Acht Jahre hat ein junger Afghane in Deutschland gelebt. Mit 15 war er illegal eingereist. Als unbegleiteter Minderjähriger (UMF) erhielt er für mindestens drei Jahre die volle Breitseite deutscher Betreuungsbemühungen. Bei ihm ist bisher nicht bekannt, wie lange er als UMF behandelt wurde. Nach Lage des Gesetzes wäre das bis zum vollendeten 27 (sic!) Lebensjahr möglich.
Alleine für seine Unterbringung und Versorgung – Bett, Kleidung, Nahrung – haben deutsche Steuerzahler pro Jahr mindestens 50.000 Euro aufgebracht. Diese Zahl orientiert sich am Durchschnitt aus den Aufwendungen der jeweiligen Länder (NUR der Bundesländer!) aus dem Jahr 2017. Da in den Nord-Bundesländern die Kosten für solche Maßnahmen erfahrungsgemäß meistens höher ausfallen, darf davon ausgegangen werden, dass das Bundesland Hamburg auch hier für die Betreuung mehr ausgeben hat, als das andere Bundesländer für die gleichen Maßnahmen tun müssen. Neben diesen Grundkosten kommen jetzt noch Ausbildungs-, Sonderbetreuungs- und anderweitige Integrationskosten dazu.
2017 lag das Butto-Duchschnittseinkommen in Deutschland bei rund 37.103 Euro im Jahr. Sehr viele Alleinschufter- und verdiener bringen damit (und mit weit weniger!) eine Familie mit mehr als 1,3 Kindern durch´s Jahr. Also zumindest mit dem, was der Staat ihm davon nach Abzug der Steuern – direkter sowie indirekter – und der völlig überhöhten und asozialen Energiekosten übrig lässt. Komme jetzt bitte niemand und behaupte, „So jemand zahlt doch überhaupt keine Steuern“. Oh doch: „So jemand“ muss nur einmal Einkaufen gehen und Tanken fahren. Und gerade die alleinverdienenden Familienunterhalter haben bei diesen indirekten Steuern, aufgrund des höheren Konsums einer Familie, am meisten ins Steuersäckel des Staates abzugeben.
Aber zurück: Unser junger Afghane hat die Aufnahme, die Fürsorge sowie die immensen Investitionen des deutschen Volkes in seine Person, der Gesellschaft gedankt: mit Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, versuchter gefährlicher Körperverletzung, Diebstahl und Drogenbesitz. Dafür wurde er verurteilt und somit Straftäter. Darüber hinaus lagen gegen ihn weitere Strafanzeigen wegen Raubs, Diebstahls, gefährlicher Körperverletzung und Drogenbesitzes vor.
Das wäre irrelevant, hätte sich das Land Hamburg an Recht und Gesetz gehalten und diese zügig und konsequent durchgesetzt. Schon 2012 war der Asylantrag des jungen Afghanen vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) abgelehnt worden. Er legte – wie in solchen Fällen üblich – Widerspruch gegen diese Entscheidung ein. Fünf Jahre lang bummelte das Verwaltungsgericht über seinen Akten und „bearbeitete“ seinen Widerspruch gegen diesen Bescheid. Eintausendachthundertfünfundzwanzig (1825!) Tage saßen Juristen angeblich über einem Schriftsatz und konnten nicht entscheiden, ob dieser berechtigt oder unberechtigt ist?! Letztlich wurde der Fall beendet. Wer jedoch meint, das Gericht habe „in der Sache“ eine Entscheidung herbeigeführt, der täuscht sich. Eine Formalie gab den Ausschlag: Weil der „Kläger sich nicht mehr darum gekümmert habe“ – so das Gericht, das eintausendachthundertfünfundzwanzig Tage keine Entscheidung traf – definierte dieses Gericht die Klage als „zurückgenommen“! Arbeitserledigung auf „natürlichem Wege“!
Immerhin hat das Gericht dem jungen Mann so ermöglicht, dass er seine kriminelle Karriere in Deutschland starten konnte. Und das Gericht hat die Entfremdung von der eigentlichen Heimat befördert, mit der gutmeinende Mitmenschen jegliche Abschiebung gerne unterbunden sähen: „Wir erzwingen über Verwaltungsakte und Verfahrensdauer eine „kulturelle Entfremdung“, mit der wird dann einen Abschiebe-Verhinderungsgrund in der Hand haben. Das ist zwar nicht halal, aber wir moralisieren das medial und öffentlich. So bauen wir Druck auf Politik und Gerichte auf.“
Das ist eine geniale Strategie zur Unterminierung des Rechtsstaates. Stellt sich die Frage, wie „kulturell fremd“ illegal einreisende Menschen sind, die hier um Aufnahme bitten. Legt man die Maßstäbe der gutmeinenden Mitmenschen an, dürfte man illegal Einreisende gar nicht erst ins Land lassen, damit sie weder einen Zivilisationsschock erleben noch kulturelle Entfremdung erfahren müssen. Und wenn man dann zur logischen Antwort kommt, stellt sich folglich zwangsläufig die Frage, weshalb man die „kulturelle Entfremdung“ zur Heimat nicht wieder rückgängig machen kann. Integration kann doch logischerweise auch mehrfach und umgekehrt funktionieren.
Zurück zum jungen Afghanen. Irgendwann war das bunte Treiben dieses inzwischen amtlich „Geduldeten“ selbst einem rot-grünen Senat der Hansestadt Hamburg (HH) zu schrill. Der rot-grüne Senat ordnete die Abschiebung an. Was folgte ist bekannt. Der junge Mann soll sich in Kabul selbst erhängt haben. Sein bisheriges Leben, seine Straftaten, die er eigenverantwortlich beging, seine Tatenlosigkeit bezüglich seines Widerspruchs, all das hat er selbst zu verantworten. Auch seinen Tod hat er selbst gewählt. Dafür ist hier in Deutschland niemand verantwortlich zu machen. Nichtmal in Afghanistan ist dafür jemand verantwortlich zu machen. Der junge Mann starb „an sich selbst“, nicht an „einer unsicheren Lage“, an einer „unmenschlichen Abschiebepraxis“, in der Folge eines dämlichen Spruchs eines Ministers. Ja er starb nicht mal am Behördenversagen in Hamburg, an der Untätigkeit des Verwaltungsgerichts oder an der Wirkungslosigkeit seiner kosten- und aufwandsintensiven Betreuung. Er starb, weil er sich dafür entschied.