CDU-Doppelmoral: Wann stürzt CDU-Chef Laschet eigentlich Herrn Ramelow und Frau Borchardt?

Chef Armin Laschet sieht in der Nominierung von Ex-Verfassungsschutzchef Hans-Georg Maaßen als Bundestagskandidat in Thüringen “kein Spaltpotenzial für die Union”. Nach einer hybriden Sitzung des Parteipräsidiums bekräftigte er bei der Gelegenheit noch einmal eine frühere Aussage: «Mit der AfD wird nicht koaliert, nicht kooperiert, nicht einmal verhandelt.» Die AfD sei erklärter politischer Gegner der CDU. Ziel sei es, dass sie aus den Parlamenten verschwinde. «Ich erwarte nur, dass sich jeder an diese Regeln, die ich vorgebe, hält. Auch der Kandidat im Wahlkreis Suhl/Schmalkalden.» Und genau da beginnen die Probleme. Den nicht, was Herr Laschet “vorgibt”, ist der Maßstab, sondern die Beschlüsse des obersten Gremiums der CDU. Und das ist der Bundesparteitag.

Und da ist die Beschlusslage glasklar in der CDU, wie sie Generalsekretär Paul Ziemiak immer wieder zusammenfasst: “Es gibt keine Koalition mit der Linken und der AfD oder eine in irgendeiner Art vergleichbare Zusammenarbeit!” Das hatte 2018 ein Bundesparteitag der CDU in Hamburg einstimmig (!) beschlossen:

“Die CDU Deutschlands lehnt Koalitionen und ähnliche Formen der Zusammenarbeit sowohl mit der Linkspartei als auch mit der Alternative für Deutschland ab.”

Ich weiß nicht, was daran nicht zu verstehen oder zu interpretieren wäre. Keine Zusammenarbeit mit den Parteien ganz links und ganz rechts. So, wie man es von einer “Volkspartei der Mitte” erwarten darf.

Doch wie sieht die Realität aus? Während sich Laschet, seine Staatssekretärin Serap Güler und Parteirentner wie Polenz und Brok im antifaschistischen Widerstandskampf abarbeiten, unterläuft ihre Partei ständig den anderen Teil des bindenden Beschlusses von 2018: Und das sind die Erben der SED-Nachfolgepartei, die sich heute Die Linke nennt.

Wir alle wollen glaubwürdige Politiker, aber was läuft hier in der Partei Adenauers und Kohls wirklich? Alles schon vergessen?

In Thüringen regiert Bodo Ramelow von der Linken an der Spitze einer rot-rot-grünen Minderheitsregierung. Von den Wählern in Thüringen deutlich abgewählt, sitzen sie immer noch an den Futtertrögen der Macht, weil die CDU ihnen den Weg bereitet hat und mit devotem Abstimmungsverhalten die Stange hält. Und dass eine absolut demokratische Wahl “rückgängig gemacht” wurde, das verdanken wir Frau Merkel, der Bundeskanzlerin, die auch Mitglied der CDU ist. Warum auch immer.

In Schwerin ist die verdiente SED-Genossin Barbara Borchardt, die sebst in der Partei Die Linke als Randfigur ganz Linksaußen am Rand gilt, Verfassungsrichterin. Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen. Eine Verfassungsfeindin, die die SED-Diktatur gar nicht so schlecht fand, hütet in Mecklenburg-Vorpommern die demokratische Grundordnung. Borchardt soll in ein mieses Immobiliengeschäft verwickelt gewesen sein, als sie 1981 SED-Bürgermeisterin von Groß Darberkow war. Da habe sie einem ausreisewilligen Ehepaar gedroht, deren Ausreise zu verhindern, wenn sie Borchardt nicht ihr Haus überschreiben würden. Was die dann nach eigenen Angaben auch taten. Jedenfalls verkaufte Borchardt kurz vor dem Mauerfall 1989 dieses Haus an die Gemeinde, deren Bürgermeisterin sie selbst immer noch war, für 18.000 Mark. Und das ist heute eine Verfassungsrichterin im Deutschland der bunten Vielfalt, wo wirklich alles möglich zu sein scheint.

Und warum ist die Genossin heute Verfassungsrichterin? Genau, weil sie im Schweriner Landtag im zweiten Wahlgang 2020 mit Stimmen von SPD und CDU dazu gewählt wurde. Selbst dem der Rechtslastigkeit total unverdächtigen Verfassungsschutz-Präsidenten Thomas Haldenwang platzte da der Kragen. Er sagte, es sei “unerträglich, wenn ein prominentes Mitglied der erwiesen linksextremistischen Organisation ‚Antikapitalistische Linke‘ (AKL) Mitglied eines Verfassungsgerichtshofes wird.” Dem ist nichts hinzuzufügen. Die CDU macht es möglich.

Man könnte noch Vieles dazu schreiben über die gemeinsame “Sacharbeit” zwischen Linken und CDU in einigen Berliner Bezirken oder über das unsägliche Kuscheln des schleswig-holsteinischen Ministerpräsidenten mit dem Kollegen Ramelow in Thüringen, aber es hilft ja nichts. Alle Parteitagsbeschlüsse der CDU sind gleich, aber manche sind gleicher als andere – frei nach Orwell.

Wenn sich Armin Laschet den Wählern als ernstzunehmender CDU-Kandidat fürs Bundeskanzleramt zeigen will, dann sollte er mal der ständigen Abgrenzungslitanei gegenüber AfD und den sich wiederholenden Ratschlägen an den Parteifreund Hans Georg Maaßen, was er jetzt aber zu tun habe, einen überraschenden Dreh anfügen. Lieber Herr Laschet: Sorgen Sie dafür, dass die Verfassungsrichterin Borchardt aus diesem Gremium abgewählt wird! Sie haben die Handynummer Ihrer Bundeskanzlerin Angela Merkel. Die weiß, wie man effektiv Wahlen rückgängig macht. Und vor allem: Beenden Sie endlich diese unsägliche Koalition in Thüringen!

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GASTBEITRAG VERONIKA BELLMANN: „Die CDU grenzt sich nicht mehr gegen linke Extremisten ab“

Am 23. Mai 1949 wurde das Grundgesetz im Rahmen einer feierlichen Sitzung des Parlamentarischen Rates ausgefertigt und verkündet. Damit war die Bundesrepublik gegründet. Mit dem Beitritt der Länder auf dem Gebiet der ehemaligen DDR am 3. Oktober 1990 wurde das Grundgesetz zur Verfassung des gesamten deutschen  Volkes. Seit mehr als sieben Jahrzehnten ist das Grundgesetz nunmehr die Grundlage unserer freiheitlichen Demokratie.

Es wurde vielfach geändert und angepasst, aber es hat sich bewährt und der Bundesrepublik geholfen, zu einer stabilen Demokratie in der Mitte Europas zu werden. Soweit die offiziellen Verlautbarungen zum geschichtsträchtigen 71. Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes. Ich habe allerdings eher den Eindruck, dass die deutsche Geschichte gerade im Hinblick auf das Grundgesetz, den Mauerfall und die friedliche Revolution vor 31 Jahren in Quarantäne ist, und zwar nicht nur wegen Corona. Gerade deshalb denke ich in diesen Tagen mehr denn je an Heinrich Heines Worte: „Denk ich an Deutschland in der Nacht, dann bin ich um den Schlaf gebracht.“

Freilich haben die Schutzmaßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus, die Grundrechte und Grundfreiheiten auf nicht immer nachvollziehbaren und auch nicht immer gesicherten wissenschaftlichen Grundlagen eingeschränkt wie nie zuvor. Die Kanzlerin sagt, die Einschränkungen seien eine Zumutung für die Demokratie, aber sie seien notwendig, begründet und verantwortlich im Sinne des Art. 1 Grundgesetz, der Würde des Menschen, die bekanntlich unantastbar ist.

Angela  Merkel spricht als oberste Chefin der Exekutive. Mit dem Beschluss von Gesetzen mit weit reichenden Ermächtigungsgrundlagen für die Regierung, hat sich das Parlament in Pandemiezeiten quasi selbst entmachtet und zumindest befristet in eine Statistenrolle verfrachtet. Statistenrolle für die Legislative, keine Folgen- oder Gefahrenabschätzung seitens der Regierung, aber freie Hand für kurzfristiges Regierungshandeln, wieder einmal „Fahren auf Sicht“ – ganz nach dem Geschmack der Kanzlerin.

Das Grundgesetz ist allerdings auf langfristiges Regierungshandeln angelegt, keine „Geschmackssache„ einzelner Führungspersonen und die Absicherung kurzfristiger Taktiken, sondern langfristiger Rahmen und zugleich Kern der Verfasstheit unseres Landes, teilweise sogar mit Ewigkeitsgarantie.

Aber immerhin, Angela Merkel sitzt das Problem dieses Mal nicht aus.  Sie spricht im Fernsehen zu ihrer Sicht der Lage der Nation, im wöchentlichen Podcast, in einer Regierungserklärung im Deutschen Bundestag. Sie rettet mit dem französischen Präsidenten Macron die Welt, koste es den deutschen Steuerzahler was es wolle. Vieles erinnert an ihr Auftreten nach Fukushima zur Energiewende, in der Staatsschuldenkrise zur Euro-Rettung und insbesondere an 2015 in der Migrationskrise. Sie denkt, spricht, alle anderen folgen den alternativlosen Entscheidungen, suchen Lösungskonzepte um die Sprechblasen der Kanzlerin zu füllen und irgendwie die Realität dem Problem anzupassen. Wer Kritik äußert, wird je nachdem was gerade auf der Tagesordnung steht, als Rechtspopulist, als Leugner des Klimawandels, der Corona-Pandemie, als Verschwörungstheoretiker oder Alu-Hut abgestempelt oder zumindest ignoriert. Das gilt auch für Parteitagsbeschlüsse, die sind schon seit Jahren das Papier nicht mehr wert, auf dem sie stehen. Bestes Beispiel der „Doppelpass-Beschluss“ des Parteitages der CDU von 2016. Unmittelbar danach verkündet die Kanzlerin und damalige CDU Vorsitzende Angela Merkel trotzig, dass sie überhaupt nicht daran denke, sich an Parteitagsbeschlüsse zu halten.

Wie war das doch gleich mit dem Art. 21 Grundgesetz? Da heißt es schon seit 71 Jahren: Parteien wirken an der Willensbildung des Volkes mit. Es scheint, als wenn die parteipolitische Willensbildung in der CDU, inklusive der verschobenen Bundesvorsitzendenwahl, mit dem allgegenwärtigen Corona-Mundschutz einen Maulkorb verordnet bekam.

Denn bei uns ist es mittlerweile so, dass vom „Parteiwillen“ nur in Parteiprogramme und Regierungshandeln übernommen wird, was ohnehin im Portfolio der Kanzlerin steht. Ist das der Grund, warum die Partei beziehungsweise ihre amtierende Vorsitzende Annegret Kramp Karrenbauer(AKK) derzeit wenig bis gar nichts parteipolitisch Orientierendes  sagt, sagen darf oder will? Da gibt es zwar einen digitalen „Plausch“ mit 150 Kreisvorsitzenden zur Vorbereitung der kommenden Land-und Bundestagswahlen. Aber ansonsten dominiert lautes Schweigen zum Corona-Lockdown mit seinen tiefgreifenden sozialen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Folgen, zur drohenden überbordenden Staatsverschuldung, zum EZB-Urteil, zum Vertragsverletzungsverfahren der EU gegen Deutschland oder zur weltpolitischen Lage.

Zu dem, was ich eingangs mit „Quarantäne für deutsche Geschichte, Mauerfall, friedliche Revolution und Grundgesetz“ meinte, meldete sich die CDU-Bundesvorsitzende erst mit einer Woche Verzögerung und einem lauen Lüftchen der Kritik an den CDU-Freunden in Mecklenburg-Vorpommern (MV).

Für mich war gerade zum 71. Jahrestag unserer Verfassung der absolute Aufreger der Woche – die Wahl der 64jährigen linken Politikerin, Barbara Borchhardt, zur Richterin am Landesverfassungsgericht von Mecklenburg-Vorpommern und zwar mit der Hilfe von Stimmen aus der CDU. Da klingt es fast hilflos und alibihaft, wenn AKK die CDU MV auffordert, ihre Rolle bei der Richterwahl aufzuarbeiten. Die Koalitionsgespräche über die Eignung der Kandidaten zu dieser Wahl seien wohl nicht sorgsam und nicht nachvollziehbar genug geführt worden. Die CDU MV müsse Fragen beantworten, warum sie eine Verfassungsrichterin vorschlage, die selbst mit der Verfassung hadere. Die Wahl schadet dem Ansehen des Verfassungsgerichts, sagt die amtierende Bundesvorsitzende. Die Wahl schadet m. E. aber vor allem dem Vertrauen in die CDU, weil sie einen weiteren schweren Hieb gegen das Grundgesetz zulässt bzw. sogar mit unterstützt hat. So verhelfen die Christdemokraten der mehrfach umbenannten SED-PDS-Linken ein weiteres Mal zum Erfolg, mit einer Provokation die Maßstäbe politischer Normalität zu verschieben. Dieses Mal ist die Provokation nicht der sich freundlich, bieder, bürgerlich gebende Bodo Ramelow aus Mitteldeutschland. Es ist Frau Borchardt, die dreist ihrem verfassungsgefährdetem, linksradikalem Gedankengut offen  freien Lauf lässt und diesem mit schauerlich düsteren  Gesichtszügen schon rein äußerlich auch noch entsprechend Nachdruck verleiht.

Die Frau mit SED Musterkarriere ist Gründungsmitglied der vom Verfassungsschutz des Bundes als linksextremistische Plattform eingeschätzten „Antikapitalistischen Linken“. Die radikale Politikerin hat nach ihrer Wahl bekräftigt, dass sie den Bruch mit kapitalistischen Eigentumsstrukturen ebenso wenig ablehnt wie einen grundsätzlichen Systemwechsel. Es ist geradezu eine Provokation aller Demokraten, dass jemand Verfassungsrichterin wird, der nicht auf dem Boden des Grundgesetzes steht und es darüber hinaus nach eigenem Duktus zu interpretieren versucht.  Es ist durchschaubar, dass Frau Borchardt ihren Willen zum grundsätzlichen Systemwechsel weg von kapitalistischen Eigentumsstrukturen, mit der wirtschaftspolitischen Neutralität des Grundgesetzes zu rechtfertigen versucht. Da ist offenbar juristischer Nachhilfeunterricht nötig. Denn im  Grundgesetz sind sehr wohl eine Reihe relevanter Grundaussagen zur Wirtschaftsverfassung angelegt. So werden im Bereich grundrechtlicher Bindungen die Spielräume des Gesetzgebers erheblich eingeschränkt, gerade im Hinblick auf das Privateigentum einschließlich des unternehmensbestimmten Eigentums und seiner ökonomischen Nutzbarkeit. Das ist u. a. im Art 14  als Eigentumsgarantie des Grundgesetzes normiert. Also genau das, was die linksextremistische, antikapitalistische Frau Borchardt abschaffen möchte. Das spricht nicht nur politisch sondern auch fachlich juristisch gegen ihre Eignung als Verfassungsrichterin.

Das scheint allerdings niemand in der Koalitionsregierung in Schwerin, leider auch nicht die CDU zu stören. Selbst dann nicht, als die frisch Gewählte mitteilte, dass sie selbstverständlich weiter Mitglied der „Antikapitalistischen Linken“ bleiben will. Sie ist sich ihrer Sache so sicher, dass sie niemandem entgegen kommen muss. Schon gar nicht mit vornehmer Zurückhaltung, die in einem solchen zu einem gewissen Maß an parteipolitischer Neutralität verpflichtetem Amt, absolut geboten ist.

Dass die rosa SPD-Genossen sogar mit Koalitionsbruch drohten, im Falle die CDU wolle der dunkelroten Genossin nicht die Richterrobe quasi unter Hammer und Sichel umhängen, entspricht ihrem Ziel, die Linke und SPD sobald als möglich zur Einheitsfront zusammen zu führen. Aber dass sich die CDU widerstandslos zur Wahl hinreißen ließ, ohne erkennbar auf den Vorschlag einer wenigstens nicht verfassungsfeindlichen Person zu beharren, ist der eigentliche Skandal. Die Extremen können so ganz legal mit den Mitteln der Demokratie daran arbeiten, diese abzuschaffen. Weil es der mehrfach umbenannten SED-PDS-Linken ein weiteres Mal gelingt, mit einer Provokation die Maßstäbe politischer Normalität zu verschieben

Die CDU ist kein Korrektiv mehr. Weil im „Gesamtpaket“ der Postenverteilung in Justiz und Verwaltung wohl auch einige für die Union dabei waren. Da muss man eben auch nicht mehr lange um politische Prinzipien kämpfen. Und warum den Unvereinbarkeitsbeschluss der CDU bezüglich des Verbots einer Zusammenarbeit mit AfD und Linken (nur in Richtung der Rechtspopulisten) überhaupt beachten, wenn schon die Kanzlerin sich nicht um Parteitagsbeschlüsse schert?

Empörte Anrufe aus dem Kanzleramt, mit der Aufforderung die Wahl rückgängig zu machen, wie seinerzeit bei der Wahl  des FDP-Mannes Kemmrich zum Thüringer Ministerpräsidenten, waren nicht zu befürchten. Obwohl die gerade hier dringend notwendig gewesen  wären, insbesondere nach den jüngsten Äußerungen von Frau Borchardt, dass die DDR kein Unrechtsstaat gewesen sei und es ja nicht nur Mauertote gegeben habe, sondern auch verletzte Grenzer. Die Frau hat nicht nur juristische Defizite sondern auch noch ein absolut gestörtes politisches Unrechtsbewusstsein.

Das alles wird toleriert. Der professorale Politjüngling Philipp Amthor, der sich anschickt Landesvorsitzender der CDU in Mecklenburg-Vorpommern zu werden, weinte mit der Feststellung, dass es eben so sei wenn man keine Mehrheiten ohne rechte Vereinfacher und extreme Linke habe, ein paar Krokodilstränen und damit hatte sich’s. Auch bei ihm geht’s um Posten. Schließlich braucht er die Stimmen der CDU-Landtagsabgeordneten und der Fraktionsführung für die Landesvorsitzendenwahl. Da kann er sie ja nicht laut beschuldigen, für die Wahl der verfassungsfeindlichen linken Verfassungsrichterin (wie paradox das klingt) mit verantwortlich zu sein.

Letztlich sind dem Machtkalkül und einer reichlich ausgeprägten Geschichtsvergessenheit einiger Vertreter der ost- und westdeutschen CDU, wie bspw. dem Schleswig-Holsteinischen Ministerpräsidenten Daniel Günther, sowie den sich als meinungsprägende Elite bezeichnende Medienvertretern, eherne politische Prinzipien zum Opfer gefallen. Sie folgen nur den Umfragewerten und sind auf Kuschelkurs mit Links-Grün. Es gibt keine generelle Abgrenzung der Christdemokraten gegen Extremisten mehr, nur noch die gegen rechts. Nach links ist vieles offen. Mit den bürgerlich-liberalen Grundwerten und der Marktwirtschaft, die für den Aufbau von Demokratie, Freiheit und Wohlstand in diesem Lande fundamental waren, haben sie nicht mehr viel am Hut. Statt so wenig Staat wie möglich, gilt nun so viel Staat wie möglich. Geschichte wiederholt sich wohl doch….war doch auch alles gar nicht so schlimm…damals in der DDR?!?

Die Abwehr aus der CDU ist auch deshalb schwach, weil nur wenige von ihnen aus der DDR Opposition stammen oder selbst den „real existierenden Sozialismus“ der DDR  am eigenen Leibe erlitten haben. Bei den westdeutschen politischen und medialen Meinungsführern mit eher linksideologisiertem Weltbild, ist es vermutlich das heimliche Eingeständnis eines Persönlichkeitsdefizits. Nämlich das eines gewissen eigenen Unvermögens, aus der opportunistischen Komfortzone heraus, weder willens noch in der Lage zu sein, unter Lebensgefahr aber dafür mit viel Mut für Freiheit zu kämpfen und in einer einzigartigen friedlichen Revolution eine sozialistische Diktatur hinwegzufegen. Das erklärt auch so manche Übermoral der „Gut – und Bessermenschen“ dieser Tage.

Die DDR kann so „rehabilitiert“ werden, wenn die Ergebnisse dieser friedlichen Revolution künstlich und gründlich klein gehalten, die Erinnerungen an die Verbrechen des Unrechtsstaats DDR gelöscht werden. Dafür macht man dann auch schnell mal gemeinsame Sache mit den Regimetreuen von einst oder tappt in deren Falle, wie die Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) und der Berliner Kultursenator Klaus Lederer (Linke) hinsichtlich des Rausschmisses des langjährigen in Genossenkreisen verhassten  Leiters der Stasigedenkstätte Hohenschönhausen,Hubertus Knabe, einmütig demonstrierten.

Neben der Brücke, die die Thüringer CDU auf Merkels Geheiß für die Linke baute, um Bodo Ramelow als Ministerpräsident auch ohne eigene Mehrheiten zu inthronisieren, ist die Wahl der SED-Kader-Aufsteigerin Borchardt zur Verfassungsrichterin in Mecklenburg-Vorpommern, der bislang weitestgehende Tabubruch hinsichtlich Verharmlosung der SED Diktatur.  Darüber hinaus  ist sie eine Respektlosigkeit gegenüber unserer Verfassung, ein weiterer Sargnagel für die Demokratie und ein fatales Signal im 30. Jahr der Wiedervereinigung.

Wie sagt doch eine alte Weisheit so treffend: „Jede Revolution frisst ihre Kinder“ – manche offenbar erst nach 30 Jahren. Den Rest erledigt dieser Tage  ein Virus, der dem ganzen noch die CORONA(Krone) aufsetzt. Um es mit den in Pandemiezeiten gebräuchlichen Worten auszudrücken, bleibt festzustellen: Das Grundgesetz gehört mit 71 Jahren zur „RISIKOGRUPPE der Demokratie“ . Es muss besonders geschützt werden. Aber nicht, in dem man es in QUARANTÄNE schickt, sondern ihm durch wehr- und standhafte Demokraten starke Antikörper verleiht. Denn das VIRUS des Sozialismus MUTIERT schnell zum Neosozialismus, gegen den es keinen IMPFSTOFF gibt. Es verbreitet sich umso schneller, je größer der ABSTAND zum „Real Existierenden Sozialismus“ der DDR ist und je weniger Menschen die Krankheit selbst durchgemacht und GENESEN sind bzw. überlebt haben. Für die einzig hilfreiche HERDENIMMUNITÄT ist es notwendig, dass der MUNDSCHUTZ nicht zum Maulkorb wird. Dann werden die MASSENTESTS, die alle vier Jahre in den Gesundheitsämtern der Demokratie – den Wahllokalen – durchgeführt werden, mehrheitlich negativ sein.

Veronika Bellmann ist seit 2002 direkt gewähltes Mitglied des Deutschen Bundestages (CDU).




Linke Schieflage an der Küste: Der Skandal von Schwerin

Die Wahl einer offenkundigen Linksextremistin zur Verfassungsrichterin in Mecklenburg-Vorpommern ist ein weiterer Tiefpunkt in der traurigen Geschichte der zerbröselnden Wehrhaftigkeit der parlamentarischen Mitte gegenüber den Feinden unserer freiheitlichen Gesellschaftsordnung. Es ist schon schwer erträglich, dass es einen wachsenden Teil der Bevölkerung gibt, der bereit ist und aktiv daran mitwirkt, die Feinde unserer bürgerlichen Gesellschaft in die Parlamente zu wählen. Aber das muss man hinnehmen als Demokrat, weil es „Wille des Volkes“ ist.

Aber bitte, eine Barbara Borchardt von der Linken, die der „Antikapitalistischen Linken“ angehört – das linke Pendant vom rechten „Flügel“ bei der AfD quasi und vom Verfassungsschutz beobachtet – das kann man sich gar nicht ausdenken. Und SPD und CDU stimmen brav dafür.

Ja, sagen die zur Erklärung, das sei parlamentarischer Usus, so und einvernehmlich zu verfahren. Und ich sage dann: Es ist auch parlamentarisch üblich und sogar in der Geschäftsordnung festgeschrieben, dass jeder Fraktion ein Vizepräsident des Deutschen Bundestages zusteht. Wenn man aber der AfD seit drei Jahren ihr Recht verweigert, warum dann nicht wenigstens auch Linksextremisten aus unseren obersten Gerichten fernhalten?