„Licht aus“ gegen die AfD: Richter rügen die Stadt Münster

„Wegen der Einheitlichkeit des Stadtbildes an diesem denkmalgeschützten Gebäudeensemble…“ 

Selten dämlich begründete die Stadt Münster Anfang 2018, dass sie während des Neujahrsempfangs der AfD im Rathaus die Fassade des Gebäudes verdunkelte. Schon im Vorjahr hatten Geschäftsleute rund ums Rathaus ihre Läden verdunkelt. Ziviler Protest „gegen Rechts“ ist leicht in Deutschland und wird umso heftiger, je mehr der zeitliche Abstand zur Nazi-Barbarei zwischen 1939 und 1945 wächst.

Ladeninhaber können mit ihren Geschäften machen, was sie wollen. Ein Rathaus aber ist ein Haus der Bürger. Und Bürger sind auch die Männer und Frauen in Münster, die AfD wählen. Folgerichtig entschied jetzt das Verwaltungsgericht der Stadt: Die Teilnahme der Stadtverwaltung an der sogenannten Aktion „Licht aus“ verstieß gegen die gebotene Neutralitätspflicht der Kommune gegenüber allen parteien. Gut so!