AfD „gesichert rechtsextremistisch“ – das reicht niemals für ein erfolgreiches Verbotsverfahren

Nach jahrelangen Recherchen hat das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) in einem 1.100 Seiten umfassenden Gutachten begründet, was sich seit Monaten schon abzeichnete. Der deutsche Inlandsgeheimdienst sieht die AfD als eine „gesichert rechtsextremistische Partei“ an, die „gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebungen“ verfolge.

„Das in der Partei vorherrschende ethnisch-abstammungsmäßige Volksverständnis ist nicht mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung vereinbar“, schlußfolgert der Verfassungsschutz und unterstellt der AfD, sie betrachte zum Beispiel deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund in muslimisch geprägten Ländern nicht als gleichwertige Angehörige des durch die Partei ethnisch definierten deutschen Volkes.

Für Noch-Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) ist der Fall „klar und eindeutig“. Faeser wörtlich: „Die AfD vertritt einen ethnischen Volksbegriff, mit dem ganze Bevölkerungsgruppen diskriminiert und Bürgerinnen und Bürger mit Migrationsgeschichte als Deutsche zweiter Klasse behandelt werden.“ Das widerspreche klar der Menschenwürdegarantie des Artikels 1 des Grundgesetzes.

Wie aber jetzt weiter?

Auffällig ist, dass in der Pressemitteilung des Amtes Wert darauf gelegt wird, die Unabhängigkeit der Überprüfung hervorzuheben. Das sollte eigentlich selbstverständlich sein. In der AfD bestehen daran aber starke Zweifel vor dem Hintergrund der Amtsführung des ehemaligen Behördenleiters Thomas Haldenwang, der öffentlich mal sagte, es sei nicht allein seine Aufgabe, dafür zu sorgen, dass die Umfragewerte der AfD sinken. Nein, Herr Haldenwang, das war überhaupt nicht Ihre Aufgabe.
Sicherheitsbehörden und Justiz müssen parteipolitisch vollkommen neutral sein – egal, um wen oder was es geht. Oder schauen Sie den zwielichtigen Verfassungsschutz-Chef Stephan Kramer in Thüringen an, dessen Einstufung der Höcke-AfD im Freistaat unter äußerst dubiosen Umständen zustande gekommen sein soll, was bis heute den Landtag in Erfurt beschäftigt.

Mit der Einstufung der AfD als „gesichert extremistisch“ stehen dem Geheimdienst deutlich mehr Möglichkeiten einer Überwachung der Partei zur Verfügung, etwa der Einsatz von V-Leuten, das Abhören von Telefonaten und anderes. Was der Verfassungsschutz nicht darf ist, eine Partei verbieten. Aber ohne jeden Zweifel wird mit der jetzigen Einstufung die Debatte um ein Parteiverbot deutlich an Fahrt gewinnen.

Aber darf ein Staat, ein freiheitlicher und demokratischer Rechtsstaat wie Deutschland, eine Partei verbieten, die etwa ein Viertel der Wählerschaft repräsentiert und die in manchen Umfragen als stärkste Partei in Deutschland ausgewiesen wird?
Kann man Wähler und ihre Überzeugungen überhaupt verbieten? Ist es noch ein demokratischer Rechtsstaat, wenn man einer gewählten Partei Mitwirkungsrechte im Parlament dauerhaft verwehrt, ihr den Geldhahn abdreht, was ja in Bezug auf die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung schon seit Jahren geschieht?

Ich halte das nicht nur für problematisch

Ich halte das für undemokratisch, hier finden Verstöße gegen die Spielregeln einer freiheitlichen Demokratie statt, die nicht akzeptabel sind, und die – nebenbei bemerkt – dazu beitragen, dass die AfD immer stärker wird.
Bei der jüngsten Wahl verdoppelte sie die Zahl ihrer Mandate im Deutschen Bundestag. Und da ist noch Luft nach oben, wenn die sogenannten etablierten Parteien nicht eine Kehrtwende hinlegen – in der Politik ebenso wie bei der Verteidigung der demokratischen Grundregeln. Mehrere CDU-Politiker um Jens Spahn haben das vor ein paar Tagen zum Thema gemacht, als er klarstellte, dass die rechte AfD ein politischer Gegner sei, der politisch mit harten Auseinandersetzungen zu bekämpfen sei. Aber nicht mit parlamentarischen Taschenspielertricks.

Zumal vieles, was die AfD heute im Programm stehen hat, 1:1 die Politik beschreibt, die bis vor 20 Jahren noch die Union vertrat. Erst die Merkel-Union hat die Tore weit geöffnet für eine starke Konkurrenz rechts von ihr.

Ich bin immer noch der Meinung, dass es weder begründbar noch strategisch klug wäre, einen Verbotsantrag für die AfD in Karlsruhe einzubringen.
Ich habe die Partei seit ihrer Gründung intensiv publizistisch begleitet. Ich kenne auch heute Bundes- und Landespolitiker der AfD, mit denen ich immer mal wieder im Austausch bin. Diese Leute über einen Kamm zu scheren und per se zu „Nazis“ zu erklären – das ist vollkommen grotesk. Dass es politische Quartalsirre dort gibt – wer wollte das bestreiten? Nur: Solche findet man auch bei anderen Bundestagsparteien, wo sie allerdings deutlich weniger Einfluss auf die Entwicklung ihrer Parteien insgesamt haben als es bei der AfD der Fall ist.

Da haben vom ersten Tag an kluge Leute mit einer ganz eigenen rechtsextremen Agenda im Hintergrund politisch die Fäden gezogen, Bündnisse geschmiedet, Wahlparteitage kaderhaft vorbereitet mit Busfahrten und Hotelzimmer-Kontingenten, die für die „Richtigen“ gebucht wurden. Menschen mit einer extremen Agenda sind immer bereit, persönlich und materiell für ihre Überzeugungen in Vorleistung zu gehen. Bürgerliche sehen, dass die Sonne scheint und fahren mit den Kindern lieber in den Freizeitpark, als zum Parteitag. Die machen das schon ohne mich…

Ein Verbotsantrag gegen die AfD würde – davon bin ich fest überzeugt – in einem Desaster enden. Wenn es nicht gelungen ist, die rechtsradikale NPD zu verbieten, wie soll das bei der weitgehend bürgerlich-rechten AfD funktionieren. Ja, ich weiß, die sind relevanter, weil viel stärker als die unappetitliche Kleinpartei, die jetzt auch anders heißt, und die wird auch nicht dermaßen durchsetzt von V-Lauten sein.

Was man der AfD aber vorwerfen kann ist, dass sie es versäumt hat – wie einst die Grünen – ihren extremistischen Narrensaum aus der Partei, zumindest aus den Führungsfunktionen, stark heraus zu drängen. Jörg Meuthen hat es ernsthaft versucht, hat Parteiausschlussverfahren gegen üble Rechtsextremisten angestrengt und manchmal auch durchgesetzt. Aber – das sagt er selbst – letztlich ist er gescheitert, den verhängnisvollen Rechtskurs zu stoppen. Das aktuelle Gutachten des Verfassungsschutzes belegt das leider im Nachhinein.




#Gegen rechts“-Schlapphut-Chef Haldewang geht in Rente

Der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Thomas Haldenwang, wird zum Jahresende in den Ruhestand gehen. Offiziell heißt es, der 64-Jährige habe „gesundheitliche Probleme“, konkret: er habe zwei Herzinfarkte gehabt.

Wahrscheinlich ist jedoch, dass es im Wesentlichen politische Gründe gibt, warum der Mann ausgewechselt wird.

Zu offensichtlich hat der Karrierebeamte die Sicherheitsbehörde in eine Schieflage gebracht, nach dem der untadelige Vorgänger Hans-Georg Maaßen gefeuert wurde, weil er es wagte, der Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) öffentlich zu widersprechen. Die hatte zuvor, nachdem ein junger Mann in Chemnitz bei einem Stadtfest von Asylbewerbern ermordet worden war, von „Hetzjagden“ Rechtsradikaler auf Migranten in der Stadt fabuliert. Eine Aussage, die offensichtlich glatt gelogen war. Nicht nur Chemnitzer Lokalmedien hatten damals Merkels Aussage widersprochen, sondern dann auch der Geheimdienstchef Maaßen, der sagte, seinem Amt lägen keinerlei Hinweise vor, dass es in Zusammenhang mit den Demonstrationen nach dem Mord in Chemnitz irgendwelche „Hetzjagden“ von Rechtsradikalen auf Ausländer in der Stadt gegeben habe.

Doch seiner mächtigen Chefin widerspricht man nicht

Jedenfalls nicht ohne Konsequenzen. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) entließ Maaßen, wohl auf direkte Anweisung aus dem Bundeskanzleramt.

Maaßen folgte der farblose Karrierebeamte Thomas Haldenwang aus Wuppertal, wie Maaßen damals CDU-Mitglied. Er richtete seine Behörde wunschgemäß auf den „Kampf gegen Rechts“ aus. Die linksextrem-kriminelle Klima-Gruppe  namens „Letzte Generation“ hält Haldenwang nach eigenen Aussagen nicht für eine Gefahr für die freiheitlich-demokratische Grundordnung, dafür aber – natürlich – die von Millionen Deutschen in freien und geheimem Wahlen bestätigte AfD. Die möchte Haldenwang sogar verbieten, aber Politiker der Ampel und auch der Union wissen, dass ein solches Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht nie im Leben durchkommen würde. Aber als Kampfinstrument gegen die unliebsame Konkurrenz von rechts wäre das Verfahren sicher willkommen.

Skandalös auch Haldenwangs Aussage, er könne „nicht allein“ etwas gegen die hohen Umfragewerte der AfD tun

Genau genommen ist es überhaupt nicht seine Aufgabe, etwas „gegen Umfragewerte“ von Parteien zu tun. Sein Job ist es, unsere Gesellschaft vor Links- und Rechtsextremisten, vor Spionen und Saboteuren aus anderen Ländern, vor Reichsbürgern und Islamisten mit Sprengstoffgürteln und Macheten zu schützen. Genau genommen nicht einmal das: Die Schlapphüte müssen diese Leute identifizieren und finden, im Auge behalten und – nur dann, wenn sie gefährliche Bestrebungen gegen unseren Staat und die Verfassung entdecken –  dieses Wissen an die Bundesanwaltschaft zur konsequenten Strafverfolgung weiterzuleiten.

Ein Inlandsgeheimdienst, der starke oder auch schwache Oppositionsparteien bespitzelt und sogar aktiv bekämpft – das gibt es in kaum einem demokratischen Land. Schlimm, dass ausgerechnet in Deutschland eine solche politische Instrumentalisierung möglich ist, ohne, dass die Bundesregierung oder das Bundesverfassungsgericht eingreift – gegen den Dienst und seinen Chef.

Dubos auch Haldenwangs persönliche Rolle im Zusammenhang mit dem angeblichen „Geheimtreffen“ von Politikern aus CDU, AfD und einigen Unternehmern mit dem österreichischen Chef der rechten Identitären Bewegung (IB), Martin Sellner, in Potsdam. Das wurde vom linken Medien-„Correctiv“ und dann bundesweit im Mainstream genüsslich als große rechte Verschwörung zelebriert, Millionen Menschen – auch deutsche Staatsbürger – hätten man auf dem Wege der „Re-Migration“ abschieben wollen. Ein hitzköpfiger Oberbürgermeister namens Mike Schubert (SPD) in Potsdam stellte skandalöser Weise sogar einen Zusammenhang des Treffens mit der „Wannseekonferenz“ der Nazis von 1942 her, bei der wenige Kilometer von Potsdam entfernt, die industrielle Vernichtung von Millionen Juden vorbereitet wurde.

Hunderttausende besorgte Bürger gingen nach den Veröffentlichungen „gegen Rechts“ in Deutschland auf die Straßen

Inzwischen ist gerichtsfest festgestellt worden, dass die „Correctiv“-Berichte völlig hanebüchen und ohne ernsthafte Substanz waren. Es wurde nicht über „Re-Migration“ gesprochen, und überhaupt: In einem freien Land dürfen sich Politiker von CDU und AfD zum Meinungsaustausch treffen. Wenn nicht, dann wäre es kein freies Land mehr…

Verfassungsschutz-Präsident Thomas Haldenwang bekannte im Januar 2025, seine Behörde habe von dem „Geheimtreffen“ vorher gewusst, sei aber nicht dabei gewesen, um mitzuhören. Auf die Frage von Journalisten in einem Hintergrundgespräch soll er nicht ausgeschlossen haben, dass aus dem Verfassungsschutz Informationen über das bevorstehende Treffen an „Correctv“ weitergeleitet worden seien.

In Berliner Regierungskreisen dreht sich jetzt das Personalkarussell. Als Nachfolger von Haldewang wird eine Frau gehandelt. Eventuell Iris Spranger (62, SPD), derzeit Innensenatorin in der Hauptstadt. Auch in Berlin ist Felor Badenberg (49, CDU), Justizsenatorin, im Gespräch. Sie hat früher bereits in der Zentrale des Bundesamtes für Verfassungsschutz in Köln gearbeitet. Medien schreiben, dass Frau Badenberg von einigen ausländischen Partnerdiensten mit Argwohn betrachtet werde, besonders in Israel.

Thomas Haldenwangs Abschied aus dem Amt ist eine gute Nachricht. Er hat die Behörde politisch instrumentalisiert, das sollte es bei unseren Geheimdiensten nicht geben. Die Entscheidung über Haldenwangs Nachfolge wird nun Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) treffen. Das allerdings ist eine sehr schlechte Nachricht.




Hans-Georg Maaßen klagt gegen seine frühere Behörde

Ex-Verfassungsschutzchef Hans-Georg Maaßen und ich kennen uns seit gut fünf Jahren. Ich finde, dass er ein beeindruckender Kopf ist, der als Geheimdienstchef viel für unser Land geleistet hat und sich mit der kürzlich erfolgten Gründung der WerteUnion vom gemütlichen Sofa des politischen Establishments erhoben und in die raue deutsche Wirklichkeit gewagt hat.

Dass man dann bekämpft wird, vom linksextremen Straßenmob und heftig auch von den lieben früheren Parteifreunden, istzu erwarten. Dass diese Ampel-Regierung aber nun versucht, dem Mann seine Altersversorgung wegzunehmen und ihn zum rechtsextremen Verdachtsfall zu machen, das geht weit über alles hinaus, was ich in diesem Land für möglich gehalten habe.

Freunde, auch Abgeordnete der AfD, haben mir vor Jahren gesagt, ein Engagement in der Partei AfD bedeute jeglichen Verlust des gewohnten bürgerlichen Lebens. „Wenn Sie sich bei uns engagieren oder sogar für etwas kandidieren, müssen Sie sich von ihrem bisherigen Leben verabschieden, Herr Kelle. Und das für immer…“

Ich habe es damals nicht gemacht, und nach Chrupallas Demutsgesten in der russischen Botschaft vor zwei Jahren, bin ich froh darüber.

Ich stimme aber zu 90 Prozent mit dem überein, was ich von HGM bisher gehört und gelesen habe. Das ist eine ganze Menge.

Und ich stimme ihm zu 100 Prozent zu, dass er sich massiv und mit allen legalen Mitteln gegen die Ehrabschneidung wehren muss, die man seit einiger Zeit gegen ihn versucht.

Am Freitagabend hat Maaßen über seinen Rechtsanwalt Ralf Höcker Klage beim Verwaltungsgericht Köln gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz eingereicht. Höcker ist der Beste für sowas.

Das BfV hatte nämlich im Januar seinem ehemaligen Präsidenten im Informationssystem der Behörde im Bereich „Rechtsextremismus“ gespeichert.

Maaßen wirft der Bundesinnenministerin Nancy Faeser jetzt vor, den Inlandsgeheimdienst „zur Beobachtung von Regierungsgegnern“ einzusetzen. Sie beschädige so die freiheitliche Demokratie, sei untragbar und müsse „umgehend abgesetzt werden“.

Maaßen wendet sich in der Klageschrift dagegen, „dass er von der Beklagten/Antragsgegnerin als Beobachtungsobjekt eingestuft wurde bzw. aktuell behandelt wird“. Der  Verfassungsschutz soll aufhören, Informationen, personenbezogene Daten, Auskünfte, Nachrichten und Unterlagen über ihn „zu sammeln, auszuwerten, zu erheben und zu speichern“.

Ich habe in den vergangenen Jahren lernen müssen, dass es nicht nur die CDU von einst heute nicht mehr gibt, sondern leider auch ein politisches System, dass jeden demokratischen Akteur gleich behandelt, eigene Regeln inzwischen außer Kraft setzt, um unliebsame Mitbewerber zu erledigen.

Glauben Sie nicht? Schauen Sie sich an, wie die AfD um einen Platz im Bundestagspräsidium, um die ihr zustehenden Vorsitze in den Fachausschüssen des Bundestages und ihre Stiftung um Millionen für die Bildungsarbeit gebracht wird! Und gleichzeitig werden die SED-Stiftung und die Stiftung der Grünen üppig mit Millionen aus unseren Steuerzahlungen aufgebrezelt.

Wenn mir vor ein paar Jahren Freunde aus Ostdeutschland sagten, wir lebten heute in einer DDR light, dann habe ich deutlich widersprochen. Dieser Vergleich verbietet sich, war meine feste Überzeugung. Doch, wenn sie jetzt die wirtschaftliche Existenz ihres lange Jahre obersten Verfassungsbeschützers zerstören, dann fällt mir nichts mehr ein, was grundsätzlich gegen die Behauptung von der DDR 2.0 sprechen sollte….




Deutsche Top-Sicherheitsfrau reiste „privat“ in den Iran

Sachen gibt’s, die sind nur in Deutschland möglich.

Felor Badenberg (46), 1975 in Teheran geboren, ist Vizepräsidentin des deutschen Inlandsgeheimdienstes, des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV). Eine erfahrene Frau im deutschen Sicherheitsapparat, die schon gegen Rechtsextremisten vorging und gegen auslandsbezogenen Extremismus.

Als Hans-Georg Maaßen Präsident der Behörde war, arbeitete sie in der Staabsstelle der Behörde, die Berichte zu aktuellen Bedrohungen unserer Sicherheit für Abgeordnete und Bundesregierung verfassten. Später baute die die Cyberabwehr des Verfassungsschutzes auf. Eine erfahrene und qualifizierte Frau, an deren Loyalität zu unserem Staat kein Zweifel besteht. Zur Vizepräsidentin wurde sie vor nicht allzulanger Zeit von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) berufen.

Nun wurde bekannt, dass Badenberg vor wenigen Wochen gegen die strengen Sicherheitsregeln des Verfassungsschutzes verstoßen hat, weil sie eine private Reise in die Islamische Republik Iran unternommen hat. Der FOCUS berichtet, dass Badenberg nach Teheran geflogen ist, um vor Ort „nach dem Tod ihres Vaters Erbschaftsangelegenheiten zu regeln“. Klar, wer kennt solche Verpflichtungen nicht? Nur: Sie ist halt Vizepräsidentin des deutschen Inlandgeheimdienstes, und für die gelten andere Regeln als für Sie und mich.

Mitarbeitern der deutschen Sicherheitsbehören ist es – abenso wie Offizieren der Bundeswehr – strikt untersagt, in Länder zu reisen, die amerikanische Präsidenten einmal treffend als „Achse des Bösen“ bezeichnet haben. Länder wie Syrien, Nordkorea, Russland…und Iran.

Dieses Verbot ergibt Sinn, denn hochrangige Geheimdienstmitarbeiter könnten dort nach Einreise festgenommen werden, sie werden sicher rund um die Uhr überwacht und verfolgt, und nach ihrer Abreise droht ihren Kontaktpersonen vor Ort Strafverfolgung oder Erpressung, um solche Personen für eine Agententätigkeit einzuspannen.

Der FOCUS weist zwischen den Zeilen dezent darauf hin, dass wohl zwei Geheimdienste anderer NATO-Staaten auf Badenbergs Reise aufmerksam geworden und nun beunruhigt sind, ob man der Frau noch trauen kann. Der Verfassungsschutz lehnt – wenig verwunderlich – jede Stellungnahme zu dem Vorgang ab.

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AfD-Gutachten: Verfassungsschutz bezieht sich auf antifa-Webseiten

Mit einem Gutachten begründet das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) den „Prüffall AfD“. Es hätten sich Anlässe ergeben, einen genaueren Blick auf die größte Oppositionspartei im Deutschen Bundestag zu werfen, sagt man. Immer wieder hatte es in den vergangenen Monaten …nennen wir es…Vorfälle gegeben, die nahelegen, dass es in Teilen der Partei rechtsextreme Bestrebungen gebe, die gegen unsere Verfassungs gerichtet sein könnten. Ich habe mehrfach über solche Dinge hier und anderswo geschrieben.

Die Ansatzpunkte sind leider real, und – das muss man auch klar sagen – nicht von dunklen Mächten und Einflussagenten initiiert worden, sondern von politischen Schwachmaten, die den Holocaust leugnen, rassistische Sprüche bei Saufgelagen zum Schlechtesten geben oder für Selfies vor Hakenkreuzfahnen und Hitlerbildern posieren. So weit, so dämlich.

Heute berichtet die Süddeutsche Zeitung allerdings darüber, dass für das Gutachten über die AfD auch sechs Mal Internetseiten der linksradikalen „antifa“ hinzugezogen wurden. Das ist der Oberbegriff für eine Vielzahl extremistischer Initiativen, die nicht nur offen zur Gewalt gegen „Rechte“ aufrufen, sondern diese auch ausüben. „antifa“ ist der „Revolutionäre 1. Mai“, sind Farbbeutel gegen Hauswände, eingeschlagene Fensterscheiben, abgefackelte Autos, gelockerte Radmutern an Autos von AfD-Politikern, Steinwürfe und körperliche Angriffe gegen Polizeibeamte, brennende Barrikaden auf Straßen. All das ist „antifa“, und nicht wenige sehen in dem linken Mob so etwas wie die legitime Nachfolge der SA-Schlägertrupps in der Weimarer Republik.

Natürlich muss es deshalb nicht alles falsch sein, was die Verfassungsschützer von diesen Seiten gezogen haben. Aber ein G’schmäckle hat das ganze schon, wenn man vermeintliche Verfassungsfeinde damit aufdecken will, dass man bei anderen Verfassungsfeinden abschreibt.




Diese Beobachtung ist keine Lapalie für die AfD

Nun ist es also amtlich: Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die AfD als „Prüffall für eine mögliche Beobachtung“ eingestuft. Dazu gibt es mehrere Aspekte zu betrachten:

1) Die AfD ist größte Oppositionspartei im Deutschen Bundestag, in einer freien und geheimen Wahl von sechs Millionen Bürgern gewählt worden. Wenn der Inlandsgeheimdienst gegen die stärkste Oppositionspartei im Parlament Schritte einleitet, dann ist das rechtlich natürlich legitim, und – wäre die AfD tatsächlich eine rechtsextreme Partei – auch geboten. Aber ist sie das?

2) In Kreisen rechter und linker Extremisten macht man sich gern über den Verfassungsschutz lustig. Zahnloser Tiger, Zeitungsausschnittsbehörde und so weiter. Die können uns mal, heißt es dort – allerdings von denen, die nichts zu verlieren haben. Eine Partei wie die AfD, die den Anspruch hat, bürgerlich-konservativ zu sein, wirbt genau um das konservative Bürgertum. Sie wirbt um Menschen, die – zum Beispiel im Öffentlichen Dienst tätig sind. Da kann die Mitgliedschaft in einer Partei, die vom BfV beobachtet wird, existenzbedrohend werden. Und Leute, die auch in der Privatwirtschaft noch etwas erreichen wollen, werden sich fernhalten von einer Partei, die „vom Staat“ überwacht wird. An diesen problemen sind in den 90er Jahren die Republikaner gescheitert.

3) Verfassungsschutzpräsident Thomas Haldenwang sagte heute, es gebe „erste tatsächliche Anhaltspunkte“ einer gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichteten Politik in der AfD. Und da braucht man nicht beim Geheimdienst zu sein, um Studienreisen auf den Spuren Adolf Hitlers, „Schuldkult“-Gejohle im Dresdner Bierkeller und widerwärtiges rassistisches Gequatsche bei Saufabenden von Gliederungen der Parteijugend einordnen zu können. Die AfD selbst hat in den vergangenen Monaten einiges unternommen, um den „rechten Narrensaum“ enzudämmen und möglichst loszuwerden, zuletzt das konsequente Vorgehen gegen die schleswig-holsteinische Landesvorsitzende Doris von Sayn-Wittgenstein, die angeblich gegenüber Mitarbeitern den Holocaust geleugnet haben soll. Vielen in der AfD, die engagierte Mitglieder und Patrioten im besten Sinne des Wortes sind, leiden unter solchen Ausfällen. Und Herr Gedeon ist immer noch Mitglied…

4) Ab wann ist man eigentlich rechtsextrem? Wenn man die Verfassung und die demokratische Ordnung abschaffen will – klar! Wenn man gegen Ausländer und ihre Unterkünfte mit Gewalt vorgeht – natürlich! Wenn man Rassen- und Judenhass verbreitet – auf jeden Fall! Aber macht die AfD das wirklich? Ist das die Beschreibung dessen, was diese Partei tut? Ich habe nicht den Eindruck.