger offen agierten und das Klima in den Seminaren deutlich veränderten“, beschreibt er die Situation. Den  sogenannten 68ern weist Benedikt eine erhebliche Mitschuld zu, denn zwischen 1960 und 1980 seien die „geltenden Maßstäbe in Fragen der Sexualität vollkommen weggebrochen“. Der „Zusammenbruch der katholischen Moraltheologie“ habe  die Kirche „wehrlos gegenüber den Vorgängen in der Gesellschaft“ gemacht, schreibt Benedikt weiter. Vorgänge, bei denen „Pädophilie als erlaubt und als angemessen diagnostiziert wurde“.