Demonstrieren verboten, SadoMaso erlaubt

Der Berliner Senat weiß, was gut für seine Bürger ist. Demonstrieren gegen die dauerhafte Einschränkung von Grundrechten – das wird verboten. Es könnten sich ja manche nicht an Abstandsregeln und Mundschutz-Vorschriften halten. So wie bei der Black-Lives-Matter-Demo seinerzeit, aber das ist ganz etwas anderes, weil links, also grundgut.

Nun wollen vermeintlich „Rechte“ in Berlin demonstrieren, und das geht gar nicht, weil falsches Thema. Kritik an der Corona-Politik der Gottkanzlerin aus der Uckermark? Unerhört. Voll die Reichsbürger und Verschwörungstheoretiker, ey.

Anfang August hatte sich der Senat schon mit einem weiteren wichtigen Grundrecht in der Stadt beschäftigt: dem Geschlechtsverkehr gegen Bezahlung, Prostitution genannt. Im Hinblick auf die „oft sehr prekäre Situation von Sexarbeiterinnen und Sexarbeitern“ seien Lockerungen in diesem Bereich „aus gesundheits-, aber auch aus frauenpolitischer Sicht“ geboten. Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen. Nochmal: Für den rot-rot-grünen Senat ist es aus „gesundheits- und frauenpolitischer Sicht geboten“, in Corona-Zeiten wieder anschaffen zu gehen – oder wie der Senat das nennt „ihrer Tätigkeit nachzugehen“.

Aber wie geht man so einer „Tätigkeit“ nach mit 1,50 Meter Abstand – was auch akrobatisch eine Herausforderung für manche sein dürfte? Oder – total erotisch – mit Gesichtsmaske? Zugegeben, manche standen auch vor Corona schon auf so was. Doch wenigstens für die Liebhaber solcher Spielarten gibt es Hoffnung in der deutschen Hauptstadt. Denn das Berliner Verwaltungsgericht stellte im Juli klar, dass ein „absolutes Verbot sexueller Dienstleistungen mit Körperkontakt in der geltenden Infektionsschutzverordnung“ gegen den Gleichheitsgrundsatz- verstoße.  Betreibern von „erotischen Massagesalons“ und „BDSM-Studios“  müsse „die Wiederaufnahme ihrer Tätigkeiten“ unter strengen Auflagen ermöglicht werden.

Damit ist klargestellt, was in Berlin erlaubt ist, und was eben nicht erlaubt ist. Zum Beispiel elementare Grundrechte zu verteidigen….

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