Günther Jauch hört auf – schade

Die sonntäglichen Fernsehdiskussionen mit Günther Jauch enden zum Jahresende 2015. Das wurde soeben bekannt. Nach vier Jahren wird dann wahrscheinlich jemand anders diesen angestammten Sendeplatz nach dem „Tatort“ als Talkmaster(in) der Nation übernehmen. Auch wenn es noch zu früh für einen Nachruf ist und auch, wenn viele Menschen diese Form des Meinungsaustausches nicht mehr sehen können und wollen: Ich finde es schade. Günther Jauch hat es meistens gut gemacht, unaufgeregt. Er hat seine Gäste zu Wort kommen lassen, er hat nur sehr selten den moralischen Zeigefinger erhoben. Meistens hatte man den Eindruck, es interessierte ihn wirklich, was sein Gegenüber zu sagen hatte. Klar, es gab Tiefpunkte – für mich war das eine Sendung mit dem katholischen Publizisten Martin Lohmann. Aber es gab auch sehr gute Sendungen, etwa eine zum Thema Auschwitz, die mir noch in guter Erinnerung ist. Und ob es Herr Ponader von den „Piraten“ war oder Frau Oertel von der Gilde der Verschwörungstheoretiker(innen) – sie konnten sagen, was sie wollten, ohne ständig unterbrochen zu werden. Jauchs Sendung wurde von der Profi-Kritik regelmäßig verrissen, vom linken Mainstream sowieso. Was ist dieser Kerl so normal? Warum lässt er seine Gäste einfach ausreden? Doch seine Einschaltquoten waren top. Wenn die politischen Debatten der Republik schon vom Parlament ins Fernsehen verschoben worden sind, dann ist es gut, wenn sie wenigstens zivilisiert ausgetragen werden. Und das kann man von den anderen Sendungen dieses Genres beileibe nicht immer sagen.




Der Streit um die ARD-App kratzt nur an der Oberfläche

Der Bundesgerichtshof hat heute ein vielleicht bahnbrechendes Urteil gesprochen. Auf Antrag der Zeitungsverleger kassierte es ein vorheriges Urteil des OLG Köln, das praktisch grünes Licht für die Nachrichten-App der ARD-Tagesschau gegeben hatte. Diese Tagesschau-App ist für die Nutzer kostenlos und beinhaltet ein hochwertiges journalistisches Angebot. Die Crux dabei: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk wird per Zwangsabgabe von allen Haushalten in Deutschland finanziert. Und: Tageszeitungsverlage versuchen seit langer Zeit, ein App-Nachrichtenangebot zu verkaufen, was aber faktisch unmöglich ist, so lange ihnen unsere Staatssender kostenlos Konkurrenz machen. Mit dem BGH-Urteil kehrt das Thema Grundversorgung auf die Agenda zurück. Was ist die Aufgabe zwangsfinanzierter Sender in Deutschland? Sollen sie Privatunternehmen Konkurrenz machen und das Geschäft vermiesen? Von Apps und Internetangeboten steht nichts im Staatsvertrag. Und ich würde noch weiter gehen: Ist es Aufgabe des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, um jeden Preis Fußball zu ersteigern? Könnte die Bundesliga nicht auch im Free TV bei RTL oder Sat.1 laufen? Hunderte von Millionen Euro geben ARD und ZDF jedes Jahr nur für Sport aus. Wenn die Bundesliga-Übertragungsrechte versteigert werden, haben Privatsender keine Chance, weil die Geldtöpfe durch uns alle praller gefüllt sind, als ein Privatsender das jemals erträumen könnte. Hier geht es um Marktwirtschaft, um Wettbewerb. Genau so, wie Kommunen nach meiner Auffassung zum Beispiel keine gastrononomischen Betriebe betreiben sollten, sollten staatlich gesicherte Sender Privatunternehmen keine Konkurrenz machen dürfen. Privat vor Staat gilt nicht immer, aber in solchen Fällen ganz sicher.