Linke Schieflage an der Küste: Der Skandal von Schwerin

Die Wahl einer offenkundigen Linksextremistin zur Verfassungsrichterin in Mecklenburg-Vorpommern ist ein weiterer Tiefpunkt in der traurigen Geschichte der zerbröselnden Wehrhaftigkeit der parlamentarischen Mitte gegenüber den Feinden unserer freiheitlichen Gesellschaftsordnung. Es ist schon schwer erträglich, dass es einen wachsenden Teil der Bevölkerung gibt, der bereit ist und aktiv daran mitwirkt, die Feinde unserer bürgerlichen Gesellschaft in die Parlamente zu wählen. Aber das muss man hinnehmen als Demokrat, weil es „Wille des Volkes“ ist.

Aber bitte, eine Barbara Borchardt von der Linken, die der „Antikapitalistischen Linken“ angehört – das linke Pendant vom rechten „Flügel“ bei der AfD quasi und vom Verfassungsschutz beobachtet – das kann man sich gar nicht ausdenken. Und SPD und CDU stimmen brav dafür.

Ja, sagen die zur Erklärung, das sei parlamentarischer Usus, so und einvernehmlich zu verfahren. Und ich sage dann: Es ist auch parlamentarisch üblich und sogar in der Geschäftsordnung festgeschrieben, dass jeder Fraktion ein Vizepräsident des Deutschen Bundestages zusteht. Wenn man aber der AfD seit drei Jahren ihr Recht verweigert, warum dann nicht wenigstens auch Linksextremisten aus unseren obersten Gerichten fernhalten?