Kulturell unpassend, gesetzlich erlaubt: Der Muezzin-Ruf in deutschen Städten

In Deutschland leben zwischen 3,5 und vier Millionen Muslime. Mindestens.

Ich bin nicht der Meinung, dass man Menschen per se wegen ihres Glaubens als Fundamentalisten oder potentielle Terroristen betrachten darf.

Besonders die Türken sind in der großen Mehrheit assimiliert. Ich hatte immer wieder türkischstämmige Journalisten in meinen Redaktionen – oftmals klasse Kollegen. Abends gemeinsam Feierabendbier? Kein Problem.

Unsere Kinder wurden, als sie noch klein waren, immer wieder zum Spielen oder zu Geburtstagsfeiern bei Gleichaltrigen in türkische Familien eingeladen. Ja, und? Kindergeburtstag wie bei uns auch, Kuchen, Schatzsuche, Gummibärchen und Pommes. Wir müssen mal zur Kenntnis nehmen, dass es viele Menschen bei uns gibt, die ihre Wurzeln woanders haben, die aber froh sind hier bei und mit uns leben zu können, die arbeiten, Steuern zahlen und unsere Gesetze achten. Ich erwähne das zu Beginn, weil bei diesem Thema in vielen Köpfen sofort die „jungen Männer“ (Messerstecher), Gruppenvergewaltiger, Araber-Clans und Sprengwesten-Bastler aufploppen. Zu recht, denn die gibt es ja, und sie sind eine reale Gefahr für unsere Gesellschaft. Wer würde das bestreiten? Ich ganz sicher nicht.

Aber bitte, es gibt nicht „die Ausländer“ und „die Muslime“, so wie es auch nicht „die Deutschen“ gibt.

Das Problem ist, wenn dann eine große Gruppe Menschen in unser Land kommt und die Forderung stellt, etwas gemeingültig für unsere ganze Gesellschaft, etwas hier zu verändern – auch für uns.

So wie seit Jahren tröpfchenweise der Muezzin-Ruf vom Minarett, übertragen mit Lautsprechern, in die Straßen deutscher Mittelstädte schallt. Als Kelles vor Jahren mal in Antalya ihren Sommerurlaub verbrachten, waren wir fast nur am Strand, auf dem Volleyballplatz und an Hotelbars. Außer an einem Tag, obligatorisch, alle mit dem Bus in die Stadt, Basar gucken, Andenken kaufen, mit Händlern feilschen. Teil der Touri-Folklore, die wir ebenso erwarten wie andere deutsches Bier und Wiener Schnitzel, wenn wir ans Mittelmeer fahren. Und natürlich ruft in Antalya der Muezzin über Lautsprecher in ohrenbetäubender Lautstärke zum Gebet. Ganz spannend für unsereins, also wird das damals zum ersten Mal live erlebten. Meine Kinder – ich hatte unserem Paul kurz zuvor ein gefaktes Messi-Trikot für 10 Euro gekauft – hielten sich die Ohren zu.

Nun rückt Antalya immer näher an das Rheinland heran. Im Grunde ist Köln schon Antalya, jedenfalls hat man den Eindruck, wenn man in manchen Stadtteilen unterwegs ist und die Schriftzeichen und Werbeschilder vor den Läden sieht.

Nun geht es weiter: An der Zentralmoschee im Kölner Stadtteil Ehrenfeld wird der Muezzin ab dem  14. Oktober über Lautsprecher zum Gebet rufen.  Eine Sprecherin der Stadt Köln sagte heute, es müssten nur noch einige Kleinigkeiten nachgebessert werden, dann könne die Türkisch-Islamische Union Ditib mit der Stadt einen entsprechenden Vertrag schließen.

Der Muezzin darf dann einmalig zwischen 12 und 15 Uhr für eine maximale Dauer von fünf Minuten zum Freitagsgebet rufen. Ein „Pilotprojekt“, bei dem niemand davon ausgeht, dass es jemals wieder eingestellt werden könnte. Die Ditib muss die Anwohner vorher mit einem Flyer informieren, vermutlich muss auch die Gleichstellungsbeauftragte noch prüfen, ob genug türkisch gegendert wird. Solche Sachen macht uns Deutschen keiner nach.

Wie sicher viele von Ihnen, finde ich, dass der Muezzinruf kulturell nicht nach Deutschland gehört. Und wäre es bei uns in der Nachbarschaft, es würde mich definitiv stören. Aber es gibt auch Menschen, die stören sich am Geläut der Glocken bei christlichen Kirchen. Da werden Prozesse geführt, von guten deutschen Landleuten, die nicht glauben können, glauben wollen oder die Kirche insgesamt hassen, weil sie existiert.

Doch da gibt es diesen Artikel 4 des Grundgesetzes, in dem unter 2. zu lesen ist:

Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.“

Nicht für Deutsche, nicht für Christen – sondern für alle, die hier leben. Punkt.

Wer in einem freien Land leben will, in dem Religionsfreiheit herrscht, der kann lamentieren, so viel er oder sie will. Aber es gibt rechtlich keine Handhabe, den Muezzin-Ruf ganz zu verbieten.

P.S. Ist Ihnen schon mal aufgefallen, wenn sie in der Türkei an der Strandbar kaltes Efes-Pils trinken, dass das unfassbar süffig schmeckt? Und wenn Sie dann wieder in Deutschland sind und die Begeisterung noch anhält, und sie bei einem der 5 Millionen türkischen Kleinläden in Ihrer Nachbarschaft eine Kiste Efes besorgen – dass die da…sagen wir…ganz anders schmeckt?

 




Es ist nicht so einfach mit dem Rechtsstaat beim internationalen Terrorismus

Der rot-grüne Senat in Hamburg ist unglaublich tolerant. Dialog ist oberste Bürgerpflicht auch mit denen, die unseren freiheitlichen Lebensstil verachten und sich einen ganz anderes Deutschland herbeisehnen. Ein islamisches zum Beispiel, in der die Scharia oberste Rechtsvorschrift sein wird.

So kooperiert der Senat seit 2013 mit dem Rat der Islamischen Gemeinschaften in Hamburg (Schura), dem Verband der Islamischen Kulturzentren und dem Moscheeverband DITIP, der bekanntermaßen wiederum vom türkischen Staat…sagen wir, der mit der Türkei auch kooperiert. So kooperiert einer mit dem anderen. Wie klein doch die Welt ist.

In islamischen Moscheen wird nicht nur gebetet, sondern auch gefeiert und manchmal natürlich auch getrauert. So lud die Imam-Ali-Moschee am vergangenen Sonntag zu einer Gedenkveranstaltung zu Ehren des Kommandanten der iranischen Quds-Brigaden, eines gewissen Qasem Soleimani, ein. Der war am 3. Januar unerwartet verstorben, weil US-Präsident Donald Trump im fernen Amerika angeordnet hatte, ihn mittels einer Drone ins Jenseits zu befördern.

Solche Attentate, zumal ausgeführt von einer, nein, von DER westlichen Führungsmacht sind nicht uneingeschränkt zu begrüßen, natürlich nicht. Verbrecher gehören vor Gericht gestellt, schreibt heute jemand hier im Forum meines Blogs. Ja, schön wäre es. Und Soleimani war zweifellos ein Verbrecher, einer der übelsten Drahtzieher des internationalen Terrors, direkt verantwortlich für eine Vielzahl von Anschlägen und zuletzt die Angriffe pro-iranischer Milizen auf die US-Botschaft in Bagdad Ende 2019.

Eine Spur von Blut und Gewalt durch den Nahen und Mittleren Osten“ habe Soleimani zu verantworten, behauptet auch Bundesaußenminister Heiko Maas in einem aktuellen Interview mit der BamS.

Wie stellt man einen Terrorführer im Iran vor ein ziviles Gericht? Das ist eine spannende Frage, die sich bereits beim früheren Al Kaida-Chef Osama bin Laden aufdrängte. Schicken wir einen Streifenwagen mit amtlicher Vorladung nach Abbottabat? So wie im deutschen Gebührenfernsehen suggeriert. Hausmeister Krause, Königlich-Bayerisches Amtsgericht? Oder verzichtet man auf Strafverfolgung bei solchen Typen, weil sie nicht erreichbar scheinen?

Und auf der anderen Seite, wenn wir mit ähnlichen Methoden unter Ausblendung rechtsstaatlicher Grundsätze ebenso handeln wie die Bösen, sind wir dann letztlich nicht genau so böse wie die?

Es ist kompliziert und viele kluge Juristen werden sich noch viele Jahre lang mit dieser Frage beschäftigen (müssen). Müssen wir in den westlichen Demokratien und damit auch in Deutschland nicht anerkennen, dass sich die Dinge auf der Welt dramatisch ändern? Ist unser Rechtssystem noch zeitgemäß angesichts einer zunehmend globalisierten Welt, die sich eben nicht nur mit Ökonomie beschäftigt? Und müssen wir wirklich tolerant auch gegenüber unseren Feinden sein?