Geschlechtsverkehr „zu Lasten eines Kameraden“

Das Bundesverwaltungsgericht ist in einer pikanten Angelegenheit zu einem Urteil bekommen.

Ein Hauptfeldwebel der Bundeswehr hatte nämlich “ in der ehelichen Wohnung Geschlechtsverkehr“ mit der – Achtung! – „Ehefrau eines befreundeten Mannschaftssoldaten“. Der war in „vorläufiger Trennungsabsicht“ zuvor ausgezogen, was das Zusammentreffen zweifellos erleichterte und mich zum grundsätzlichen Nachdenken über den Begriff „Freundschaft“ anregte.

Die Ehe scheiterte später, und die „Beziehung“ des Hauptfeldwebels zu der Frau war auch nach zwei Wochen beendet.

An dieser Stelle hätte die Geschichte beendet sein können

Das war sie aber nicht, denn die außereheliche Begegnung mit der Gattin eines innerehelichen Kameraden sei „eine Verletzung seiner Kameradschaftspflicht“, urteilte das Truppendienstgericht der Bundeswehr, nachdem es von dem Fall erfahren hatte. Ergebnis: Beförderungsverbot und Soldkürzung für den Hauptfeld.

Das Bundsverwaltungsgericht stimmte dieser Entscheidung jetzt zu, dass es „dienstrechtliche Konse­quenzen“ haben könne, wenn sich ein Soldat an einem Ehebruch „zulasten eines anderen ­Sol­daten“ beteiligt. Die Ehe sei nämlich „eine auf Lebenszeit geschlossene Gemeinschaft“, verbunden mit dem „wechselseitigen Anspruch auf ehe­liche Treue“.

Wunderbar, oder? Wo hört man heute diese eigentlich selbstverständliche Betrachtung einer Ehe noch in dieser Dutlichkeit?




Es geht nicht um die Richtung, es geht um unsere Grundrechte

Was mir am meisten gefällt am Urteil des Bundesverwaltungsgericht in der Sache „Compact“ gegen Nancy Faeser ist, dass Herr Elsässer und die Seinen nun einmal selbst erlebt haben, was der Unterschied zwischen einem demokratischen Rechtsstaat und einem Unrechtsstaat wie die Russische Föderation ist. In Deutschland kann man auch heute im Jahr 2024 vor einem unabhängigen Gericht gegen den Staat und die Regierung gewinnen.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat dem Eilantrag der Compact-Magazin GmbH entsprochen und das Verbot des Magazins „Compact“ aufgehoben.

Elsässer sagte heute, die August-Auflage sei gedruckt und werde jetzt kurzfristig wieder im Zeitungshandel verfügbar sein. Und er gab seiner Erwartung Ausdruck, dass die Nachfrage so groß sein wird, dass vermutlich Exemplare nachgedruckt werden müssten.

Dieses ganze Verbotsverfahren ist ein Willkürakt einer linken Politikerin gegen ein unliebsames Medium

Allein das Foto von Jürgen Elsässer im Bademantel an seiner Haustür in Falkensee erinnert mich an die dunkelsten Stunden der deutschen Geschichte. Ein martialischer Aufmacht von Polizisten mit Sturmhauben über den Köpfen – so etwas gibt es in Russland oder China, solche entwürdigenden Machtdemonstrationen gab es in der DDR, aber ein demokratischer Rechtsstaat macht so etwas nicht.

Doch Frau Faeser hat es getan, weil sie die Macht dazu hat. Und weil sie alles, was irgendwie nicht links tickt, hasst.

Im Jahr 2020 hatte es eine hitzige Debatte im Bundesag um einen Gastbeitrag gegeben, den die SPD-Politikerin im Magazin „Antifa“ geschrieben hatte und in dem sie den Rechtsextremismus als die größte Gefahr für Deutschland bezeichnete. Offenbar liest sie die Statistiken ihres Hauses über Migrantengewalt und Antifa-Gewalt nicht, die ein vielschichtigeres Bild der Lage zeigen.

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Eine linke Ministerin, die für unsere Sicherheit arbeiten soll, aber offenbar eine Sehschwäche nach Links hat, ist unerträglich.

Und Elsässer? Ich habe drei- oder viermal in Compact geblättert und gelesen. Jede Minute war verschwendete Zeit. Aber darum geht es nicht. Es geht darum, dass die Meinungsfreiheit in Artikel 5 des Grundgesetzes garantiert wird. Ich bin froh, in so einem Land zu leben.