Zero points for the GmbH

Der Popsänger Xavier Naidoo soll Deutschland beim Eurovision Song Contest 2016 in Stockholm vertreten. Und sagen wir mal so: Eine gute Stimme hat er ja. Möglicherweise gibt es jedoch Probleme, die mit der Satzung des altehrwürdigen Wettbewerbs nicht kompatibel sind. Denn Herr Naidoo hat eine Art Identifikationsstörung. Die Geschichte dazu lautet so (ungefähr): An einem lauen Sommerabend radelte der Musiker durch Berlin und kam zufällig an einer Bühne vorbei, vor der sich sogenannte „Reichsbürger“ versammelt hatten. Das sind Leute, die behaupten, dass es die Bundesrepublik Deutschland rein rechtlich gar nicht gibt. Und weil er nunmal zufällig da war, erklomm Naidoo die Bühne und erklärte, dass Deutschland kein Land sei, sondern eine GmbH. Nicht mal ein Friedensvertrag seit nach 1945 geschlossen worden (was stimmt), und die USA hätten immer noch Sonderrechte, die Deutschlands Souveränität in Frage stellen. Ich hoffe, ich habe das richtig auf die Reihe bekommen. Verboten ist das alles nicht, und Menschen, die Kausalitäten seltsamster Art herstellen, gibt es an jeder Ecke. Was mir aber Sorgen bereitet, ist der daraus resultierende rechtliche Status von Herrn Naidoo beim Sängerwettstreit in Schweden. Für wen tritt er an? Sind GmbHs als Teilnehmer beim ESC überhaupt zugelassen? Oder tritt er in Wirklichkeit für die Vereinigten Staaten von Amerika an? Müssten die dann der EU beitreten, um seinen Auftritt rechtmäßig werden zu lassen? Es ist alles so verwirrend. Ich denke, Naidoo sollte sich öffentlich erklären. Vielleicht bei sputniknews oder einem anderen seriösen Organ.