Das sind die Hüter unserer Rechtsordnung: Kippt die Union aus Machtkalkül den Lebensschutz in Deutschland endgültig?

Man hatte es kommen sehen. Das Bundesverfassungsgericht ist nun bald sturmreif. Dank tatkräftiger Mithilfe der CDU/CSU. Der Deutsche Bundestag ist dabei, zwei radikal linke SPD-Richterinnen und einen unauffälligen CDU-Mann für die frei werdenden Stellen am Bundesverfassungsgericht zu wählen. Eine linke Mehrheit im höchsten deutschen Gericht ist in Reichweite.

Meinungs- und Mehrheitsbildung

Vorher galt es noch, die Unionsfraktion auf Vordermann zu bringen. Denn es gab eine gewisse, wenn auch nur schwache und vorübergehende, Unruhe in der Union, weil eine der beiden linken Kandidatinnen, Frau Prof. Brosius-Gersdorf, als besonders fanatische Befürworterin ungebremster Abtreibung bekannt ist. Nicht dass die andere etwa für den Lebensschutz einträte; aber so extrem und brutal wie Frau Brosius-Gersdorf äußeren sich die Gebildeten unter den Abtreibungs-Befürwortern selten.

Extremer geht es kaum

Schon Anfang dieses Jahres schrieb die Jura-Professorin der Uni Potsdam in einer Stellungnahme für den Bundestag, dass den ungeborenen Kindern nur in eingeschränktem Maße Menschenwürde zustehe; aber selbst in dem Falle, dass den Babys im Mutterleib doch der volle Schutz ihrer Menschenwürde zukomme, dürfe man sie dennoch „grundgesetzkonform“ töten. Das ist – ganz im Ernst ! – die Auffassung einer künftigen Verfassungsrichterin.

Wer das nicht glaubt, kann es in der einschlägigen Bundestagsdrucksache jederzeit nachlesen. Dort schreibt die künftige Verfassungsrichterin wörtlich:

„…selbst wenn man von einer vorgeburtlichen Geltung der Menschenwürdegarantie ausginge und sie in diesem Fall mit dem gleichen, vollwertigen Schutz wie für den geborenen Menschen Anwendung fände, sprächen gewichtige Argumente dafür, dass die Menschenwürdegarantie durch einen Schwangerschaftsabbruch im Regelfall nicht verletzt wäre“ (sic).

Und weiter:

„Nach der zu Artikel 1 Abs. 1 Grundgesetz entwickelten, nach wie vor breit konsentierten, sog. Objektformel ist die Menschenwürdegarantie nur verletzt, wenn der Einzelne zum Objekt staatlichen Handelns herabgewürdigt wird. Mit der Beendigung einer Schwangerschaft durch die Frau ist aber nicht regelhaft ein Unwerturteil über den Embryo/Fetus verbunden. Die Schwangerschaft wird in der Regel nicht beendet, weil der Embryo/Fetus als lebensunwert erachtet wird, sondern weil für die Frau eine Mutterschaft zu dem Zeitpunkt nicht vorstellbar ist.“

Warum ich dabei an Egon Bahr denken muss

Mit anderen Worten: Die Ungeborenen dürften demnach auch bei voller Anerkennung ihrer Menschenwürde, ja sogar gerade deshalb, vom Leben zum Tode befördert werden. Was einst Egon Bahr in einem anderen Zusammenhang formulierte, das wird hier sichtbar: Das ist Perversion des Denkens und das ist auch Perversion der Rechtswissenschaft.

Was macht die Union?

Die Richter am Bundesverfassungsgericht werden vom Bundestag bzw. von Bundesrat gewählt. Wer da zum Zuge kommt, wird seit jeher im Vorfeld quasi paritätisch zwischen den Parteien ausgemacht. Da werden Kandidaten genannt und die Reaktion der anderen Fraktionen getestet – schließlich muss ja jeder vom Bundestag zu wählende Verfassungsrichter eine Zweidrittelmehrheit im Plenum erreichen. Peinlichkeiten gilt es zu vermeiden – nach außen hin, um „die Würde des Gerichts zu wahren“, und im Innenverhältnis, um das fein gesponnene Netz der Postenverteilung nicht reißen zu lassen. Davon profitieren alle.

Gar kein Zeichen von Schwäche

Dass die Union sich schon im Vorfeld einen von ihr benannten Kandidaten hat wegmobben lassen, ist keineswegs ein Zeichen von Schwäche oder Ungeschicklichkeit. Die Grünen hatten frühzeitig signalisiert, dass sie keinen konservativen Kandidaten dulden würden, und in der Union hatte man verstanden. Der Kandidat wurde schnell zurückgezogen und man konnte getrost die Initiative abgeben.

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Denn schließlich war als nächstes das Bundesverfassungsgericht mit „eigenen“ Vorschlägen am Zuge. Nicht dass diese nicht parteipolitisch vorgetestet worden wären. Aber so konnte man in der Union schon mal das Stirnrunzeln üben und staatstragend aufstöhnen – das ist ja so schwierig…

Kühles Kalkül

Verschiedene Volten wurden geschlagen, um dem Rest der Konservativen in der Union den Eindruck von Ernsthaftigkeit bei der Beschäftigung mit ihren Sorgen zu vermitteln. Die harte kalte Realität sieht aber so aus:

Die Mehrheit in der Union, in Partei, Fraktion und Regierung, ist zwar nicht für die Freigabe der Abtreibung. Aber das Thema bewegt sie innerlich kaum. Vor allem aber glaubt man zu wissen, dass die Mehrheit der Wähler für eine „liberale“ Abtreibungsregelung ist. Die Mehrheit in der Union ist also wirklich (noch) nicht für generelle Abtreibung. Aber man will sich für das Thema nicht verkämpfen, und schon gar nicht die Koalition gefährden.

Wie einst bei Merkel

Und deshalb sieht der Kurs jetzt so aus: Man lässt die linken, abtreibungsfreundlichen Mehrheiten im Bundesverfassungsgericht zu, in der Annahme, das sei ohnehin nicht zu stoppen. Und dann dauert es ja noch ein paar Jahre, bis das Fait accompli erreicht ist. Bis dahin erinnert sich niemand mehr an die Steigbügelhalterei der Union im Jahre 2025. Und wenn dann der Lebensschutz für Ungeborene gefallen ist, kann man mit sorgenvoller Miene verkünden: „wir waren ja dagegen…“.

Das ist eine Wiederholung der Merkel-Rochade unseligen Angedenkens, als die damalige Kanzlerin dafür sorgte, dass es im Bundestag eine Mehrheit für die Homoehe gibt, wobei sie selbst – wissend um den sicheren Ausgang – dagegen stimmte. Sie tat das damals den Grünen zuliebe. Wir wissen, dass es ihr dennoch nicht die ersehnte Koalition brachte. Und so wäre der Union zu raten, sich nicht zuviel von ihrer Neuauflage der Merkel-Rochade zu versprechen.

Diese ist – das sei zugegeben – deutlich eleganter als das Vormodell, weil ja, wie gesagt, die Wirkung mit Verzögerung eintritt, so dass sich später kaum mehr jemand erinnern wird, wie diese gnadenlosen Richterinnen das Heft in die Hand bekommen konnten. Dann können sich die Abgeordneten der Union mit gravitätischer Miene die Hände in Unschuld waschen.




Wie war das nochmal mit der Gewaltenteilung? Liebe Union, wollt Ihr diese Frau wirklich zur Verfassungsrichterin wählen?

Wenn eine neue Bundesregierung ihre Arbeit aufnimmt, ist die Rollenverteilung klar. Die Regierungsparteien versichern, dass nun alles besser wird, die Opposition weiß schon vor der Ernennung der ersten Minister, dass die nächste Regierung eine einzige Enttäuschung wird. Das war und ist immer so, und ganz ehrlich: Wenn die Wähler so entscheiden, dass Regieren nur mit Koalitionen möglich ist, dann heißt das, ständig um Kompromisse zu ringen, zu feilschen, und auch faule Zugeständnisse zu machen, um Mehrheiten für die eigenen Kernthemen zu organisieren.

Mehrheiten organisieren, darauf kommt es an

Und möglichst viel durchsetzen von dem, was die eigene Wählerklientel bei Laune hält, im besten Fall neue Wähler generiert.

Aber, und das ist die Kunst, wenn eine Partei eine Zukunft haben will, muss sie vor allem erkennbar bleiben für ihr Stammpublikum. Vernachlässigt sie das, kann es ganz eng werden mit der Zukunft.
Die SPD hat das erlebt, als sie begonnen hat, die Interessen der kleinen Leute und der klassischen Arbeiterschaft aus den Augen zu verlieren, als sie auf jede Sau aufsprang, die der grüne Mitbewerber durchs Dorf trieb.
Und die CDU, stückweise auch die CSU in der Folgezeit, hat unter Führung ihrer furchtbaren Parteichefin und Bundeskanzlerin Angela Merkel nahezu alles über Bord geworfen, was ihr mal heilig war. Massenmigration junger Männer aus islamischen Steinzeitgesellschaften, Landtagswahlen rückgängig machen, Atomkraftwerke abschalten, die Bundeswehr zur Operettenarmee runterwirtschaften, Homo-Ehe und Regenbogenflaggen – die Union war mit der dabei. Und auf Parteitagen entblödeten die führenden Kader sich nicht, minutenlang Klatschparaden aufzuführen. Und so wurden aus zwei 40-Prozent-Parteien eben U-30, im Falle der SPD sogar U-20-Parteien.

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Die neue Bundesregierung hat gleich zum Start Licht und Schatten produziert. Die Atomisierung der Schuldenbremse ist eine Unverschämtheit gegenüber den Unions-Wählern vor dem Hintergrund ihrer Wahlversprechen. Andererseits haben sie damit jetzt das Geld, um Deutschland insgesamt wieder auf die Beine zu bringen bei Infrastruktur, Bildung, Landesverteidigung. Da mussten sie abwägen, und sie haben sich dafür entschieden, uns demnächst blühende Landschaften zu präsentieren…oder so.

Und bei Personalentscheidungen ist das auch so eine Sache

Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) hat gestern für Aufsehen mit einigen Personalentscheidungen gesorgt. Der bisweilen widerspenstige Generalleutnant Alfons Mai wurde als Heereschef abgelöst, der Chefkoordinator der militärischen Ukraine-Hilfe, Generalmajor und damit auch Beauftragte für Reservistenangelegenheiten. Sie löst Generalleutnant Andreas Hoppe ab als erste Soldatin in dieser Funktion. Sofort wurde Kritik laut, aber Pistorius ist Chef, der darf das machen. Punkt.

Höchst problematisch werden andere Personalien, die jetzt zur Entscheidung anstehen. Denn die Regierungsfraktionen werden im Juli neue Richter für das Bundesverfassungsgericht bestimmen – einen CDU-nahen, zwei von der SPD nominiert. Bei der Besetzung der Richterstellen für Karlsruhe gab es auch früher immer mal politischen Streit. Unvergessen ist ein skandalträchtiges Abendessen am 30. Juni 2021, zu dem Bundeskanzlerin Merkel die Richter des höchsten deutschen Gerichtes in Kanzleramt einlud, was traditionell gemacht wird, dieses Mal aber politische Brisanz hatte. Denn nur drei Wochen später sollten einige der Richter am Tisch unabhängig und überparteilich über eine Klage der AfD gegen die Bundeskanzlerin wegen deren Äußerungen zur Thüringen-Wahl entscheiden. Das als G’schmäckle zu werten wäre untertrieben

Die Verfassungsrichter dürfen keinen Zweifel an ihrer völligen Unabhängigkeit aufkommen lassen.

Und nun hat die SPD mit der Potsdamer Professorin für Öffentliches Recht, Frauke Brosius-Gersdorf, eine Kandidatin nominiert, die in den Reihen der Unionsfraktion für erhebliche Unruhe – gerade unter jungen Abgeordneten sorgt. Denn Frau Brosius-Gersdorf ist bekannt als linke Aktivistin. Wohlgemerkt, sie ist nicht nur links, sie ist eine bekannte Ideologin. Um die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag zusammenzubekommen, sind die Stimmen der Linken und der Grünen notwendig, die von der Personalie Brosius-Gersdorf begeistert sein werden. Die Linke hat schon scheinheilig bei der CDU/CSU-Bundestagsfraktion um ein vorbereitendes Gespräch gebeten, nachdem sie vergangene Woche noch mit bösen Konsequenzen gedroht hat, weil TikTok-Heidi (Reichinnek) nicht in den Geheimdienstausschuss darf.

Die rote Frau Brosius-Gersdorf (54) soll also demnächst Teil des zweiten Senats am Bundesverfassungsgericht werden, das ist die Kammer, die für staatsrechtliche Fragen wie etwa Parteienverbote zuständig ist. Und wie sie zu einem Verbot der AfD steht, das hat sie öffentlich schon bekannt, etwa im Juli vergangenen Jahres als sie in der ZDF-Talkshow von Markus Lanz nicht nur ein Verbot der AfD forderte, sondern allen Ernstes formulierte, sie bedauere, dass mit einem AfD-Verbot „nicht die Anhängerschaft beseitigt“ wäre. Als Lanz nachfragte „Sie wollen nicht Menschen eliminieren?“ verneinte Brosius-Gersdorf das natürlich, bestand aber darauf, AfD-Mitgliedern die Grundrechte entziehen zu wollen, etwa das Grundrecht, gewählt zu werden: „Wir haben die Möglichkeit, Einzelpersonen Grundrechte zu entziehen.“.

CDU und CSU sind erkennbar in großer Mehrheit gegen ein AfD-Verbotsverfahren.
Wer die Materialsammlung des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) zu dem Thema gelesen hat, weiß, wie dünn die Faktenlage ist, die gegen die AfD spricht. Nur weil ein AfD-Landtagsabgeordneter völkisches Geschwurbel irgendwo abgesondert hat wird in Deutschland nicht die größte Oppositionspartei verboten. Und wie hoch die rechtlichen Hürden sind, belegt ja auch das jüngste Urteil in Sachen „Compact“-Magazin-Verbot vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.

Doch der Unmut in der Unionsfraktion wächst auch noch aus einem anderen Grund

So sagte die Juristin Brosius-Gersdorf im Interview mit der Süddeutschen Zeitung (SZ):

„Schwangerschaftsabbrüche sollten nicht mehr als Unrecht gelten, sondern als normale medizinische Leistung anerkannt und von den Krankenkassen bezahlt werden.“

Eine Schwangerschaft als Krankheit? Darf so eine Frau Platz nehmen am Tisch des höchsten Gerichtes in Deutschland?
CDU und CSU wären gut beraten, sich das noch einmal gut zu überlegen! Ja, man muss Kompromisse machen in der Politik. Aber dieser Preis ist zu hoch, wenn man es mit dem C im Parteinamen der Christdemokraten noch ernst nimmt.




Länder dürfen Fußballvereinen Polizeieinsätze in Rechnung stellen

Der Rechtsstreit tobt seit 2015, genau seit dem Bundesligaspiel zwischen dem SV Werder Bremen und dem Hamburger SV, einem Hochrisikospiel im Fußball-Norden, zweifellos. So etwas wie früher Borussia Dortmund gegen Schalke 04. Da rückt die Polizei mit allem an, was sie hat. Und das kostet. Den Steuerzahler.

Nach diesem Spiel vor zehn Jahren schickte das Land Bremen dem SV Werder eine Rechnung für den Polizeieinsatz über 425.000 Euro.

Wenn das Schule macht, kommen auf die Profivereine insgesamt erhebliche Kosten zu. Und nicht nur auf die Profivereine, denn Hochrisikospiele gibt es vereinzelt auch in der vierten oder fünften Liga. Und wieso nur Fußball? Müsste die Stadt Köln nicht den Karnevalsvereinen Rechnungen schicken? Oder die Stadt München den Festwirten auf dem Oktoberfest? Oder die Stadt Berlin der linksradikalen antifa?

Was überhaupt ist öffentliche Aufgabe?

Die Polizei ist dafür da, bei großen Menschenansammlungen präsent zu sein und für Sicherheit zu sorgen. Das ist ihre Aufgabe, das ist sozusagen im Preis mit drin.

Aber es ist natürlich ein Unterschied beim Aufwand, ob Schalke gegen Dortmund spielt oder Sandhausen gegen Viktoria Köln.

Das Bundesverfassungsgericht hat heute das Urteil gesprochen.

Die Bundesländer können ihre Polizeikosten bei Hochrisikospielen den Profivereinen in Rechnung stellen. »Die Erhebung einer solchen Gebühr genügt als Berufsausübungsregel den verfassungsrechtlichen Anforderungen, insbesondere denen der Verhältnismäßigkeit«, sagte der Vorsitzende des Ersten Senats, Stephan Harbarth. Maßstab für die Rechnungsstellung sei, dass es bei früheren Begegnungen von solchen Vereinen, immer wieder zu gewaltsamen Ausschreitungen gekommen ist.




Verfassungsrichter geben AfD Recht – und was passiert jetzt konkret?

Der Ausschluss der AfD-nahen Desiderius-Erasmus-Stiftung von der staatlichen Förderung hat die Partei 2019 in ihrem Recht auf Chancengleichheit verletzt. Das ist heute höchstrichterlich entschieden worden. Es ist gut für die AfD und es bestärkt mich in meiner Auffassung, dass Deutschlands Gerichte immer noch frei in ihren Entscheidungen sind.

Aber…

Was folgt denn ganz konkret aus dieser höchstrichterlichen Erkenntnis?

Ein Eingriff in die Chancengleichheit sei nur durch ein besonderes Parlamentsgesetz zu rechtfertigen, urteilten die Verfassungsrichter. Ein solches gibt  es aber noch nicht. Ergo: Dann müsst ihr jetzt mal eins machen, liebe Damen und Herren Abgeordneten des Deutschen Bundestages!

Aber….

Das kann natürlich dauern, und gut Ding will Weile haben, wie der Volksmund das formuliert.

Während sich CDU, CSU, SPD, Grüne, FDP und SED schamlos an im Jahr 660 Millionen Euro Steuergeld bedienen, bekommt die Oppositionspartei AfD, die derzeit in Umfagen bei 16 Prozent Zustimmung liegt, keinen Cent.  Und wenn Sie jetzt denken, Umfragen sind nicht der Maßstab, dann haben Sie recht. Aber Wahlergebnisse sind es, und die AfD ist außer in Schleswig-Holstein in allen Landtagen, dem Bundestag, dem EU-Parlament vertreten. Und in zahllosen Stadträten und Kreistagen. Und man versucht so zu tun, als seien diese Leute und ihrer Wähler nicht da.

Kennen Sie das Lied des früheren DKP-Barden Franz-Josef Degenhardt „Spiel nicht mit den Schmuddelkindern…“? So ähnlich verhalten sich die sogenannten etablierten Parteien, die der AfD das ihr zustehende Geld verweigern, einfach, weil sie es können.

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Ich habe viel mit Abgeordneten des Bundestages zu tun, naturgemäß vor allem von der Union und der AfD. Da wird viel geredet, was – vorher vereinbart – nicht geschrieben oder gesendet wird. Ich treffe immer wieder, das kann ich ohne konkreter zu werden sagen, Nicht-Afdler, die offen bekennen, dass der Umgang mit „den Blauen“ nicht fair ist, nicht den einfachsten demokratischen Regeln entspricht.

Nun werden sie erstmal weiter verhandeln, die Bundestagsparteien haben gerade Wichtigeres zu tun, bald ist dann auch wieder Bundestagswahl und dann nehmen wir dass mal in aller Ruhe in Angriff. Währenddessen stecken sich alle anderen – auch die linksradikale SED – jedes Jahr viele  Millionen in die Taschen. Und die AfD schaut ins Leere…ach halt, klar, die sind ja rechts irgendwie…

Ist das eigentlich inzwischen verboten?

Sie werden das Verfahren so lange hinziehen, wie es nur irgendwie möglich ist. Sie werden der AfD weiter Ausschussvorsitzende verweigern, einen Platz im Präsidium des Bundestages auch noch bei der 100. Abstimmung. Und sie zertrampeln damit alle demokratischen und rechtsstaatlichen Regeln, auf die wir alle ja so stolz sind, mit ihren Füßen.

Wenn Sie nicht verstehen, warum immer mehr Leute nicht mehr wählen, dann schauen Sie sich an, wie eine politische Mehrheit in Deutschland mit diesem ungewünschten Mitbewerber AfD umgeht!




Demokratische Teilhabe muss für alle gelten – auch für die AfD

Es ist ein Trauerspiel, was die etablierten politischen Kräfte in Deutschland aufführen, seit die rechtskonservative AfD an den Wahlurnen Erfolg hat. In einigen ostdeutschen Bundesländern wählt jeder Vierte inzwischen die Partei, in aktuellen Umfragen sehen Demoskopen die AfD bundesweit bei 15 Prozent. Das allein wäre Grund genug, sich mit der Motivation ihrer Wähler einmal ernsthaft auseinanderzusetzen. Aber noch mehr: In der Corona-Krise war die Partei, wie auch vorher schon bei Migration und anderen Themen, die einzige politische Kraft, die einen Kontrapunkt zur offiziellen Linie der Regierung setzte. Und das oft mit guten Argumenten.

Aber das politische Juste Milieu in Deutschland will keinen Meinungstsreit, will keine andere Sicht der Dinge hören. Sie wollen ausgrenzen und an den Rand drängen, und das geht gar nicht. Das darf in einer demokratischen Gesellschaft auch derjenige nicht zulassen, der kein Parteigänger der AfD oder Rechter ist.

Sie alle kennen die Beispiele. Der AfD – seit 2017 im Deutschen Bundestag – wird beharrlich ein Platz im Präsidium des Parlaments verwehrt. Und im aktuellen Bundestag stehen der AfD drei Ausschussvorsitzende zu – aber die Mehrheit der anderen verweigern der Partei das, was ihr zusteht. Und Linksextremisten aus der SED-Resterampe machen feixend dabei mit, und niemand bei SPD, CDU/CSU, FDP und Grünen scheint der Bruch allgemeingültiger Verabredungen im deutschen Politikbetrieb zu stören. Weil es geht ja gegen „die Rechten“.

Der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, Stephan Thomae, von dem die meisten von Ihnen vermutlich noch niemals etwas gehört haben, will jetzt verhindern, dass die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung Geld vom Staat bekommt. Wie alle anderen auch. Mit einer „Lex AfD“ soll die Steuergeld-Pipeline geschlossen bleiben, aus der sich alle anderen der großen Parteien für politische Bildungsarbeit im Sinne des demokratischen Meinungsbildungsprozesses – wir ich finde – bisweilen schamlos bedienen.

Die AfD hat deshalb ein Organstreitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht begonnen, über das heute in Karlsruhe verhandelt wird. Immerhin geht es dabei um 70 Millionen Euro pro Jahr aus dem Steuersäckel. Da muss eine alte Frau lange für stricken, sagt man in meiner Heimat, wenn es um üppige Geldzuweisungen geht.

Man kann das System der politischen Stiftungen in Deutschland durchaus in Frage stellen, vielleicht muss man es sogar. Da werden hochbezahlte Jobs geschaffen, da werden Büros in aller Welt unterhalten, da werden Politikerreisen organisiert und bisweilen auch kluge Papiere verfasst. Man sieht in den Vereinigten Staaten, wie einflussreich politische Think Tanks werden können, wobei der Vergleich auch hinkt, denn in den USA kommt die Kohle nicht von den Steuerzahlern, sondern von reichen Mäzenen.

Der Politiker Thomae von der einst fteiheitlichen FDP, sagte jetzt, es sei »den Bürgern nicht vermittelbar, wenn mit Steuergeld Kräfte unterstützt werden, die unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung torpedieren«. Und: Es müsse ein Stiftungsgesetz geben, dass politische Stiftungen »nachprüfbar an die freiheitlich-demokratische Grundordnung binden«. Toll, oder?

Wer hat danach gefragt, was die Rosa-Luxemburg-Stiftung der SED-Nachfolge so treibt, bevor sie unsere Steuermilli0nen erhielt? Apropos demokratische Grundordnung  – wer fragt mal nach, was die linksextremistische Stiftung der früheren Stasi-Spitzelin Kahane mit unserem Geld veranstaltet? Was gefährdet die freiheitlch-demokratische Grundordnugn in Deutschland mehr, als unliebsame Landtagswahlergebnisse „rückgängig“ zu machen? Bundeskanzlerin Angela Merkel von der CDU hat unserem Land mit ihrer Flüchtlingspolitik mehr Schaden zugefügt als irgendjemand anderes nach 1945. Und da wird der AfD ihr Recht zur demokratischen Teilhabe verwehrt? Das ist nicht demokratisch und nicht fair. Hoffentlich setzen die Verfassungsrichter in Karlsruhe ein unmissverständliches Zeichen.

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Wie geht es mit der AfD nach der Sommerpause weiter?

Der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) sieht «extremistische Strömungen» in der AfD wachsen. Seit dem Bundesparteitag im Juni gäbe es im Bundesvorstand keinen dezidierten Kritiker des offiziell aufgelösten „Flügel“-Netzwerks um den Thüringer Björn Höcke mehr. Deshalb, so Haldenwang, gehe seine Behörde davon aus, dass die Parteiführung zukünftig nicht mehr offensiv gegen Rechtsextremisten in der Partei vorgehen werden.
Seit dem Bundesparteitag im sächsischen Riesa wird der 14-köpfige Bundesvorstand der AfD von Tino Chrupalla und Alice Weidel als Doppelspitze geführt. Beide stehen auch an der Spitze der Bundestagsfraktion. Von den Kandidaten des gemäßigten Lagers wurde in Riesa nicht ein einziger gewählt, stattdessen die Höcke-Vertraute Christina Baum.Es rumort hinter den Kulissen der AfD, politischer Streit und persönliche Animositäten sind an allen Ecken und Enden mit Händen zu greifen. Immer wieder sind in Hintergrundgesprächen Gerüchte zu hören über eine bevorstehende neue Austrittswelle und über Pläne, ganz neue Strukturen aufzubauen. Wie konkret das wirklich ist, kann ich als Beobachter von außen schwer einschätzen. Und die Beispiele LKR (Lucke) und Die Blauen (Petry) dürften solchen Plänen eher keinen Auftrieb geben.Der Verfassungsschutz werde „politisch instrumentalisiert, um eine Oppositionspartei noch und nöcher zu verunglimpfen“, sagte am Wochenende Parteisprecherin Alice Weide im „Sommerinterview des ZDF. Und wenn man Haldenwangs Agieren seit Amtsantritt beim Verfassungsschutz verfolgt, ist dieser Vorwurf (leider) nicht ohne weiters vom Tisch zu wischen.Weidel sprach auch den Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Stephan Harbarth, an, der vor dem Wechsel nach Karlsruhe für die CDU im Bundestag gesessen hat. Beim Verfassungsgericht, so Weidel, gebe es einen ehemaligen CDU-Abgeordneten, «der über die Gesetze heute als Richter entscheiden soll, über die er vorher entschieden habe.»

Und da hat sie absolut recht. Das gibt es so nirgendwo anders, so weit ich weiß.

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Claudia Pechstein hat Recht bekommen – und das ist eine gute Nachricht für uns alle

13 Jahre und 11 Tage hat es gedauert, bis das höchste deutsche Gericht unserer besten Olympiateilnehmerin aller Zeiten Recht gegeben hat. 13 Jahre und 11 Tage – Kampf, Bangen, Niederlagen vor Gericht wegstecken und doch niemals aufgeben. Das, was die fünffache Eisschnellauf-Olympiasiegerin Claudia Pechstein schon als Sportlerin früh ausgezeichnet hat, dieser Wille, dieses Standing – das bewies sie auch in ihrem größten Kampf: Durchhaltevermögen.

Die Ausnahmesportlerin aus Berlin war im Februar 2009 vom Welt-Eislauf-Verband wegen auffälliger Blutwerte für zwei Jahre gesperrt worden. Funktionäre sperren, das Internationale Sportgericht CAS, das nicht unabhängig ist, sondern von den Verbänden getragen wird, bestätigt die Sperre und Feierabend! So dachte man.

Claudia Pechstein bestritt jegliches Doping, und dennoch – oder vielleicht gerade deswegen – brach eine mediale Kampagne über die sympathische Sportlerin herein. Kaum jemand stand ihr zur Seite damals im Öffentlichen Leben, in der Politik, in den Medien. Nur der deutsche Verband und ihr Team um den herausragenden Manager Ralf Grengel gaben niemals auf, auch wenn es schlechte Nachrichten hagelte.

Denn „da wird schon etwas dran sein“, so spricht der Volksmund, der ja auch viele andere Dopingfälle prominenter Spitzensporler kennt. Alle haben zunächst bestritten, verbotene Substanzen zu sich genommen zu haben. Alle wurden der Lüge überführt.

Claudia Pechstein nicht. Mit großem Aufwand, von unabhängigen internationalen Ärzten untersucht, wurde festgestellt: die erhöhten Blutwerte führten auf eine von Pechsteins Vater vererbte Blutanomalie zurück. Als die Sportgerichte versagten, dennoch Recht zu sprechen, zog Pechstein vor Zivilgerichte, in der Schweiz und in Deutschland. Und auch da gab es zunächst Niederlagen, und auch da gab das Team Pechstein nicht auf. Um endlich heute vor dem Bundesverfassungsgericht zu triumphieren. Nun ist der Weg frei für eine Millionenklage gegen den Welt-Eislauf-Verband für entgangene Sponsorengelder. Denn eine Sperre bedeutete ein faktisches Berufsverbot für die Ausnahmesporterin. Jetzt wird endlich auch ihre Ehre vollständig wiederhergestellt.

Ich habe Claudia vor einigen Jahren kennengelernt auf irgendeinem Fest in Berlin. Ihr Manager und ich sind seit Jahrzehnten die besten Freunde, durch dick und dünn. Und deshalb freue ich mich total über das Urteil heute und ich denke zurück an die alten „Rocky“-Filme, die Ralf und ich so gern und immer mal wieder zusammen geschaut haben. Niemals aufgeben gegen alle Widerstände. Oder um es mit Oli Kahn zu sagen: „Weiter, immer weiter…“

Ja, wir haben auch heute einen Rechtsstaat und eine unabhängige Gerichtsbarkeit in Deutschland. Und das ist ein gutes Gefühl.

 




Das Urteil des BVerfG gegen die AfD stärkt die Staatsverdrossenheit

Das Bundesverfassungsgericht hat gestern klargestellt: Die AfD hat das Recht, im Bundestag für einen Sitz im Präsidium zu kandidieren. Und die Wahl muss fair ablaufen. Aber es gibt kein Gesetz, das die anderen Abgeordneten zwingen könnte, einen AfD-Kandidaten für das Gremium zu wählen. Und Mehrheit ist Mehrheit.

Rechtlich ist diese Entscheidung (leider) nicht zu beanstanden, aber der zunehmende Ausschluss einer Partei aus dem demokratischen Prozess, die bei Bundestagswahlen in freier, geheimer und gleicher Wahl sechs Millionen Stimmen einsammelt, ist politisch dumm und schadet der Demokratie in Deutschland insgesamt. Gleiches Recht für Alle – oder die Staatsverdrossenheit wächst weiter.




Orgasmushilfe, „Religionsbericht“ und Sissi – der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat fertig

„Das ist ein toller Typ, aber er kommt nicht.“

Leider muss ich Ihnen bei diesem Satz jede Hoffnung zerstören, hier sei von einer verspäteten Verabredung zum Tee die Rede. Tatsächlich durfte ich heute morgen im Auto eine halbe Stunde lang Ohrenzeuge sein, wie pubertierende Radiomoderatoren und -moderatorinnen die Frage debattierten, ob man beim Sex dazu verpflichtet sei, dafür zu sorgen, dass der Geschlechtspartner einen sexuellen Höhepunkt, ergo einen Orgasmus, bekommt.

Ich bin ein bisschen altmodisch, ich bevorzuge immer noch das persönliche Gespräch über persönliche Fragen. Diese Themen im Vormittagsprogramm eines Radiosenders zu hören, halte ich dann schon für geschmacklos, aber eine freie Gesellschaft muss das nach meiner Meinung aushalten können. Immerhin kann ich so mal wieder an der großen Psychoanalytiker Sigmund Freud erinnern, der zu recht feststellte: „Der Verlust der Scham ist ein sicheres Anzeichen für beginnenden Schwachsinn.“

Sie ahnen es: Ich hörte 1Live, die Jugendwelle des Westdeutschen Rotfunks (WDR), der einst gegründet zur „Grundversorgung“ der Nachkriegsdeutschen mit Information und Unterhaltung wurde. Und von allen Haushalten mit Zwangsgebühren üppigst alimentiert wird.

Nun hat gerade Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff von der CDU mit einem Taschenspielertrick die erneute Erhöhung des Rundfunkbeitrages um 0,86 Cent im Monat pro Haushalt erstmal verhindert, nachdem man wochenlang darüber gestritten hatte, ob die AfD-Abgeordneten im Landtag auch Menschen sind. Nicht ganz so überspitzt natürlich, aber tatsächlich grenzt es inzwischen ans Absurde, wenn die AfD richtigerweise zu einer politischen Position kommt, und alle anderen hyperventilieren, um bloß nicht parallel genau so abzustimmen wie die.  Also Beispiel: die AfD im Landtag beantragt, dass in Mathematik-Schulbüchern mit der Aufgabe 2 plus 2 ist vier eingestiegen wird. Obwohl die Gesetze der Mathematik für alle gelten, können CDU, FDP, Grüne und so weiter diesem Antrag nicht zu stimmen. 2 plus 2 ist aber zweifelsohne 4, doch nicht, wenn die AfD zum gleichen Ergebnis kommt. Dann ist 2+2=5. Oder die Abstimmung wird erstmal verschoben. Bin gespannt, wie lange dieses lächerliche Possenspiel noch weiter gespielt wird.

Doch zurück zum Staatsfunk, den man durchaus so nennen kann, wenn der Staat – in diesem Fall die 16 Landtage – einstimmig einer Erhöhung des Rundfunkbeitrages zustimmen müssen – oder es eben keine Erhöhung gibt.

Nachdem Sachsen-Anhalt die Notbremse gezogen hatte, eilten ARD, ZDF und Deutschlandradio direkt mit Eilanträgen zum Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Die Verfassungsrichter – ich liebe unseren Rechtsstaat – lehnten das Begehren der Staatsfunker ab. Und ARD-Vorsitzender Tom Buhrow droht nun mit der schärfsten ihm zur Verfügung stehenden Waffe: „Ohne die ausreichende, unabhängig ermittelte Finanzierung wird das Programmangebot, das in allen Regionen Deutschlands verwurzelt ist, darunter leiden.“

Das fordert direkt meine Neugier heraus – mal schauen, was im Programm angeboten wird, während Deutschland im Corona-Lockdown Weihnachten feiert. Im Ersten am Heiligen Abend Besinnliches: „Die jungen Ärzte“, eine Krankenhausserie, gefolgt von der unverwüstlichen „Feuerzangenbowle“ mit Heinz Rühmann. Nicht mehr ganz taufrisch, weil von 1944, aber trift sicher den Geschmack eines großen Teils der deutschen Weihnachts-Community im Wohnzimmer. Nachdem die ARD bereits um 20.10 Uhr einen christlichen Weihnachtshammer herausgehauen hat – eine gemeinsame fünfminütige ökumenische Weihnachtsansprache von Bischof Dr. Georg Bätzing, Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz, und Landesbischof Prof. Dr. Heinrich Bedford-Strohm, Vorsitzender des Rates der EKD – wird „Das Erste“ um 23.20 Uhr eine katholische Christmette aus dem Städtchen Lobberich im niederländischen Grenzgebiet übertragen. Die Zeitschrift „TV-Spielfilm“ entblödet sich nicht, diesen Programmpunkt einzusortieren unter „Religionsbericht“. Aber die TV Spielfilm wird wenigstens nicht mit Zwangsgebühren finanziert.

Das ZDF präsentiert am Heiligen Abend die unverwüstliche Carmen Nebel mit „heiterer Musik, leckerem Essen und gepflegter Unterhaltung“ (Vorankündigung). Kann man so machen, meinetwegen auch als Grundversorgung. Und so weiter und so weiter „Sissi, die junge Kaiserin“, die Ansprache des Bundespräsidenten, die „Feuerzangenbowle“ um 0.30 Uhr am nächsten Morgen nochmal wiederholt. Das ZDF nachmittags mit „Die kleine Hexe“, ohne einen Zusammenhang mit 20.15 Uhr konstruieren zu wollen, wenn Helene Fischer dran ist. Nicht live wg. Corona natürlich.

Verstehen Sie mich nicht falsch: das kann man alles machen, und man kann das alles ansehen. Carmen Nebel und Helene Fischer werden mega Quoten haben, aber warum um alles in der Welt ist das eine Staatsaufgabe? Es gibt Sender und Streamingdienste ohne Ende – warum müssen wir die 500. Wiederholung der „Feuerzangenbowle“ mit Zwangebühren finanzieren? Warum stellt niemand dieses System grundsätzlich in Frage?

Ihnen allen übrigens gesegnete Weihnachten! Ich weiß nicht, ob wir die Kiste über Weihnachten überhaupt anschalten. In unserer Familie spricht man bisweilen auch noch miteinander. Und wenn doch Bewegtbild, dann schauen wir wahrscheinlich den „Polarexpress“, der läuft auf einem Privatsender und Sie müssen mein Fernsehvergnügen nicht bezahlen…

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Selbstbestimmte Selbsttötung?

Das Bundesverfassungsgericht hat heute das im § 217 Strafgesetzbuch (StGB) geregelte Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung für verfassungswidrig erklärt. Jeder Mensch habe danach ein „Grundrecht auf selbstbestimmtes Sterben“, das das Recht auf Selbsttötung einschließe, auch wenn sie mit Hilfe Dritter erfolgt.

Aber die Entscheidung überzeugt nicht, weil sie auf einer „selbstbestimmten und autonome Entscheidung“ des Sterbewilligen basiert.

Gibt es diese selbstbestimmte Entscheidung wirklich, wenn sie unter Depressionen gefällt werden? Wenn körperliche Krankheiten bestehen, die Schmerzen verursachen? Oder die Angst, den Angehörigen zur Last zu fallen oder an medizinischen Geräten vor sich hinvegetieren zu müssen? Trifft man in solchen Situationen selbstbestimmt und autonom die Entscheidung zur Selbsttötung?

Ich glaube, das sind die Wenigsten.