Selbstbestimmte Selbsttötung?

Das Bundesverfassungsgericht hat heute das im § 217 Strafgesetzbuch (StGB) geregelte Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung für verfassungswidrig erklärt. Jeder Mensch habe danach ein „Grundrecht auf selbstbestimmtes Sterben“, das das Recht auf Selbsttötung einschließe, auch wenn sie mit Hilfe Dritter erfolgt.

Aber die Entscheidung überzeugt nicht, weil sie auf einer „selbstbestimmten und autonome Entscheidung“ des Sterbewilligen basiert.

Gibt es diese selbstbestimmte Entscheidung wirklich, wenn sie unter Depressionen gefällt werden? Wenn körperliche Krankheiten bestehen, die Schmerzen verursachen? Oder die Angst, den Angehörigen zur Last zu fallen oder an medizinischen Geräten vor sich hinvegetieren zu müssen? Trifft man in solchen Situationen selbstbestimmt und autonom die Entscheidung zur Selbsttötung?

Ich glaube, das sind die Wenigsten.