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Deutsche Top-Sicherheitsfrau reiste „privat“ in den Iran

Sachen gibt’s, die sind nur in Deutschland möglich.

Felor Badenberg (46), 1975 in Teheran geboren, ist Vizepräsidentin des deutschen Inlandsgeheimdienstes, des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV). Eine erfahrene Frau im deutschen Sicherheitsapparat, die schon gegen Rechtsextremisten vorging und gegen auslandsbezogenen Extremismus.

Als Hans-Georg Maaßen Präsident der Behörde war, arbeitete sie in der Staabsstelle der Behörde, die Berichte zu aktuellen Bedrohungen unserer Sicherheit für Abgeordnete und Bundesregierung verfassten. Später baute die die Cyberabwehr des Verfassungsschutzes auf. Eine erfahrene und qualifizierte Frau, an deren Loyalität zu unserem Staat kein Zweifel besteht. Zur Vizepräsidentin wurde sie vor nicht allzulanger Zeit von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) berufen.

Nun wurde bekannt, dass Badenberg vor wenigen Wochen gegen die strengen Sicherheitsregeln des Verfassungsschutzes verstoßen hat, weil sie eine private Reise in die Islamische Republik Iran unternommen hat. Der FOCUS berichtet, dass Badenberg nach Teheran geflogen ist, um vor Ort „nach dem Tod ihres Vaters Erbschaftsangelegenheiten zu regeln“. Klar, wer kennt solche Verpflichtungen nicht? Nur: Sie ist halt Vizepräsidentin des deutschen Inlandgeheimdienstes, und für die gelten andere Regeln als für Sie und mich.

Mitarbeitern der deutschen Sicherheitsbehören ist es – abenso wie Offizieren der Bundeswehr – strikt untersagt, in Länder zu reisen, die amerikanische Präsidenten einmal treffend als „Achse des Bösen“ bezeichnet haben. Länder wie Syrien, Nordkorea, Russland…und Iran.

Dieses Verbot ergibt Sinn, denn hochrangige Geheimdienstmitarbeiter könnten dort nach Einreise festgenommen werden, sie werden sicher rund um die Uhr überwacht und verfolgt, und nach ihrer Abreise droht ihren Kontaktpersonen vor Ort Strafverfolgung oder Erpressung, um solche Personen für eine Agententätigkeit einzuspannen.

Der FOCUS weist zwischen den Zeilen dezent darauf hin, dass wohl zwei Geheimdienste anderer NATO-Staaten auf Badenbergs Reise aufmerksam geworden und nun beunruhigt sind, ob man der Frau noch trauen kann. Der Verfassungsschutz lehnt – wenig verwunderlich – jede Stellungnahme zu dem Vorgang ab.

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AfD-Gutachten: Verfassungsschutz bezieht sich auf antifa-Webseiten

Mit einem Gutachten begründet das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) den „Prüffall AfD“. Es hätten sich Anlässe ergeben, einen genaueren Blick auf die größte Oppositionspartei im Deutschen Bundestag zu werfen, sagt man. Immer wieder hatte es in den vergangenen Monaten …nennen wir es…Vorfälle gegeben, die nahelegen, dass es in Teilen der Partei rechtsextreme Bestrebungen gebe, die gegen unsere Verfassungs gerichtet sein könnten. Ich habe mehrfach über solche Dinge hier und anderswo geschrieben.

Die Ansatzpunkte sind leider real, und – das muss man auch klar sagen – nicht von dunklen Mächten und Einflussagenten initiiert worden, sondern von politischen Schwachmaten, die den Holocaust leugnen, rassistische Sprüche bei Saufgelagen zum Schlechtesten geben oder für Selfies vor Hakenkreuzfahnen und Hitlerbildern posieren. So weit, so dämlich.

Heute berichtet die Süddeutsche Zeitung allerdings darüber, dass für das Gutachten über die AfD auch sechs Mal Internetseiten der linksradikalen „antifa“ hinzugezogen wurden. Das ist der Oberbegriff für eine Vielzahl extremistischer Initiativen, die nicht nur offen zur Gewalt gegen „Rechte“ aufrufen, sondern diese auch ausüben. „antifa“ ist der „Revolutionäre 1. Mai“, sind Farbbeutel gegen Hauswände, eingeschlagene Fensterscheiben, abgefackelte Autos, gelockerte Radmutern an Autos von AfD-Politikern, Steinwürfe und körperliche Angriffe gegen Polizeibeamte, brennende Barrikaden auf Straßen. All das ist „antifa“, und nicht wenige sehen in dem linken Mob so etwas wie die legitime Nachfolge der SA-Schlägertrupps in der Weimarer Republik.

Natürlich muss es deshalb nicht alles falsch sein, was die Verfassungsschützer von diesen Seiten gezogen haben. Aber ein G’schmäckle hat das ganze schon, wenn man vermeintliche Verfassungsfeinde damit aufdecken will, dass man bei anderen Verfassungsfeinden abschreibt.




Diese Beobachtung ist keine Lapalie für die AfD

Nun ist es also amtlich: Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die AfD als „Prüffall für eine mögliche Beobachtung“ eingestuft. Dazu gibt es mehrere Aspekte zu betrachten:

1) Die AfD ist größte Oppositionspartei im Deutschen Bundestag, in einer freien und geheimen Wahl von sechs Millionen Bürgern gewählt worden. Wenn der Inlandsgeheimdienst gegen die stärkste Oppositionspartei im Parlament Schritte einleitet, dann ist das rechtlich natürlich legitim, und – wäre die AfD tatsächlich eine rechtsextreme Partei – auch geboten. Aber ist sie das?

2) In Kreisen rechter und linker Extremisten macht man sich gern über den Verfassungsschutz lustig. Zahnloser Tiger, Zeitungsausschnittsbehörde und so weiter. Die können uns mal, heißt es dort – allerdings von denen, die nichts zu verlieren haben. Eine Partei wie die AfD, die den Anspruch hat, bürgerlich-konservativ zu sein, wirbt genau um das konservative Bürgertum. Sie wirbt um Menschen, die – zum Beispiel im Öffentlichen Dienst tätig sind. Da kann die Mitgliedschaft in einer Partei, die vom BfV beobachtet wird, existenzbedrohend werden. Und Leute, die auch in der Privatwirtschaft noch etwas erreichen wollen, werden sich fernhalten von einer Partei, die „vom Staat“ überwacht wird. An diesen problemen sind in den 90er Jahren die Republikaner gescheitert.

3) Verfassungsschutzpräsident Thomas Haldenwang sagte heute, es gebe „erste tatsächliche Anhaltspunkte“ einer gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichteten Politik in der AfD. Und da braucht man nicht beim Geheimdienst zu sein, um Studienreisen auf den Spuren Adolf Hitlers, „Schuldkult“-Gejohle im Dresdner Bierkeller und widerwärtiges rassistisches Gequatsche bei Saufabenden von Gliederungen der Parteijugend einordnen zu können. Die AfD selbst hat in den vergangenen Monaten einiges unternommen, um den „rechten Narrensaum“ enzudämmen und möglichst loszuwerden, zuletzt das konsequente Vorgehen gegen die schleswig-holsteinische Landesvorsitzende Doris von Sayn-Wittgenstein, die angeblich gegenüber Mitarbeitern den Holocaust geleugnet haben soll. Vielen in der AfD, die engagierte Mitglieder und Patrioten im besten Sinne des Wortes sind, leiden unter solchen Ausfällen. Und Herr Gedeon ist immer noch Mitglied…

4) Ab wann ist man eigentlich rechtsextrem? Wenn man die Verfassung und die demokratische Ordnung abschaffen will – klar! Wenn man gegen Ausländer und ihre Unterkünfte mit Gewalt vorgeht – natürlich! Wenn man Rassen- und Judenhass verbreitet – auf jeden Fall! Aber macht die AfD das wirklich? Ist das die Beschreibung dessen, was diese Partei tut? Ich habe nicht den Eindruck.