Lasst die Justiz ihre Arbeit tun!
Gibt es Sonderrechte für Journalisten in Deutschland? Ja, die gibt es, und in vielen Fällen ist das auch richtig so. Das Zeugnisverweigerungsrecht, zum Beispiel, besagt (in meinen Worten), dass ein Journalist von einem Gericht oder staatlichen Stellen nicht gezwungen werden darf, seine Quellen zu verraten. Das ist wichtig, weil manche Sauereien nicht aufgedeckt werden können, ohne dass Informanten ein hohes persönliches Risiko eingehen. Eine andere Frage ist, ob Journalisten Landesverrat begehen dürfen. Nach meiner Meinung dürfen sie das nicht. Das macht es so schwer, den aktuellen Fall um zwei Journalisten des Blogs netzpolitik.org zu bewerten. Ich weiß nicht, ob die Veröffentlichung dieser Dokumente des Verfassungsschutzes tatsächlich den Tatbestand des Landesverrats erfüllen. Generalbundesanwalt Harald Range hatte einen Sachverständigen um ein Gutachten zu dieser Frage gebeten. Doch inzwischen steht der wackere Range unter Dauerfeuer aus der Politik.
Als erstes forderte ausgerechnet einer der Sprecher der StaSi-Partei den Rücktritt des Generalbundesanwalts. Der könnte das wahrscheinlich verschmerzen, hätte er die Rückendeckung seines obersten Dienstherren, Justizminister Heiko Maas (SPD). Doch dem ist nicht so, wie wir heute erfahren haben. Maas ordnete nämlich an, dass Range den Auftrag für das externe Gutachten sofort zurückziehen solle – was dieser tat. Doch dann äußerte sich der Gebneralbundesanwalt öffentlich und unmissverständlich: „Auf Ermittlungen Einfluss zu nehmen, weil deren mögliches Ergebnis nicht opportun erscheinen, ist ein unerträglicher Eingriff in die Unabhängigkeit der Justiz“, sagte er. Ich finde, damit hat der Mann absolut recht.