Die Grünen-Spitze tritt zurück: Bitte den Laden jetzt ganz auflösen!

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Die Parteispitze der Grünen gibt auf. Nach einer Reihe von Wahlniederlagen traten heute die beiden Vorsitzenden Omnid Nouripour und Ricarda Lang in Berlin vor die Presse, um zu verkünden: „Der gesamte Bundesvorstand legt mit Wirkung zum Bundesparteitag in Wiesbaden sein Amt nieder.“ Beim Bundesparteitag im November werde ein neuer Vorstand gewählt. Und: Es brauche nun „neue Gesichter“.

Das ist ein Denkfehler

Es braucht keine neuen Anführer bei den Grünen, es braucht überhaupt keine Grünen mehr. Die Partei hat Deutschland als politische Kraft mehr geschadet, als jede andere seit Gründung der Bundesrepublik 1949.

Ihre damalige Agenda – eine Mischung aus Atomausstieg, Feminismus, Antiamerikanismus, Abtreibungs-Befürwortung – und ihre aktuelle Klima-Hysterie und Gender-Ideologie haben unserem Land nichts Positives gebracht und inzwischen auch wirtschaftlich an seine Grenzen geführt. Die Grünen sind der Hauptgrund, weshalb es seit acht Jahren politisch nicht möglich ist, konsequent abzuschieben. Hunderttausende sogenannte „Flüchtlinge“ sind von deutschen Gerichten nach rechtsstaatlich einwandfreien Verfahren abgelehnt worden – und bleiben einfach hier. Weil die Grünen in Bundes- und Landesregierungen konsequent blockieren, was die große Mehrheit der Bevölkerung will.

Nein, die Grünen brauchen keine neuen Gesichter. Die Grünen müssen konsequent aus Parlamenten und Regierungen herausgewählt werden, damit sie keinen Schaden mehr anrichten können.




28 unserer Gäste sind wieder in Kabul – für wie lange?

Die unter großem medialen Getöse abgeschobenen 28 afghanischen Schwerkriminellen sind gestern in ihrer alten Heimat gelandet. Mit einem Verkehrsflieger von Qatar Airways, ausgestattet mit je 1000 Euro, die Sie und ich finanziert haben. Der Flug von Leipzig nach Kabul kostet sicher auch ein paar Euros, sind immerhin 6.621 Kilometer.

Deutsche Polizisten sind nicht mitgeflogen, aber ein Arzt war an Bord, für den Fall, dass jemand unserer früheren Gäste unterwegs Kopfschmerzen bekommt oder sich einen Finger beim Tomatensaft am Glas verletzt.

Alles, was diese Herrschaften tun mussten, um vom deutschen Staat für die nächsten zwei Jahre versorgt zu werden – dafür reicht das „Handgeld“ am Hindukusch locker – war es, sich nicht an die Regeln zu halten, zu lügen, zu vergewaltigen und zu morden.

Deutschland verlassen haben so reizende Bereicherungen wie der, der im Oktober 2019 in einer Flüchtlingsunterkunft in Illerkirchberg (Alb-Donau-Kreis) eine 14-Jährige betrunken gemacht und dann mit drei weiteren über mehrere Stunden vergewaltigt hatte.

 

Gefährliche Körperverletzung und Vergewaltigung sind der Beitrag, den zwei aus Berlin abgeschobene Afghanen zum Rückflug geleistet hatten. Fünf Repräsentanten Niedersachsens waren an Bord. Ihre Disziplinen: Totschlag, Vergewaltigung, gefährliche Körperverletzung, Misshandlung von Schutzbefohlenen, Betrug und Diebstahl. Und so weiter und so weiter…

Nach Informationen des ARD-Hauptstadtstudios sollen mindestens zehn der abgeschobenen Männer direkt nach ihrer Ankunft in Kabul freigelassen worden sein. Ob sie schon Tickets für die Rückreise nach Deutschland von unserem „Handgeld“ gekauft haben, wissen wir im Moment noch nicht. Aber wir werden sicher von den reizenden Herrschaften später wieder hören…

 

 




Das war knapp: Versuchte Gefangenenbefreiung in Berlin

Der Berliner Polizei war es selbst zu peinlich, aber aufmerksame Journalisten des „Focus“ haben einen unglaublichen Showdown zwischen Mitgliedern eines kriminellem Araber-Clans und der Berliner Polizei aufgedeckt.

Ein Richter hatte die Abschiebung eines Clan-Mitglieds vor zwei Monaten angeordnet, und die Polizeidirektion 4 im Polizeiabschnitt 44 sollte die Durchsetzung vorbereiten und sicherstellen.

Focus schreibt:

„In der Wache am Zwickauer Damm, zuständig unter anderem für den südlichen Teil von Neukölln, holten die Beamten den gebürtigen Libanesen aus der Zelle und führten ihn zu einem Zivilauto. Ziel der Fahrt sollte der Flughafen Berlin-Brandenburg in Schönefeld sein. Entfernung: 11,3 Kilometer. Ein Auftrag, den die Polizeidirektion 4 in der Vergangenheit schon mehrfach übernommen und erledigt hatte.“

Doch als es beginnen sollte – det is Berlin – lief alles aus dem Ruder. Denn die Beamten gestatteten dem arabischen Mitbürger noch ein paar Telefonate mit Angehörigen. Statt Lebewohlnzu Mutti und den Kindern zu sagen, startete der Verbrecher eine Telefonkette mit jungen und älteren Männern seines Clans. Sein Auftrag: Ihn aus dem Polizeigewahrsam zu befreien.

Die Polizisten standen daneben, als telefoniert wurde, verstanden aber kein Arabisch.

Kurz nachdem die Fahrt mit einem Zivilfahrzeug begonnen hatte, „eskortierten“ plötzlich mehrere Fahrzeuge – pick-up-Trucks und SUVs den Gefangenentransport. Sie blockierten die Fahrbahn mit mehreren Wagen, zogen die Schlüssel ab. In einem der Puck-Ups ließen sie zwei Kinder zurück, wohl um so den Einsatz schwerer Räumfahrzeuge zu verhindern. In der absolut bedrohlichen Situation riefen die Polizisten Spezialeinheiten der Bundespolizei zur Hilfe. Eine „robuste Truppe“, wie Focus schreibt.

Als die robusten Kräfte am Ort der Blockade ankamen, überlegten sich die Clan-Mitglieder, es vielleicht doch nicht auf ein Kräftemessen an kommen zu lassen.

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Die Blockade wurde aufgehoben, der Libanese wurde in ein Fahrzeug der Bundespolizei gesetzt, und die Fahrt konnte fortgesetzt werden.

Doch damit war das Spektakel noch nicht vorbei

Die Clan-Fahrzeuge folgten dem Polizeitransport weiter, immer wieder fuhren sie dich auf das Fahrzeug auf. „Die Polizei erhielt die Information, dass die Freunde des Häftlings kurzum den Entschluss gefasst hatten, mit ihren schweren Autos auf das Fluggelände zu fahren und die Abschiebe-Maschine zu blockieren – ein neuer dramatischer Höhepunkt im Konflikt zwischen kriminellen arabischen Clans und der Polizei“, beschreiben die Focus-Reporter das weitere Geschehen.

In Schönefeld gelang es den Bundespolizisten schließlich, sich und den Libanesen in eine gesicherte Einfahrt für den Transport von Häftlingen zur Abschiebestelle zu retten. Die Männer vom Clan standen mit ihren dicken Schlitten noch eine Zeit lang am Sicherheitszaun des Hauptstadtflughafens.

Wird es Konsequenzen aus dieser gefährlichen Episode geben? Was wäre passiert, wenn die Clan-Mitglieder Waffen eingesetzt hätten? Erst vor Wochen wurden bei einer ähnlichen Befreiungsaktion drei Polizsten erschossen und mehrere verletzt. Täter und Gefangener sind bis heute auf der Flucht. Macht sich unsere Polizei, macht sich die deutsche Hauptstadt Berlin nicht langsam lächlich. Wer stoppt den Kontrollverlust des Staates in der Millionen-Metropole? Wird es politische Konsequenzen geben?

Und: Wie ist es möglich, dass die Berliner Polizei so eine atemberaubende Geschichte nicht der Öffentlichkeit mitteilt?




Was Grüne nicht verstehen: Mörder und Vergewaltiger sind keine „Bereicherung“

Was läuft falsch in den Köpfen von Politikern der Grünen?

Ich frage mich das wirklich manchmal und versuche zu verstehen, warum die das tun, was sie tun. Aber ich komme zu keinem Ergebnis, das logisch wäre.

Tübingens Obürgermeister Boris Palmer (50) hat jetzt wieder einmal Klartext geredet. Manchmal denke ich, er ist der Einzige in seinem Laden, der noch bei Verstand ist.

Palmer plädiert dafür, einen verurteilten Vergewaltiger aus Illerkirchberg – das ist diese Stadt in Baden-Württemberg, die zuletzt nach einem tödlichen Messerangriff auf ein 14-jähriges Mdchen in den Schlagzeilen war – in seine afghanische Heimat abzuschieben.

Wahrscheinch werden die meisten von Ihnen jetzt spontan denken: Klar, was denn sonst!)

Aber da kennen Sie die Grünen und ihre roten Ampel-Freunde nicht.

Das Justizministerium im Ländle bemüht sich seit Monaten bei der Bundesregierung, den Verbrecher in seine Heimat Afghanistan abschieben zu dürfen. Doch Berlin verweigert das bei ihm und vielen anderen Fällen. Weil es in Afghanistan so gefährlich sei. Mag sein, in Deutschland ist es auch gefährlich – weil nämlich solche Verbrecher nicht konseruent rausgeworfen werden.

Palmer dazu:

„Ich halte die Regelung der Genfer Flüchtlingskonvention für klug: Wer Schutz erhält und dann zum Mörder und Vergewaltiger wird, muss zurück in sein Heimatland. Wer das für zu gefährlich hält, muss eben auf Mord und Vergewaltigung verzichten.“

 

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Er ist wieder da

Ibrahim Miri, Oberhaupt des kriminellen Miri-Clans in Bremen, ist nach eigenen Angaben zurück in Deutschland. Erst im Juli abgeschoben, habe er sich über Syrien und die Türkei zurück in unser Land gemogelt – „auf dem Landweg“ wie es heißt. Vergangene Woche hat sein Rechtsanwalt per Fax bei der Bremer Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) einen Asylantrag gestellt. Der soll jetzt schon kommende Woche entschieden werden – in der BAMF-Zentrale in Nürnberg, nicht in Bremen. Wir sind gespannt….

 




Sami A. im Anflug: Unser Staat versagt kläglich

Wenn die AfD demnächst 20 Prozent der Wählerstimmen und mehr einfährt, dann sollte das niemanden wundern. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat gestern entschieden, dass Sami A., der frühere Leibwächter des islamistischen Massenmörders Osama bin Laden, auf Kosten der deutschen Steuerzahler zurück in unser Land geflogen werden muss, damit er hier weiter als „Gefährder“ rund um die Uhr überwacht wird und wir für ihn und seine Angehörigen weiterhin den Lebensunterhalt bestreiten müssen.

Das kann man sich gar nicht ausdenken, was in diesem Land los ist. Wahrscheinlich werden ihn ein paar Grün_*Innen am Flughafen mit Blumen und bunten „Refugees welcome“-Schildern empfangen.

Politiker sind jetzt wieder betroffen. Das mit Sami A. sei unschön, äußerte die Bundeskanzlerin schon vor Wochen. Und NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) mahnte, Gerichte würden nur dann auf Dauer Akzeptanz und Respekt finden, wenn die Bürger deren Urteile noch halbwegs nachvollziehen könnten. Das ist im Fall Sami A. definitiv nicht der Fall. Stimmt, Herr Reul. Und jetzt wie weiter?

Damit ich nicht falsch verstanden werde: Dies ist ein Rechtsstaat, den ich immer verteidigen würde. Und wenn im Fall Sami A. bei der Abschiebung Fehler gemacht wurden, dann muss das korrigiert werden. Deshalb stellt sich die Frage ganz anders: Warum war dieser Mann zuvor überhaupt hier? Warum durfte er einreisen, wenn die Sicherheitsbehörden wissen, dass er ein gefährlicher Mann ist, der unsere westliche Demokratie verachtet?

Warum ist unser Land, warum sind Regierung, Parlamente und Richter nicht in der Lage, dafür zu sorgen, dass die über 200.000 rechtskräftig abgelehnten Asylbewerber tatsächlich abgeschoben werden? Warum lassen wir 500 „Gefährder“, viele mit praktischen Kampferfahrungen beim IS, mit Erfahrungen im Sprengen, Köpfen und Foltern, in Deutschland leben, von uns alimentiert? Die Gesetze sind nun mal so, sagen Sie? Dann ändert die Gesetze! Die haben keinen Pass bei sich? Schmeißt sie trotzdem raus! Ihre Heimatländer wollen sie nicht zurücknehmen? Wir wollen sie auch nicht hier bei uns haben….




GASTSPIEL: Martin D. Wind über einen jungen Afghanen, der abgeschoben wurde und Suizid beging

Acht Jahre hat ein junger Afghane in Deutschland gelebt. Mit 15 war er illegal eingereist. Als unbegleiteter Minderjähriger (UMF) erhielt er für mindestens drei Jahre die volle Breitseite deutscher Betreuungsbemühungen. Bei ihm ist bisher nicht bekannt, wie lange er als UMF behandelt wurde. Nach Lage des Gesetzes wäre das bis zum vollendeten 27 (sic!) Lebensjahr möglich.

Alleine für seine Unterbringung und Versorgung – Bett, Kleidung, Nahrung – haben deutsche Steuerzahler pro Jahr mindestens 50.000 Euro aufgebracht. Diese Zahl orientiert sich am Durchschnitt aus den Aufwendungen der jeweiligen Länder (NUR der Bundesländer!) aus dem Jahr 2017. Da in den Nord-Bundesländern die Kosten für solche Maßnahmen erfahrungsgemäß meistens höher ausfallen, darf davon ausgegangen werden, dass das Bundesland Hamburg auch hier für die Betreuung mehr ausgeben hat, als das andere Bundesländer für die gleichen Maßnahmen tun müssen. Neben diesen Grundkosten kommen jetzt noch Ausbildungs-, Sonderbetreuungs- und anderweitige Integrationskosten dazu.

2017 lag das Butto-Duchschnittseinkommen in Deutschland bei rund 37.103 Euro im Jahr. Sehr viele Alleinschufter- und verdiener bringen damit (und mit weit weniger!) eine Familie mit mehr als 1,3 Kindern durch´s Jahr. Also zumindest mit dem, was der Staat ihm davon nach Abzug der Steuern – direkter sowie indirekter – und der völlig überhöhten und asozialen Energiekosten übrig lässt. Komme jetzt bitte niemand und behaupte, „So jemand zahlt doch überhaupt keine Steuern“. Oh doch: „So jemand“ muss nur einmal Einkaufen gehen und Tanken fahren. Und gerade die alleinverdienenden Familienunterhalter haben bei diesen indirekten Steuern, aufgrund des höheren Konsums einer Familie, am meisten ins Steuersäckel des Staates abzugeben.

Aber zurück: Unser junger Afghane hat die Aufnahme, die Fürsorge sowie die immensen Investitionen des deutschen Volkes in seine Person, der Gesellschaft gedankt: mit Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, versuchter gefährlicher Körperverletzung, Diebstahl und Drogenbesitz. Dafür wurde er verurteilt und somit Straftäter. Darüber hinaus lagen gegen ihn weitere Strafanzeigen wegen Raubs, Diebstahls, gefährlicher Körperverletzung und Drogenbesitzes vor.

Das wäre irrelevant, hätte sich das Land Hamburg an Recht und Gesetz gehalten und diese zügig und konsequent durchgesetzt. Schon 2012 war der Asylantrag des jungen Afghanen vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) abgelehnt worden. Er legte – wie in solchen Fällen üblich – Widerspruch gegen diese Entscheidung ein. Fünf Jahre lang bummelte das Verwaltungsgericht über seinen Akten und „bearbeitete“ seinen Widerspruch gegen diesen Bescheid. Eintausendachthundertfünfundzwanzig (1825!) Tage saßen Juristen angeblich über einem Schriftsatz und konnten nicht entscheiden, ob dieser berechtigt oder unberechtigt ist?! Letztlich wurde der Fall beendet. Wer jedoch meint, das Gericht habe „in der Sache“ eine Entscheidung herbeigeführt, der täuscht sich. Eine Formalie gab den Ausschlag: Weil der „Kläger sich nicht mehr darum gekümmert habe“ – so das Gericht, das eintausendachthundertfünfundzwanzig Tage keine Entscheidung traf – definierte dieses Gericht die Klage als „zurückgenommen“! Arbeitserledigung auf „natürlichem Wege“!

Immerhin hat das Gericht dem jungen Mann so ermöglicht, dass er seine kriminelle Karriere in Deutschland starten konnte. Und das Gericht hat die Entfremdung von der eigentlichen Heimat befördert, mit der gutmeinende Mitmenschen jegliche Abschiebung gerne unterbunden sähen: „Wir erzwingen über Verwaltungsakte und Verfahrensdauer eine „kulturelle Entfremdung“, mit der wird dann einen Abschiebe-Verhinderungsgrund in der Hand haben. Das ist zwar nicht halal, aber wir moralisieren das medial und öffentlich. So bauen wir Druck auf Politik und Gerichte auf.“

Das ist eine geniale Strategie zur Unterminierung des Rechtsstaates. Stellt sich die Frage, wie „kulturell fremd“ illegal einreisende Menschen sind, die hier um Aufnahme bitten. Legt man die Maßstäbe der gutmeinenden Mitmenschen an, dürfte man illegal Einreisende gar nicht erst ins Land lassen, damit sie weder einen Zivilisationsschock erleben noch kulturelle Entfremdung erfahren müssen. Und wenn man dann zur logischen Antwort kommt, stellt sich folglich zwangsläufig die Frage, weshalb man die „kulturelle Entfremdung“ zur Heimat nicht wieder rückgängig machen kann. Integration kann doch logischerweise auch mehrfach und umgekehrt funktionieren.

Zurück zum jungen Afghanen. Irgendwann war das bunte Treiben dieses inzwischen amtlich „Geduldeten“ selbst einem rot-grünen Senat der Hansestadt Hamburg (HH) zu schrill. Der rot-grüne Senat ordnete die Abschiebung an. Was folgte ist bekannt. Der junge Mann soll sich in Kabul selbst erhängt haben. Sein bisheriges Leben, seine Straftaten, die er eigenverantwortlich beging, seine Tatenlosigkeit bezüglich seines Widerspruchs, all das hat er selbst zu verantworten. Auch seinen Tod hat er selbst gewählt. Dafür ist hier in Deutschland niemand verantwortlich zu machen. Nichtmal in Afghanistan ist dafür jemand verantwortlich zu machen. Der junge Mann starb „an sich selbst“, nicht an „einer unsicheren Lage“, an einer „unmenschlichen Abschiebepraxis“, in der Folge eines dämlichen Spruchs eines Ministers. Ja er starb nicht mal am Behördenversagen in Hamburg, an der Untätigkeit des Verwaltungsgerichts oder an der Wirkungslosigkeit seiner kosten- und aufwandsintensiven Betreuung. Er starb, weil er sich dafür entschied.




Dieser Junge ist tot, weil unser Staat versagt

Ein Asylbewerber hat am Samstag in seiner Unterkunft in Arnschwang nahe Regensburg einen fünfjährigen Jungen erstochen. Der legal nach Deutschland eingereiste Mann hatte 2009 in München eine besonders schwere Brandstiftung verursacht, nach Zeitungsberichten ging es ihm damals darum, die „Familienehre“ wieder herzustellen. Sechs Jahre musste der Mann dafür ins Gefängnis und sollte nach Verbüßung der Haft von der Stadt München in sein Heimatland abgeschoben werden.

Und jetzt wird es interessant: Um der Abschiebung zu entgehen, konvertierte der 41-Jährige einfach vom Islam zum Christentum. Da ein konvertierter Christ in Afghanistan von Lebensgefahr bedroht wäre, erließ das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge daraufhin einen Bescheid, dass er nicht abgeschoben werden darf.

So einfach ist das. Ein Trick übrigens, der sich schon vorher unter Flüchtlingen rumgesprochen hat. Da gibt es auch andere ähnliche Vorgehensweisen, etwa sich als ehemaliger Taliban auszugeben und ähnliches.

Ein kleiner Junge ist jetzt tot, weil unser Staat nicht in der Lage ist, derartige Gesetzeslücken konsequent zu schließen.