500 Euro Bußgeld für Opa, der Enkel nach Hause fuhr
Kurz vor Weihnachten hat die Polizei einen Mann aus Freising kontrolliert. Der 62-Jährige hatte Besuch von seinen beiden Enkeln und brachte die Kinder, die im „Freisinger Hinterland“ wohnen, am Abend mit dem Auto nach Hause zu ihren Eltern. Dafür soll er jetzt ein Bußgeld von 500 Euro zahlen.
Die Bayerische Staatsregierung hat in ihrer unendlichen Weisheit offenbar vergessen, solche Fälle in der „Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung“ zu regeln. Um das klarzustellen: Wenn Pandemie ist oder Krieg oder Erdbeben, dann muss auch ein demokratischer Staat das Recht haben, Maßnahmen wie eine abendliche Ausgangssperre zu verhängen. Im aktuellen Fall soll verhindert werden, dass sich die vorweihnachtlich gestimmte Nachbarschaft um den Feuerkorb zum Glühweintrinken versammelt. Oder dass sich Fans vor den leeren Stadien zum Saufen und Singen versammeln, wenn ihre Helden auf den Rasen laufen. Oder dass Straßenkünstler in der Fußgängerzone alte Bob Dylan-Hits zum Besten geben und sich Menschen im Halbkreis gruppieren.
All das kann zur Verbreitung des Covid-19-Virus führen, kann mithin eine Gefahr für die öffentliche Gesundheit darstellen. Wenn man mir das erklärt, verstehe ich das als Staatsbürger. Aber der Opa aus Freising, der im geschlossenen Fahrzeug zwei Kinder nach 21 Uhr nach Hause fährt, der muss dafür 500 Euro Bußgeld zahlen? Das hat weder einen „erzieherischen“ Effekt für ihn, aber ganz gewiss ruft es in einem großen Teil der Bevölkerung bestenfalls Kopfschütteln hervor. Akzeptanz für solche Maßnahmen gewinnt man so bei den Bürgern ganz sicher nicht.
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