Zweite Runde in der Causa Brosius-Gersdorf – CDU und CSU dürfen nicht umfallen!

Nach jahrzehntelangem erbitterten Streits um eine weitgehend akzeptable gesetzliche Regelung der Abtreibung in Deutschland, haben sich die einst großen Parteien irgendwann auf einen Kompromiss geeinigt. „Akzeptabel“ ist dabei ein Wort, dass mir persönlich nur schwer aus der Feder fließt, denn dass in einer Gesellschaft, die sich selbst für gut und humanistisch hält, Kinder (auch) zur Verfügungsmasse für Lebensplanung oder Selbstverwirklichung werden, ist für mich vollkommen inakzeptabel. Für viele andere Menschen leider nicht.

Immerhin konnte man sich auf einige allgemein irgendwie zu akzeptierende Grundsätze einigen

Wenn das Leben der werdenden Mutter bei der Geburt in ernster Gefahr ist, wird kaum jemand sie zwingen, ihr Kind austragen zu müssen. Und wenn eine Frau infolge eine Vergewaltigung schwanger wird, argumentieren strenge Abtreibungsgegner, das Kind im Mutterleib könne doch nicht dafür. Das ist im Grunde zwar richtig, aber welche Gesellschaft würde eine solche Frau zwingen wollen, ein Kind von ihrem Schänder austragen zu müssen? Diese beiden Extremfälle sind fast zu 100 Prozent unstrittig, denke ich.

Und dann gibt es die sogenannte „soziale Indikation“, der weit auslegbare Notfall. Der aber oft kein Notfall ist oder sein müsste.

Ich kenne einige Fälle aus unserem Bekannten- und Freundeskreis oder von Erzählungen aus der näheren Nachbarschaft. Die Frau, die schon drei Kinder hat und unerwartet wieder schwanger wird. Die nicht genug Geld hat, um alle durchzubringen, die psychisch wirklich nicht mehr kann. Oder deren Mann durchgebrannt ist mit einer anderen und seine ehemalige Familie im Stich lässt. Und sie kann nicht mehr, vielleicht denkt sie an Selbstmord, weil sie nicht weiß, wie ihr Leben weiter verlaufen soll. Immer wieder lesen wir von solchen Fällen in der Zeitung. Für derartige Extremsituationen wurde die soziale Indikation erdacht. Darüber kann eine Gesellschaft, darüber muss eine Politik streiten und…entscheiden.

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Und so einigte sich der Deutsche Bundestag auf eine Fassung des Paragrafen 218a Abs. 1. Dort ist als Voraussetzung für den rechtswidrigen aber nicht strafbewehrten Schwangerschaftsabbruch genannt:

„Die Schwangere verlangt den Abbruch und kann nachweisen, dass sie an einer Schwangerschaftskonfliktberatung teilgenommen und danach eine dreitägige Bedenkzeit (der Tag der Beratung wird nach § 187 BGB nicht mitgezählt) eingehalten hat. Hier ist der Schwangerschaftsabbruch nur innerhalb der ersten zwölf Wochen nach der Befruchtung (d. h. 14 Wochen gerechnet ab dem ersten Tag der letzten Regelblutung)[159] straffrei.“

Das ist die Kernaussage der gemeinsam von einer großen Mehrheit in Deutschland akzeptierte Nenner, der seit Jahrzehnten Rechtsgrundlage in Deutschland für diesen Fall ist.

Jeder von Ihnen weiß, dass die Schlupflöcher und die Dunkelzone erheblich ist, mit großer Sicherheit die Mehrheit der Fälle.
Eine Schwangerschaft kann ich jetzt nicht gebrauchen in der Ausbildung, heißt es dann. Wir müssen unser Haus noch abbezahlen, wir haben doch schon die Flüge für drei Monate Neuseeland gebucht. Es gibt immer einen Grund, warum es gerade nicht möglich ist. Vor über 30 Jahren wurde mir in Berlin eine Frau von einem Freund vorgestellt, katholisch getauft, lebte in Ostdeutschland, die mir ganz unbefangen beim Drink von ihren vier Abtreibungen erzählte. Sie war viermal schwanger geworden nach sexuellen Begegnungen mit Männern, die sie kaum kannte, und die sie nach Diskobesuchen mit in ihre Wohnung genommen hatte. Und sie wollte danach natürlich nicht als alleinerziehende Mutter weiterleben, erklärte sie.

Ich bin immer noch schockiert, wenn ich heute an dieses Gespräch zurückdenke

Ja, wenn man hedonistisch leben will, dann muss man halt verhüten, werden jetzt viele von Ihnen denken. Ja sollte man, müsste man, wobei die allermeisten mit „man“ eigentlich „frau“ meinen.

Aber kommen wir zu meinem Thema heute….

Und dieses Thema heißt Frauke Brosius-Gersdorf, eine Potsdamer Rechtsprofessorin, anscheinend eine brillante Juristin, die von der SPD vorgeschlagen wird für einen Sitz in Deutschlands oberstem Gericht.

Und die nach eigener Aussage die Menschenwürde eines ungeborenen Kindes zumindest in Frage stellt, solange es noch im Mutterleib ist. Und die die mühsam nach langem gesellschaftlichen Streit gefundene Kompromissformel des Paragrafen 218 abschaffen und die alleinige Entscheidung in das Ermessen der Frau geben will – ohne Beratung, ohne Bedenkzeit. Und damit auch der möglichen Willkür in einer Beziehung Tür und Tor öffnen würde.

Und wenn ich weiß, dass Frau Brosius-Gersdorf so denkt und redet, dann will ich nicht, dass diese politische Aktivistin einen Sitz im Bundesverfassungsgericht bekommt.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat das Thema zunächst verschlafen, die eigenen Rechtsexperten und die Fraktionsführung haben nicht genau oder auch gar nicht hingeschaut bei der Kandidatin des Koalitionspartners. Und es waren freie Medien, die ihren Job gemacht haben, allen voran Apollo-News und NIUS, dann wir alle aus der bürgerlich-konservativen Meute hinterher.

So wurde es innerhalb weniger Tage ein großes Thema in Deutschland, und geschätzt 50 bis 60 Unions-Abgeordnete kündigten offen oder hinter verschlossenen Türen an, dass die Wahl dieser Frau für sie persönlich nicht in Frage kommt. Damit war klar, es wird keine ausreichende Mehrheit für die Brosius-Wahl geben. Die SPD ist maximal sauer und beharrt weiter auf ihrer Kandidatin. In der Spitze der Union meint man schon jetzt wieder ein leichtes Gewackel zu spüren.

„Ich halte es für richtig, in der jetzigen Situation nichts auszuschließen, sondern mit viel Offenheit in die weiteren Gespräche zu gehen“, sagte gerade Kanzleramtschef Thorsten Frei (CDU) dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). Und NRW-Ministerpräsident Wüst mahnte völlig sinnfrei, man müsse nach der Sommerpause „sachlich und unaufgeregt“ über die Richterwahl sprechen. Eine Wortmeldung, die belangloser nicht sein könnte für einen der wichtigsten CDU-Politiker in Deutschland. Wir hätten gern gewusst, ob er für die Wahl von Brosius oder gegen die Wahl von Brosius ist. Das wäre mal was, damit vor der nächsten Landtagswahl die Wähler ihren Ministerpräsidenten auch in solchen Fragen kennenlernen. Aber sachlich und unaufgeregt? Ich kann dieses Politikersprech, dieses Gelaber, wirklich nicht mehr hören.

CSU-Landesgruppenchef Alexander Hoffmann fordert wenigstens „komplett neue Namen“ für die Richterwahl, was gut ist, denn genau genommen ist auch die zweite SPD-Kandidatin Ann-Katrin Kaufhold für Abgeordnete der Union unwählbar. Der CDU-Kandidat und jetzige Bundesarbeitsrichter Günter Spinner ist zwar eigentlich parteiübergreifend unumstritten – selbst Bodo Ramelow (Linke) kündigte an, ihn wählen zu wollen. Aber er muss fürchten, dass er zum Bauernopfer in dem Kulturkampf wird, den die Sozis einfach deswegen opfern werden, weil er zur falschen Zeit am falschen Kandidaten-Platz sitzt und von der CDU nominiert wurde.

Auch wenn die Plagiatsvorwürfe gegen Brosius-Gersdorf ausgeräumt zu sein scheinen: Sie ist für eine C-Partei, die ihren eigenen Parteinamen ernst nimmt und das christliche Grundwertegerüst ihrer Parteienfamilie ernst nimmt, unwählbar.
Nicht, weil sie irgendwo abgeschrieben haben könnte bei ihrer Dissertation, nicht weil sie mal einen Strafzettel für falsches Parken nicht bezahlt oder in der mittäglichen Ruhephase Rasen gemäht hat, sondern weil sie den Schutz des ungeborenen Lebens aufweichen, im schlimmsten Falle abschaffen will. Wenn die Union das nicht verhindert, dann winkt ihr tatsächlich das Schicksal der einstigen stolzen italienischen Schwesterpartei DC.




GASTSPIEL VERA LENGSFELD: Ist Ann-Katrin Kaufhold fürs Bundesverfassungsgericht noch gefährlicher?

Unsere Retter der Demokratie haben nicht lange gebraucht, um sich von ihrem Schock zu erholen, dass eine Wahl nicht so ausging, wie sie es vorgesehen hatten. Nach einem Tag Gift und Galle spucken und Spahn und Merz zu bezichtigen, ihre „Fraktion nicht im Griff“ zu haben, sprang schon am nächsten Tag die Propagandamaschine an. Der Öffentlichkeit sollte sehr schnell weisgemacht werden, dass Frau Brosius-Gersdorf wirtschaftspolitisch eigentlich Ludwig Erhard nahe stünde und somit eine willkommene Kandidatin für die Union sein müsste.

Allerdings verplapperte sich die „Zeit“, die mit der Kampagne begann, indem sie Brosius-Gersdorf eine „progressive Aktivistin“ nannte. Aktivismus verträgt sich allerdings nicht mit einer Institution, die dem Neutralitätsgebot verpflichtet ist. Zum Glück wurde die Personalie, die unter dem Radar der Öffentlichkeit im Bundesverfassungsgericht installiert werden sollte, Gegenstand einer öffentlichen Diskussion. Die grüne Linke, die dabei ist, den Staat von einem Rechts- in einen Gesinnungsstaat umzuwandeln und die gewohnt war, dass seit Merkels Zeiten die Union über jedes Stöckchen gesprungen ist, das links-grün ihr hingehalten hat, will nun die sofortige Neuwahl der Verfassungsrichter.

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Die beiden Fraktionsvorsitzenden Haßelmann und Dröge verkündeten vor der Presse, dass sie in einem Brief an die Fraktionschefs des Bundestages gefordert haben, in einer Sondersitzung, die noch diese Woche stattfinden soll, die Wahl der Bundesverfassungsrichter mit allen drei Kandidaten zu wiederholen. Damit wollen sie offensichtlich verhindern, dass auch über die zweite SPD-Kandidatin Ann-Katrin Kaufhold kritisch diskutiert wird.

Kaufhold blieb in der vergangenen Woche im Windschatten der Brosius-Gersdorf-Diskussion eher unbeachtet, obwohl sie nach Einschätzung des Medienwissenschaftlers Norbert Bolz noch gefährlicher ist als Brosius-Gersdorf.

Kaufhold ist eine Klimaaktivistin, die der Meinung ist, dass die Politik die angeblich nötigen Klimaschutzmaßnahmen nicht schnell genug voranbringe. Um die Transformation zu einer klimaneutralen Gesellschaft zu beschleunigen, sollten Gerichte ertüchtigt werden, unpopuläre Maßnahmen anzuordnen, also zu politischen Kampfinstrumenten umfunktioniert werden. Außerdem seien Zentralbanken geeignet, grüne Geldpolitik zu machen. Auch zu Wahlen hat Kaufhold ein spezielles Verhältnis. Sie sollen in Zukunft überflüssig sein, denn man wisse genau, was die Bevölkerung wolle. Das entspricht einer Forderung der Smart-City-Agenda, entwickelt vom Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung, die schon zu Merkels Regierungszeiten vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit veröffentlicht wurde und die unter dem Radar der Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit blieb, obwohl sie extremistische Forderungen wie den Verzicht auf Wahlen enthielt.

Wörtlich:

„6. Post-voting society – Da wir genau wissen, was Leute tun und möchten, gibt es weniger Bedarf an Wahlen, Mehrheitsfindungen oder Abstimmungen. Verhaltensbezogene Daten können Demokratie als das gesellschaftliche Feedbacksystem ersetzen.“

Wo war der Verfassungsschutz bei der Veröffentlichung dieser Schrift? Wussten Merz und Spahn von den Ambitionen Kaufholds, als sie den „Kompromiss“ vorschlugen, statt Brosius-Gersdorf Kaufhold zur Vizepräsidentin des Verfassungsgerichts zu machen?

Der Schlaf der Vernunft gebiert Ungeheuer, wusste schon Francisco Goya, als er seinen gleichnamigen grafischen Zyklus schuf. Wir können uns Schlaf nicht mehr leisten. Die Ungeheuer, die Demokratie ersetzen wollen, sind längst unter uns!

Korrektur: In der ersten Fassung dieses Artikels habe ich geschrieben: “Auch zu Wahlen hat Kaufhold eine spezielles Verhältnis. Sie sollen in Zukunft überflüssig sein, denn man wüßte genau, was die Bevölkerung wolle.”

Einen direkten Bezug zur Smart-City Agenda gibt es bei Kaufhold nicht, nur eine inhaltliche Übereinstimmung. Wenn Gerichte politische Entscheidungen per Beschluss durchdrücken sollen, dann werden Wahlen und Abstimmungen überflüssig.

 




Es war verdammt knapp: Aber Frau Brosius-Gersdorf ist raus! Was lernen wir aus der vergangenen Woche in Berlin?

„Ich werde hier keine weiteren Ankündigungen machen“, stellt Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) im ARD-Sommerinterview gestern klar – aber ganz ehrlich: Warum führt man dann solche Sommerinterviews? Am Freitag hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion sprichwörtlich in letzter Sekunde die Reißleine gezogen und die Wahl einer schrecklichen Richterin ins Bundesverfassungsgericht durch Absetzung von der Tagesordnung verhindert. Und das ist gut. Denn in der Politik kommt es letztlich auf Ergebnisse an.

In Zeiten, in denen das Thema Abtreibung alle paar Jahren wieder hochgespült wird, in denen die von uns allen niemals in Frage gestellte Menschenwürde zur Disposition gestellt wird und eine linke Juristin darüber vorurteilsfrei und regelbasiert entscheiden soll, die größte Oppositionspartei in Deutschland, die fast ein Viertel der Bevölkerung hinter sich weiß, zu verbieten – das Ergebnis aber schon mal in Fernsehtalkshows vor ihrer Wahl verkündet – ist der Aufstand in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion bemerkenswert. Wie viele Menschen, Konservative und Christen, hätten selbst nicht mehr für möglich gehalten, dass es in der Union plötzlich hoch hergeht bei Themen wie Abtreibung?

Und wie viele Abgeordnete haben aus dem Nichts plötzlich den Unmut ihrer Wähler so geballt erlebt?

Lebensschutz, Abtreibung, Sterbehilfe – das sind die Themen, die zur DNA von CDU und CSU gehören. Eine Kandidatin für unser höchstes Gericht, die einem neun Monate alten Kind im Mutterleid allen Ernstes die Menschenwürde abspricht, die darf nicht gewählt werden. Auf keinen Fall aber darf eine auf christlichen Werten basierende Partei das mitmachen und zustimmen.

Vieles ist falsch gelaufen vorher

Was machen eigentlich die juristischen Fachleute, die für die Bundestagsfraktion der Union gut bezahlt arbeiten, beruflich? Warum hat sich offenkundig niemand ausreichend mit der Personalie Frauke Brosius-Gersdorf und ihren kruden Ansichten beschäftigt? „Wir hätten früher erkennen können, dass es da zumindest Unmut gibt“, versucht Merz bei der ARD den Vorgang zu verniedlichen, und die Fraktionsspitze habe – leider, leider – „den Unmut“ der Abgeordneten nicht rechtzeitig erkannt. Und es sei ja noch so vieles andere losgewesen durch das „straffe“ Gesetzgebungsprogramm der vergangenen Wochen“.

Tut mir leid, diese Ausrede darf man nicht gelten lassen!

Friedrich Merz selber hat mal die damalige Bundeskanzlerin Angela Merkel dafür kritisiert, dass sie – bei der Migration – nicht rechtzeitig das anschwellende Grummeln an der Parteibasis vernommen hat. Und nun passiert ihm der Fehler selbst?

Die AfD-Bundestagsabgeordnete Beatrix von Storch hat den Bundeskanzler in der parlamentarischen Fragestunde am Freitag vor den Augen der Öffentlichkeit vorgeführt. Sein „Ja“ auf ihre Frage, ob er es persönlich mit seinem Gewissen vereinbaren könne, Frau Brosius-Gersdorf zu wählen, war wirklich dumm. Ich habe mir das mehrmals angeschaut, seinen überheblichen Blick, der Bände sprach. Dieser bösen rechten Tante werde ich es jetzt aber mal so richtig zeigen, dass wir uns von der AfD gar nichts vorschreiben lassen. Aber das Ergebnis war: Punkt, Satz und Sieg gingen eindeutig an Frau von Storch.

Man konnte gar nicht glauben, was man da gerade gehört hatte vom Vorsitzenden der Christlich Demokratischen Union.

Alles doch „kein Beinbruch“, sagte Merz auch noch bei der ARD gestern, und es ist auch kein Beinbruch, denn es ist ja nochmal irgendwie gutgegangen. Aber das hätte nicht passieren dürfen. Das alles.

Fraktionschef Jens Spahn hätte der SPD nicht Zustimmung für eine solche Kandidatin signalisieren dürfen.
Friedrich Merz hätte am Freitag nicht das „Ja-Wort“ sagen dürfen.
Die SPD hätte niemals eine solche ungeeignete Kandidatin nominieren dürfen für das Bundesverfassungsgericht.

Anfang der vergangenen Woche haben wir uns erstmals intensiv mit Frau Brosius-Gersdorf und dem wachsenden Widerstand in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion beschäftigt. Dass ein paar Abgeordnete im Bundestag gegen diesen Personalvorschlag stimmen würden, war klar, es gibt durchaus überzeugte Pro Lifer dort.
Ich selbst konnte mit sieben Bundestagsabgeordneten in der Woche persönlich sprechen, und es war absehbar, dass es wahrscheinlich bis zu 30 MdBs wagen würden, nicht mit Ja zu stimmen, trotz Bearbeitung durch die Fraktionsspitze. Als mir einer am Donnerstag am Telefon sagte, er habe nach Diskussionsverlauf in der Fraktion und Gesprächen mit Kollegen mal eine kleine Liste aufgestellt und komme auf mindestens 50 Unions-Abgeordnete, die nicht mitspielen wollten, wurde mir klar, dass hier etwas ins Rollen gekommen ist.

Die Rolle der freien Medien wurde hinterher in unseren Milieus viel gelobt – zurecht. Allen voran NIUS von Julian Reichelt, weil der mit seiner großen Reichweite und seinen eloquenten Auftritten auf seinem Portal für richtig Schwung sorgte. Apollo News war auch sehr gut, Tichy, wir und alle anderen haben mitgeholfen. Aber der Gedanke, dass die in der Sache klare Berichterstattung entscheidend gewesen sei ist genauso abwegig wie der Gedanke, das alles sei ja nun irgendwie wieder einmal der AfD zu verdanken, wie nahezu alles, was irgendwie im Bundestag passiert. Nur weil es die AfD gibt, passiert da alles irgendwie. Aber trotz des cleveren Schachzugs von Frau von Storch bei der Fragestunde mit dem Kanzler war das wie die Berichterstattung auch nur ein Puzzleteilchen.

Entscheidender waren da schon die mehr als 25.000 empörten Mails und Briefe, die aus allen Teilen Deutschlands den Wahlkreisabgeordneten der Union um die Ohren flogen. Die katholischen Bischöfe – allen voran wieder einmal Oster, Voderholzer und dann auch Kardinal Woelki aus Köln, die 120.000 Unterschriften der Petition von Citizen GO. Alles Mosaikstücke, die aber schnell zu einem Grundrauschen und der allgemeinen Überzeugung führte, dass man eine Frau, die ungeborenen Kindern Minuten vor der Geburt noch ihre Menschenwürde nach Artikel 1 GG abspricht, nicht wählen kann und darf.

Und so kam es dann auch

Spahns Move, die anrollende Bombe mit einem Plagiatsverdacht zu entschärfen, ist politisch-strategisch nachvollziehbar, aber ebenfalls unprofessionell. Sagt doch einfach, warum Frau Brosius-Gersdorf für die Union nicht wählbar ist! Raus damit! Zeigt, dass Ihr euch ernsthaft für eure Grundüberzeugungen ins Getümmel stürzt!

Die Personalie Brosius-Gersdorf ist noch nicht offiziell vom Tisch, aber die Frau ist politisch definitiv verbrannt. Die parlamentarische Sommerpause hat begonnen, und es ist ausreichend Zeit, damit sich Union und SPD zusammensetzen und bis September eine tragfähige Lösung finden können. Wieder einmal gutgegangen, aber es war haarscharf…

Julian Reichelt übrigens schrieb nach der Entscheidung, es sei das erste Mal seit Jahren, dass die CDU wieder einmal wieder konsequent ihren Überzeugungen Ausdruck verliehen habe und Freitag sei ein Erfolg der CDU/CSU. Sogleich würde er von wahren AfD-Horden in den (a)sozialen Netzwerken übelst beschimpft. Er sei ja auch nur „CDU-Sympathisant“ und ein „Systemjournalist“. So frisst die Revolution ihre Kinder. Auf all die anderen wüsten Debatten und Schwachsinns-Vermutungen gehe ich hier nicht mehr ein, das ist nicht gut für mein Herz. Vielleicht ein kleines Beispiel: Brosius-Gersdorf werde im September doch noch von der CDU gewählt, weil „Merz macht das, was Bill Gates und BlackRock ihm sagen“. Darauf muss man kommen, oder?

Dabei hat Julian Reichelt absolut recht. Es war unprofessionell, es stand auf des Messers Schneide. Aber die Abgeordneten der Union haben am Ende das Richtige getan. Sie sind ihrem Gewissen gefolgt und nicht den Vorgaben ihrer politischen Vorturner – so wie Abgeordnete das tun sollten. Ich hätte nicht gedacht, dass noch so viel Leben in der Bude da ist. Jetzt macht bitte weiter so – auch bei anderen Themen!




Liebe Abgeordnete der Union, ich bitte Euch: Stimmt gegen Frauke Brosius-Gersdorf als Verfassungsrichterin!

Es tut gut, dass sich endlich einmal Widerstand regt in unseren verschnarchten bürgerlich-konservativen und christlichen Kreisen. Das letzte Mal, dass ich in Deutschland Christen aufgebracht, ja wütend, in großer Zahl für ihre Überzeugungen zu kämpfen erlebt habe, muss irgendwann in den 80er Jahren gewesen sein. Franz Kardinal Hengsbach war damals der katholische Bischof in Essen, also der Ruhrbischof. Über den Mann wäre auch einmal ein längerer Aufsatz zu schreiben, über seinen sozialen Einsatz im Revier und auch in Lateinamerika, über die Vorwürfe gegen ihn wegen sexueller Verfehlungen und viele andere Dinge.

<strong>Zwei Dinge haben mich bei Hengsbach gefreut und beeindruckt</strong>

Zum einen hat Kardinal Hengsbach im Juni 1987 der Theologieprofessorin Uta Ranke-Heinemann die Lehrbefugnis entzogen, weil sie tragende katholische Leitideen – wie etwa das Dogma von der Jungfrauengeburt Jesu – in Frage stellte. Darf man machen, aber nicht wenn man an einer Hochschule junge katholische Theologen ausbildet und in der katholischen Lehre unterweist.

Zum anderen zog ein grimmiger Kardinal Hengsbach an der Spitze einer Demonstration mit 20.000 Christen durch Essens Straßen, als dort das erste AWO-Schwangerschaftskonfliktzentrum eröffnet wurde. Eine Einrichtung, wo im Erdgeschoss der Beratungsschein ausgestellt wurde und in der ersten Etage dann praktisch die vorgeburtliche Kindstötung vorgenommen wurde.

<strong>Und damit komme ich zur CDU</strong>

Es gab zwei Gründe, weshalb ich mit 18 Jahren 1977 in die CDU eingetreten bin und mich politisierte. Der eine war Deutschlands Teilung mit der unerträglichen Mauer durch mein Vaterland, mit Stacheldraht und Selbstschussanlagen. Und der andere war der Kampf gegen die Freigabe der Abtreibung, die sogenannte „Fristenlösung“. Ich ging in den Union, weil das die einzige Partei damals war, die konsequent gegen die Alice Schwarzers dieser Zeit anging und vors Bundesverfassungsgericht – Sie merken, ich arbeite mich zum aktuellen Thema vor – zog und die Fristenlösung stoppte. Ich wurde auch Mitglied der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA), stand immer wieder in Fußgängerzonen am Infostand und verteilte Flugblätter, Aufklärungsbroschüren und Aufkleber. Oft gemeinsam mit meinem Freund Hubert Hüppe, der damals mit einer klaren Pro Life-Haltung CDU-Bundestagsabgeordneter werden konnte und über 30 Jahre im Parlament blieb. Eine Karriere, die in der modernen CDU von heute kaum noch vorstellbar wäre.

Morgen früh um 8 Uhr hat die Fraktionsspitze die 208 Bundestagsabgeordneten der CDU/CSU zu einem Zählapell eingeladen. Eine geheime Probeabstimmung soll stattfinden für die später im Bundestag stattfindende Wahl von drei neuen Bundesverfassungsrichtern. Denn man ist nervös.

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Vor der Abstimmung im Bundestag über drei neue Richter für das Bundesverfassungsgericht am Freitag haben sich zwei bayerische Bischöfe zu Wort gemeldet. Der Bischof des Bistums Passau, Stefan Oster, und sein Regensburger Kollege Rudolf Voderholzer verlangen in einer gemeinsamen Erklärung von der Politik vehement den unbedingten Schutz des ungeborenen Lebens. Wörtlich:
<em>
«Wer die Ansicht vertritt, dass der Embryo oder der Fötus im Mutterleib noch keine Würde und nur ein geringeres Lebensrecht habe als der Mensch nach der Geburt, vollzieht einen radikalen Angriff auf die Fundamente unserer Verfassung. Ihm oder ihr darf nicht die verbindliche Auslegung des Grundgesetzes anvertraut werden.» </em>

<strong>Mehr Klartext ist von katholischen Bischöfen in Deutschland nicht möglich</strong>

Eine klare Ansage ins Familienbuch der Christdemokraten. Aber ob es etwas nutzt?

Die Union hat für das höchste deutsche Gericht den bisherigen Richter am Bundesarbeitsgericht, Günter Spinner, vorgeschlagen. Die SPD hat die Jura-Professorinnen Frauke Brosius-Gersdorf und Ann-Katrin Kaufhold für das Amt im höchsten deutschen Gericht nominiert. Gegen die Potsdamerin Brosius-Gersdorf gibt es massiven Widerstand in den Reihen der Union, besonders, weil die Frau ungeborenen Kindern bis zur Geburt die im Artikel 1 des Grundgesetzes garantierte Menschenwürde abspricht. Dass sie auch schon lange vor einem Prüfungsantrag in Karlsruhe erklärt hat, sie wolle die AfD verbieten und am liebsten deren Wähler gleich mit, ist alles andere als ein Beleg für die Unvoreingenommenheit dieser Dame.

CDU/CSU und SPD verfügen im Bundestag zusammen mit den Grünen nicht über die notwendige Zweidrittelmehrheit im Bundestag, die für die Wahl von Verfassungsrichtern erforderlich ist.
Von der AfD ist zu erwarten, dass die Partei geschlossen mit Nein zum Personalvorschlag Brosius-Gersdorf stimmen wird. Das bedeutet, die politische Aktivistin aus Potsdam kann nur gewählt werden, wenn die linksextreme Linke zustimmt, die sich natürlich freut über eine neue Bundesverfassungsrichterin, die die Politik der Linken 1:1 zu vertreten scheint. Aber wollen CDU und CSU das wirklich mitmachen? Nehmen Sie ihre eigenen Grundüberzeugungen ernst?

Ja, es werden morgen Unions-Abgeordnete mit Nein stimmen. Davon ist sicher auszugehen, nach allem, was ich gehört habe aus der Fraktion. Aber ob es die notwendigen 60 sind – da kommen starke Zweifel auf.

<strong>Liebe Abgeordnete der Union,

es geht morgen nicht um die Erhöhung des Kindergeldes oder die Kürzung des Bürgergeldes. Wenn diese linksideologische Aktivistin ins höchste deutsche Gericht gewählt wird, dann legt ihr die Axt an unsere Grundrechte und gefährdet ganz nebenbei die Zukunft der christdemokratischen Parteienfamilie. Bitte, stimmt bei dieser Frau morgen mit NEIN!</strong>




Frau Prof. Brosius-Gersdorf ist unwählbar für Karlsruhe – nur sie selbst kann das Drama beenden

Nein, Frau Prof. Frauke Brosius-Gersdorf aus Potsdam ist maximal ungeeignet, die rote Robe einer Verfassungsrichterin in Karlsruhe zu tragen. Maximal!

„Wir brauchen niemanden, der ganz dezidierte Ansichten hat, den Staat zu spalten“, sagt der Staatsrechtler Volker Boehme-Nessler zurecht bei WELT TV. Und die Potsdamer CDU-Bundestagsabgeordnete Saskia Ludwig twittert auf X: „Frau Brosius-Gersdorf ist als Richterin am Bundesverfassungsgericht maximal ungeeignet und für jeden Demokraten unwählbar“. Ein anderer CDU-Politiker wird in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) anonym zitiert: „Es kann nicht sein, dass die Union eine ultralinke Juristin ans Verfassungsgericht wählt. Für uns unwählbar!“

Der Drops ist noch nicht gelutscht

Der Unmut in der Union wächst greifbar jeden Tag über diese Personalie, auch unter den Bundestagsabgeordneten. Aber riskiert man, dass die Regierungskoalition an dieser Frage explodiert? Und, selbst wenn hinter verschlossenen Türen Klartext geredet würde mit den Genossen, und selbst wenn Lars Klingbeil das Dilemma bei der Union begreift, kommt er aus dieser Nummer raus? Wie soll der ohnehin angeschlagene SPD-Parteichef, der gerade erst mit einem historisch schlechten Wahlergebnis im Amt bestätigt wurde, aus der Nummer herauskommen? Ziehen sie Genossin Brosius-Gersdorf als Kandidatin zurück, fliegt den Sozis der Laden auch um die Ohren. Ein echter gordischer Knoten also, und die Uhr tickt.

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Am Freitag sollen die drei Verfassungsrichter gewählt werden. Und seien wir ehrlich, die Union kann dieser politischen Linksaktivistin nicht zustimmen. Sie darf es nicht, wenn sie den eigenen Anspruch, auf christlichen Grundwerten zu handeln, den Linkstrend in Deutschland zu beenden, selbst noch ernst nimmt.

Nochmal zur Erinnerung: Es geht um eine Frau, die jetzt schon weiß, dass sie die AfD verbieten und die Tötung ungeborener Kinder vorrangig für eine Frage der Krankenkassenleistungen hält. Sollten Richter an die großen Themen nicht unvoreingenommen herangehen? Eigentlich schon die Amtsrichter, oder? Aber wir reden hier vom höchsten deutschen Gericht. Von den Grundwerten, auf denen unser Staat fußt.

Mir fällt wirklich nur eine Lösung ein, wie diese Koalition aus der Misere herauskommen kann. Frau Brosius-Gersdorf müsste von sich aus den Verzicht auf eine Kandidatur erklären. Weil sie sieht, wie sehr sie das Land spaltet, oder weil sie ihren Job in Potsdam so liebt oder Burnout verspürt. Ganz egal. Jede andere Entscheidung wäre ein Desaster für diese Regierung und für unser Land.

 




Das sind die Hüter unserer Rechtsordnung: Kippt die Union aus Machtkalkül den Lebensschutz in Deutschland endgültig?

Man hatte es kommen sehen. Das Bundesverfassungsgericht ist nun bald sturmreif. Dank tatkräftiger Mithilfe der CDU/CSU. Der Deutsche Bundestag ist dabei, zwei radikal linke SPD-Richterinnen und einen unauffälligen CDU-Mann für die frei werdenden Stellen am Bundesverfassungsgericht zu wählen. Eine linke Mehrheit im höchsten deutschen Gericht ist in Reichweite.

Meinungs- und Mehrheitsbildung

Vorher galt es noch, die Unionsfraktion auf Vordermann zu bringen. Denn es gab eine gewisse, wenn auch nur schwache und vorübergehende, Unruhe in der Union, weil eine der beiden linken Kandidatinnen, Frau Prof. Brosius-Gersdorf, als besonders fanatische Befürworterin ungebremster Abtreibung bekannt ist. Nicht dass die andere etwa für den Lebensschutz einträte; aber so extrem und brutal wie Frau Brosius-Gersdorf äußeren sich die Gebildeten unter den Abtreibungs-Befürwortern selten.

Extremer geht es kaum

Schon Anfang dieses Jahres schrieb die Jura-Professorin der Uni Potsdam in einer Stellungnahme für den Bundestag, dass den ungeborenen Kindern nur in eingeschränktem Maße Menschenwürde zustehe; aber selbst in dem Falle, dass den Babys im Mutterleib doch der volle Schutz ihrer Menschenwürde zukomme, dürfe man sie dennoch „grundgesetzkonform“ töten. Das ist – ganz im Ernst ! – die Auffassung einer künftigen Verfassungsrichterin.

Wer das nicht glaubt, kann es in der einschlägigen Bundestagsdrucksache jederzeit nachlesen. Dort schreibt die künftige Verfassungsrichterin wörtlich:

„…selbst wenn man von einer vorgeburtlichen Geltung der Menschenwürdegarantie ausginge und sie in diesem Fall mit dem gleichen, vollwertigen Schutz wie für den geborenen Menschen Anwendung fände, sprächen gewichtige Argumente dafür, dass die Menschenwürdegarantie durch einen Schwangerschaftsabbruch im Regelfall nicht verletzt wäre“ (sic).

Und weiter:

„Nach der zu Artikel 1 Abs. 1 Grundgesetz entwickelten, nach wie vor breit konsentierten, sog. Objektformel ist die Menschenwürdegarantie nur verletzt, wenn der Einzelne zum Objekt staatlichen Handelns herabgewürdigt wird. Mit der Beendigung einer Schwangerschaft durch die Frau ist aber nicht regelhaft ein Unwerturteil über den Embryo/Fetus verbunden. Die Schwangerschaft wird in der Regel nicht beendet, weil der Embryo/Fetus als lebensunwert erachtet wird, sondern weil für die Frau eine Mutterschaft zu dem Zeitpunkt nicht vorstellbar ist.“

Warum ich dabei an Egon Bahr denken muss

Mit anderen Worten: Die Ungeborenen dürften demnach auch bei voller Anerkennung ihrer Menschenwürde, ja sogar gerade deshalb, vom Leben zum Tode befördert werden. Was einst Egon Bahr in einem anderen Zusammenhang formulierte, das wird hier sichtbar: Das ist Perversion des Denkens und das ist auch Perversion der Rechtswissenschaft.

Was macht die Union?

Die Richter am Bundesverfassungsgericht werden vom Bundestag bzw. von Bundesrat gewählt. Wer da zum Zuge kommt, wird seit jeher im Vorfeld quasi paritätisch zwischen den Parteien ausgemacht. Da werden Kandidaten genannt und die Reaktion der anderen Fraktionen getestet – schließlich muss ja jeder vom Bundestag zu wählende Verfassungsrichter eine Zweidrittelmehrheit im Plenum erreichen. Peinlichkeiten gilt es zu vermeiden – nach außen hin, um „die Würde des Gerichts zu wahren“, und im Innenverhältnis, um das fein gesponnene Netz der Postenverteilung nicht reißen zu lassen. Davon profitieren alle.

Gar kein Zeichen von Schwäche

Dass die Union sich schon im Vorfeld einen von ihr benannten Kandidaten hat wegmobben lassen, ist keineswegs ein Zeichen von Schwäche oder Ungeschicklichkeit. Die Grünen hatten frühzeitig signalisiert, dass sie keinen konservativen Kandidaten dulden würden, und in der Union hatte man verstanden. Der Kandidat wurde schnell zurückgezogen und man konnte getrost die Initiative abgeben.

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Denn schließlich war als nächstes das Bundesverfassungsgericht mit „eigenen“ Vorschlägen am Zuge. Nicht dass diese nicht parteipolitisch vorgetestet worden wären. Aber so konnte man in der Union schon mal das Stirnrunzeln üben und staatstragend aufstöhnen – das ist ja so schwierig…

Kühles Kalkül

Verschiedene Volten wurden geschlagen, um dem Rest der Konservativen in der Union den Eindruck von Ernsthaftigkeit bei der Beschäftigung mit ihren Sorgen zu vermitteln. Die harte kalte Realität sieht aber so aus:

Die Mehrheit in der Union, in Partei, Fraktion und Regierung, ist zwar nicht für die Freigabe der Abtreibung. Aber das Thema bewegt sie innerlich kaum. Vor allem aber glaubt man zu wissen, dass die Mehrheit der Wähler für eine „liberale“ Abtreibungsregelung ist. Die Mehrheit in der Union ist also wirklich (noch) nicht für generelle Abtreibung. Aber man will sich für das Thema nicht verkämpfen, und schon gar nicht die Koalition gefährden.

Wie einst bei Merkel

Und deshalb sieht der Kurs jetzt so aus: Man lässt die linken, abtreibungsfreundlichen Mehrheiten im Bundesverfassungsgericht zu, in der Annahme, das sei ohnehin nicht zu stoppen. Und dann dauert es ja noch ein paar Jahre, bis das Fait accompli erreicht ist. Bis dahin erinnert sich niemand mehr an die Steigbügelhalterei der Union im Jahre 2025. Und wenn dann der Lebensschutz für Ungeborene gefallen ist, kann man mit sorgenvoller Miene verkünden: „wir waren ja dagegen…“.

Das ist eine Wiederholung der Merkel-Rochade unseligen Angedenkens, als die damalige Kanzlerin dafür sorgte, dass es im Bundestag eine Mehrheit für die Homoehe gibt, wobei sie selbst – wissend um den sicheren Ausgang – dagegen stimmte. Sie tat das damals den Grünen zuliebe. Wir wissen, dass es ihr dennoch nicht die ersehnte Koalition brachte. Und so wäre der Union zu raten, sich nicht zuviel von ihrer Neuauflage der Merkel-Rochade zu versprechen.

Diese ist – das sei zugegeben – deutlich eleganter als das Vormodell, weil ja, wie gesagt, die Wirkung mit Verzögerung eintritt, so dass sich später kaum mehr jemand erinnern wird, wie diese gnadenlosen Richterinnen das Heft in die Hand bekommen konnten. Dann können sich die Abgeordneten der Union mit gravitätischer Miene die Hände in Unschuld waschen.




Wie war das nochmal mit der Gewaltenteilung? Liebe Union, wollt Ihr diese Frau wirklich zur Verfassungsrichterin wählen?

Wenn eine neue Bundesregierung ihre Arbeit aufnimmt, ist die Rollenverteilung klar. Die Regierungsparteien versichern, dass nun alles besser wird, die Opposition weiß schon vor der Ernennung der ersten Minister, dass die nächste Regierung eine einzige Enttäuschung wird. Das war und ist immer so, und ganz ehrlich: Wenn die Wähler so entscheiden, dass Regieren nur mit Koalitionen möglich ist, dann heißt das, ständig um Kompromisse zu ringen, zu feilschen, und auch faule Zugeständnisse zu machen, um Mehrheiten für die eigenen Kernthemen zu organisieren.

Mehrheiten organisieren, darauf kommt es an

Und möglichst viel durchsetzen von dem, was die eigene Wählerklientel bei Laune hält, im besten Fall neue Wähler generiert.

Aber, und das ist die Kunst, wenn eine Partei eine Zukunft haben will, muss sie vor allem erkennbar bleiben für ihr Stammpublikum. Vernachlässigt sie das, kann es ganz eng werden mit der Zukunft.
Die SPD hat das erlebt, als sie begonnen hat, die Interessen der kleinen Leute und der klassischen Arbeiterschaft aus den Augen zu verlieren, als sie auf jede Sau aufsprang, die der grüne Mitbewerber durchs Dorf trieb.
Und die CDU, stückweise auch die CSU in der Folgezeit, hat unter Führung ihrer furchtbaren Parteichefin und Bundeskanzlerin Angela Merkel nahezu alles über Bord geworfen, was ihr mal heilig war. Massenmigration junger Männer aus islamischen Steinzeitgesellschaften, Landtagswahlen rückgängig machen, Atomkraftwerke abschalten, die Bundeswehr zur Operettenarmee runterwirtschaften, Homo-Ehe und Regenbogenflaggen – die Union war mit der dabei. Und auf Parteitagen entblödeten die führenden Kader sich nicht, minutenlang Klatschparaden aufzuführen. Und so wurden aus zwei 40-Prozent-Parteien eben U-30, im Falle der SPD sogar U-20-Parteien.

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Die neue Bundesregierung hat gleich zum Start Licht und Schatten produziert. Die Atomisierung der Schuldenbremse ist eine Unverschämtheit gegenüber den Unions-Wählern vor dem Hintergrund ihrer Wahlversprechen. Andererseits haben sie damit jetzt das Geld, um Deutschland insgesamt wieder auf die Beine zu bringen bei Infrastruktur, Bildung, Landesverteidigung. Da mussten sie abwägen, und sie haben sich dafür entschieden, uns demnächst blühende Landschaften zu präsentieren…oder so.

Und bei Personalentscheidungen ist das auch so eine Sache

Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) hat gestern für Aufsehen mit einigen Personalentscheidungen gesorgt. Der bisweilen widerspenstige Generalleutnant Alfons Mai wurde als Heereschef abgelöst, der Chefkoordinator der militärischen Ukraine-Hilfe, Generalmajor und damit auch Beauftragte für Reservistenangelegenheiten. Sie löst Generalleutnant Andreas Hoppe ab als erste Soldatin in dieser Funktion. Sofort wurde Kritik laut, aber Pistorius ist Chef, der darf das machen. Punkt.

Höchst problematisch werden andere Personalien, die jetzt zur Entscheidung anstehen. Denn die Regierungsfraktionen werden im Juli neue Richter für das Bundesverfassungsgericht bestimmen – einen CDU-nahen, zwei von der SPD nominiert. Bei der Besetzung der Richterstellen für Karlsruhe gab es auch früher immer mal politischen Streit. Unvergessen ist ein skandalträchtiges Abendessen am 30. Juni 2021, zu dem Bundeskanzlerin Merkel die Richter des höchsten deutschen Gerichtes in Kanzleramt einlud, was traditionell gemacht wird, dieses Mal aber politische Brisanz hatte. Denn nur drei Wochen später sollten einige der Richter am Tisch unabhängig und überparteilich über eine Klage der AfD gegen die Bundeskanzlerin wegen deren Äußerungen zur Thüringen-Wahl entscheiden. Das als G’schmäckle zu werten wäre untertrieben

Die Verfassungsrichter dürfen keinen Zweifel an ihrer völligen Unabhängigkeit aufkommen lassen.

Und nun hat die SPD mit der Potsdamer Professorin für Öffentliches Recht, Frauke Brosius-Gersdorf, eine Kandidatin nominiert, die in den Reihen der Unionsfraktion für erhebliche Unruhe – gerade unter jungen Abgeordneten sorgt. Denn Frau Brosius-Gersdorf ist bekannt als linke Aktivistin. Wohlgemerkt, sie ist nicht nur links, sie ist eine bekannte Ideologin. Um die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag zusammenzubekommen, sind die Stimmen der Linken und der Grünen notwendig, die von der Personalie Brosius-Gersdorf begeistert sein werden. Die Linke hat schon scheinheilig bei der CDU/CSU-Bundestagsfraktion um ein vorbereitendes Gespräch gebeten, nachdem sie vergangene Woche noch mit bösen Konsequenzen gedroht hat, weil TikTok-Heidi (Reichinnek) nicht in den Geheimdienstausschuss darf.

Die rote Frau Brosius-Gersdorf (54) soll also demnächst Teil des zweiten Senats am Bundesverfassungsgericht werden, das ist die Kammer, die für staatsrechtliche Fragen wie etwa Parteienverbote zuständig ist. Und wie sie zu einem Verbot der AfD steht, das hat sie öffentlich schon bekannt, etwa im Juli vergangenen Jahres als sie in der ZDF-Talkshow von Markus Lanz nicht nur ein Verbot der AfD forderte, sondern allen Ernstes formulierte, sie bedauere, dass mit einem AfD-Verbot „nicht die Anhängerschaft beseitigt“ wäre. Als Lanz nachfragte „Sie wollen nicht Menschen eliminieren?“ verneinte Brosius-Gersdorf das natürlich, bestand aber darauf, AfD-Mitgliedern die Grundrechte entziehen zu wollen, etwa das Grundrecht, gewählt zu werden: „Wir haben die Möglichkeit, Einzelpersonen Grundrechte zu entziehen.“.

CDU und CSU sind erkennbar in großer Mehrheit gegen ein AfD-Verbotsverfahren.
Wer die Materialsammlung des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) zu dem Thema gelesen hat, weiß, wie dünn die Faktenlage ist, die gegen die AfD spricht. Nur weil ein AfD-Landtagsabgeordneter völkisches Geschwurbel irgendwo abgesondert hat wird in Deutschland nicht die größte Oppositionspartei verboten. Und wie hoch die rechtlichen Hürden sind, belegt ja auch das jüngste Urteil in Sachen „Compact“-Magazin-Verbot vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.

Doch der Unmut in der Unionsfraktion wächst auch noch aus einem anderen Grund

So sagte die Juristin Brosius-Gersdorf im Interview mit der Süddeutschen Zeitung (SZ):

„Schwangerschaftsabbrüche sollten nicht mehr als Unrecht gelten, sondern als normale medizinische Leistung anerkannt und von den Krankenkassen bezahlt werden.“

Eine Schwangerschaft als Krankheit? Darf so eine Frau Platz nehmen am Tisch des höchsten Gerichtes in Deutschland?
CDU und CSU wären gut beraten, sich das noch einmal gut zu überlegen! Ja, man muss Kompromisse machen in der Politik. Aber dieser Preis ist zu hoch, wenn man es mit dem C im Parteinamen der Christdemokraten noch ernst nimmt.




Länder dürfen Fußballvereinen Polizeieinsätze in Rechnung stellen

Der Rechtsstreit tobt seit 2015, genau seit dem Bundesligaspiel zwischen dem SV Werder Bremen und dem Hamburger SV, einem Hochrisikospiel im Fußball-Norden, zweifellos. So etwas wie früher Borussia Dortmund gegen Schalke 04. Da rückt die Polizei mit allem an, was sie hat. Und das kostet. Den Steuerzahler.

Nach diesem Spiel vor zehn Jahren schickte das Land Bremen dem SV Werder eine Rechnung für den Polizeieinsatz über 425.000 Euro.

Wenn das Schule macht, kommen auf die Profivereine insgesamt erhebliche Kosten zu. Und nicht nur auf die Profivereine, denn Hochrisikospiele gibt es vereinzelt auch in der vierten oder fünften Liga. Und wieso nur Fußball? Müsste die Stadt Köln nicht den Karnevalsvereinen Rechnungen schicken? Oder die Stadt München den Festwirten auf dem Oktoberfest? Oder die Stadt Berlin der linksradikalen antifa?

Was überhaupt ist öffentliche Aufgabe?

Die Polizei ist dafür da, bei großen Menschenansammlungen präsent zu sein und für Sicherheit zu sorgen. Das ist ihre Aufgabe, das ist sozusagen im Preis mit drin.

Aber es ist natürlich ein Unterschied beim Aufwand, ob Schalke gegen Dortmund spielt oder Sandhausen gegen Viktoria Köln.

Das Bundesverfassungsgericht hat heute das Urteil gesprochen.

Die Bundesländer können ihre Polizeikosten bei Hochrisikospielen den Profivereinen in Rechnung stellen. »Die Erhebung einer solchen Gebühr genügt als Berufsausübungsregel den verfassungsrechtlichen Anforderungen, insbesondere denen der Verhältnismäßigkeit«, sagte der Vorsitzende des Ersten Senats, Stephan Harbarth. Maßstab für die Rechnungsstellung sei, dass es bei früheren Begegnungen von solchen Vereinen, immer wieder zu gewaltsamen Ausschreitungen gekommen ist.




Verfassungsrichter geben AfD Recht – und was passiert jetzt konkret?

Der Ausschluss der AfD-nahen Desiderius-Erasmus-Stiftung von der staatlichen Förderung hat die Partei 2019 in ihrem Recht auf Chancengleichheit verletzt. Das ist heute höchstrichterlich entschieden worden. Es ist gut für die AfD und es bestärkt mich in meiner Auffassung, dass Deutschlands Gerichte immer noch frei in ihren Entscheidungen sind.

Aber…

Was folgt denn ganz konkret aus dieser höchstrichterlichen Erkenntnis?

Ein Eingriff in die Chancengleichheit sei nur durch ein besonderes Parlamentsgesetz zu rechtfertigen, urteilten die Verfassungsrichter. Ein solches gibt  es aber noch nicht. Ergo: Dann müsst ihr jetzt mal eins machen, liebe Damen und Herren Abgeordneten des Deutschen Bundestages!

Aber….

Das kann natürlich dauern, und gut Ding will Weile haben, wie der Volksmund das formuliert.

Während sich CDU, CSU, SPD, Grüne, FDP und SED schamlos an im Jahr 660 Millionen Euro Steuergeld bedienen, bekommt die Oppositionspartei AfD, die derzeit in Umfagen bei 16 Prozent Zustimmung liegt, keinen Cent.  Und wenn Sie jetzt denken, Umfragen sind nicht der Maßstab, dann haben Sie recht. Aber Wahlergebnisse sind es, und die AfD ist außer in Schleswig-Holstein in allen Landtagen, dem Bundestag, dem EU-Parlament vertreten. Und in zahllosen Stadträten und Kreistagen. Und man versucht so zu tun, als seien diese Leute und ihrer Wähler nicht da.

Kennen Sie das Lied des früheren DKP-Barden Franz-Josef Degenhardt „Spiel nicht mit den Schmuddelkindern…“? So ähnlich verhalten sich die sogenannten etablierten Parteien, die der AfD das ihr zustehende Geld verweigern, einfach, weil sie es können.

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Ich habe viel mit Abgeordneten des Bundestages zu tun, naturgemäß vor allem von der Union und der AfD. Da wird viel geredet, was – vorher vereinbart – nicht geschrieben oder gesendet wird. Ich treffe immer wieder, das kann ich ohne konkreter zu werden sagen, Nicht-Afdler, die offen bekennen, dass der Umgang mit „den Blauen“ nicht fair ist, nicht den einfachsten demokratischen Regeln entspricht.

Nun werden sie erstmal weiter verhandeln, die Bundestagsparteien haben gerade Wichtigeres zu tun, bald ist dann auch wieder Bundestagswahl und dann nehmen wir dass mal in aller Ruhe in Angriff. Währenddessen stecken sich alle anderen – auch die linksradikale SED – jedes Jahr viele  Millionen in die Taschen. Und die AfD schaut ins Leere…ach halt, klar, die sind ja rechts irgendwie…

Ist das eigentlich inzwischen verboten?

Sie werden das Verfahren so lange hinziehen, wie es nur irgendwie möglich ist. Sie werden der AfD weiter Ausschussvorsitzende verweigern, einen Platz im Präsidium des Bundestages auch noch bei der 100. Abstimmung. Und sie zertrampeln damit alle demokratischen und rechtsstaatlichen Regeln, auf die wir alle ja so stolz sind, mit ihren Füßen.

Wenn Sie nicht verstehen, warum immer mehr Leute nicht mehr wählen, dann schauen Sie sich an, wie eine politische Mehrheit in Deutschland mit diesem ungewünschten Mitbewerber AfD umgeht!




Demokratische Teilhabe muss für alle gelten – auch für die AfD

Es ist ein Trauerspiel, was die etablierten politischen Kräfte in Deutschland aufführen, seit die rechtskonservative AfD an den Wahlurnen Erfolg hat. In einigen ostdeutschen Bundesländern wählt jeder Vierte inzwischen die Partei, in aktuellen Umfragen sehen Demoskopen die AfD bundesweit bei 15 Prozent. Das allein wäre Grund genug, sich mit der Motivation ihrer Wähler einmal ernsthaft auseinanderzusetzen. Aber noch mehr: In der Corona-Krise war die Partei, wie auch vorher schon bei Migration und anderen Themen, die einzige politische Kraft, die einen Kontrapunkt zur offiziellen Linie der Regierung setzte. Und das oft mit guten Argumenten.

Aber das politische Juste Milieu in Deutschland will keinen Meinungstsreit, will keine andere Sicht der Dinge hören. Sie wollen ausgrenzen und an den Rand drängen, und das geht gar nicht. Das darf in einer demokratischen Gesellschaft auch derjenige nicht zulassen, der kein Parteigänger der AfD oder Rechter ist.

Sie alle kennen die Beispiele. Der AfD – seit 2017 im Deutschen Bundestag – wird beharrlich ein Platz im Präsidium des Parlaments verwehrt. Und im aktuellen Bundestag stehen der AfD drei Ausschussvorsitzende zu – aber die Mehrheit der anderen verweigern der Partei das, was ihr zusteht. Und Linksextremisten aus der SED-Resterampe machen feixend dabei mit, und niemand bei SPD, CDU/CSU, FDP und Grünen scheint der Bruch allgemeingültiger Verabredungen im deutschen Politikbetrieb zu stören. Weil es geht ja gegen „die Rechten“.

Der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, Stephan Thomae, von dem die meisten von Ihnen vermutlich noch niemals etwas gehört haben, will jetzt verhindern, dass die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung Geld vom Staat bekommt. Wie alle anderen auch. Mit einer „Lex AfD“ soll die Steuergeld-Pipeline geschlossen bleiben, aus der sich alle anderen der großen Parteien für politische Bildungsarbeit im Sinne des demokratischen Meinungsbildungsprozesses – wir ich finde – bisweilen schamlos bedienen.

Die AfD hat deshalb ein Organstreitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht begonnen, über das heute in Karlsruhe verhandelt wird. Immerhin geht es dabei um 70 Millionen Euro pro Jahr aus dem Steuersäckel. Da muss eine alte Frau lange für stricken, sagt man in meiner Heimat, wenn es um üppige Geldzuweisungen geht.

Man kann das System der politischen Stiftungen in Deutschland durchaus in Frage stellen, vielleicht muss man es sogar. Da werden hochbezahlte Jobs geschaffen, da werden Büros in aller Welt unterhalten, da werden Politikerreisen organisiert und bisweilen auch kluge Papiere verfasst. Man sieht in den Vereinigten Staaten, wie einflussreich politische Think Tanks werden können, wobei der Vergleich auch hinkt, denn in den USA kommt die Kohle nicht von den Steuerzahlern, sondern von reichen Mäzenen.

Der Politiker Thomae von der einst fteiheitlichen FDP, sagte jetzt, es sei »den Bürgern nicht vermittelbar, wenn mit Steuergeld Kräfte unterstützt werden, die unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung torpedieren«. Und: Es müsse ein Stiftungsgesetz geben, dass politische Stiftungen »nachprüfbar an die freiheitlich-demokratische Grundordnung binden«. Toll, oder?

Wer hat danach gefragt, was die Rosa-Luxemburg-Stiftung der SED-Nachfolge so treibt, bevor sie unsere Steuermilli0nen erhielt? Apropos demokratische Grundordnung  – wer fragt mal nach, was die linksextremistische Stiftung der früheren Stasi-Spitzelin Kahane mit unserem Geld veranstaltet? Was gefährdet die freiheitlch-demokratische Grundordnugn in Deutschland mehr, als unliebsame Landtagswahlergebnisse „rückgängig“ zu machen? Bundeskanzlerin Angela Merkel von der CDU hat unserem Land mit ihrer Flüchtlingspolitik mehr Schaden zugefügt als irgendjemand anderes nach 1945. Und da wird der AfD ihr Recht zur demokratischen Teilhabe verwehrt? Das ist nicht demokratisch und nicht fair. Hoffentlich setzen die Verfassungsrichter in Karlsruhe ein unmissverständliches Zeichen.

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