Die Debatte um ein AfD-Verbot wird wieder heftiger

Man kann nicht die politischen Repräsentanten von etwa einem Viertel der deutschen Bevölkerung verbieten. Davon bis ich überzeugt, und deshalb bin ich gegen ein Verbotsverfahren gegen die AfD. Im Grunde kann (und will) ich mir nicht vorstellen, dass es in unserem Staat möglich ist, die größte Oppositionspartei, die gut zehn Millionen Wähler hinter sich vereint, einfach abzustellen. Denn ihre Wähler sind ja dann trotzdem weiter da und würden nach einem Verbot kaum die Grünen oder die CDU wählen.

In einem Beitrag zur Debatte um ein AfD-Verbot hat jetzt der Direktor des Instituts für Öffentliches Recht und Verwaltungslehre der Universität in Köln, Prof. Markus Ogorek, nachgelegt. In einer wissenschaftlichen Untersuchung schreibt er »Zusammenfassend lässt sich konstatieren, dass dem AfD-Gutachten eine wesentliche Bedeutung im Hinblick auf die Vorbereitung eines etwaigen Parteiverbotsverfahrens zukommen dürfte.« Zahlreiche der im AfD-Gutachten zusammengetragenen Belege würden sich grundsätzlich »auch für den Nachweis der Verfassungswidrigkeit in einem etwaigen Parteiverbotsverfahren fruchtbar machen lassen«.

Wenn so ein Mann zu diesem Ergebnis kommt, dann muss man schon hinsehen

Im Mai hatte das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) ein rund 1100 Seiten starkes Gutachten veröffentlicht, weitgehend eine Auflistung von Aussagen und Aktivitäten von wenig meinungsführenden AfD-Politikern aus den Bundesländern. Kaum vorstellbar, dass die manchmal sehr unappetitlichen Aussagen ausreichen, um die AfD als ganze Partei zu verbieten. Dazu müsst nachgewiesen werden, dass sie insgesamt gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung arbeitet und die Beseitigung „des Systems“ aktiv anstrebt und betreibt.

Das mag in den feuchten Träumen völkischer Aktivisten in der Oberlausitz oder in schwülstigen Denksportrunden in Schnellroda tatsächlich angestrebt werden, aber das ist doch nicht „die AfD“. Und selbst wenn Frau Weidel und Herr Chrupalla das anstreben sollten, müsste auch noch eine realistische Erfolgsaussicht bestehen, dass ihre Partei das Ziel – den Umsturz der demokratischen Ordnung – tatsächlich erreichen könnte. Und dann schauen Sie sich die real existierende AfD an: Sehen Sie diese Voraussetzungen wirklich als erfüllt an?

Je mehr ich mich damit beschäftige, desto absurder finde ich diese Vorstellung

Das, was im „Geheimgutachten“, an dem nichts geheimdienstlich zusammengetragen wurde, aufgeschrieben steht, reicht im Leben nicht für ein Parteiverbot aus. Niemals.

Aber wie alles hat auch diese Medaille eine Kehrseite. Denn wenn Sie sich, wie ich das seit 2013 tue, intensiv mit der Entwicklung der AfD beschäftigen, ist neben der Wagenburgmentalität von Anfang an, eine Radikalisierung unübersehbar.

Die heftige Reaktion der AfD-Fundis auf das Streitgespräch zwischen Schnellroda-Chef Götz Kubitschek und dem Bundestagsabgeordneten Maximilian Krah belegt das deutlich.

Ein Teil der AfD, insbesondere in Ostdeutschland, will ein anderes System, das ist erkennbar. Leider reicht deren Überzeugung aber nicht aus, sich ein anderes System irgendwo außerhalb Deutschlands zu suchen, sondern sie wollen uns alle beglücken. Und das wiederum ist der Grund, weshalb niemand mit der AfD zusammenarbeiten will, während rechte Parteien überall in Europa in politische Verantwortung kommen und die Rechtsnachfolgerin der italienischen Faschisten, Giorgia Meloni – großartig Frau -, dreht sogar global ein ganz großes Rad.

Die AfD muss endlich ernsthaft beginnen, sich von den politischen Irrläufern in den eigenen Reihen zu trennen. So wie es die Grünen in den 90er Jahren in harten Kämpfen getan haben.

Man ist da hinterher in Teilen vielleicht immer noch eine unappetitliche Partei mit politischen Schwachsinns-Überzeugungen, aber man ist gesprächs- und anschlussfähig. Und das ist die AfD heute nicht.

Gerade heute Morgen kommt die Meldung herein, dass die Staatsanwaltschaft Anklage gegen den bayerischen AfD-Landtagsabgeordneten Daniel Halemba erhebt. Wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung, der vorsätzlichen Geldwäsche, der versuchten sowie vollendeten Nötigung und Sachbeschädigung.

Den Vorwurf des Verwendens von Kennzeichen verfassungsfeindlicher und terroristischer Organisationen ließ die Richterin nicht zu. Nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft hatte Halemba nämlich einen SS-Befehl von Heinrich Himmler, „Reichsführer SS“ und einer der Hauptverantwortlichen für den Holocaust, an der Wand seines Zimmers in einem Würzburger Burschenschaftshaus hängen. Die Richterin befand, das sei nicht öffentlich, und was Halemba in seinen Privaträumen hängen hat, sei seine Sache. Kann man so sehen. Aber warum ist dieser Mann immer noch AfD-Mitglied und sogar Abgeordneter?




Hätte ein AfD-Verbotsverfahren Aussicht auf Erfolg?

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Nach der chaotisch verlaufenen konstituierenden Sitzung des Thüringer Landtags werden in Berlin Forderungen nach einem Verbotsverfahren gegen die AfD immer lauter.

Angeblich gibt es im Deutschen Bundestag 37 Abgeordnete aus allen Parteien – mit Ausnahme der AfD natürlich – , die qua erfolgreichem Antrag im Parlament das Bundesverfassungsgericht aufrufen wollen, die rechte Partei zu verbieten. Einen solchen Antrag könnten Bundesregierung, Bundestag oder Bundesrat stellen. Bundesregierung und Bundesrat haben ganz offenbar nicht vor, in diese Richtung tätig zu werden.

Im Deutschen Bundestag ist aber alles möglich

Eine Partei verbieten, das würde das Bundesverfassungsgericht dann tun, wenn nachgewiesen ist, dass diese tatsächlich verfassungswidrig ist, und sie das Potential hätte, die grundgesetzliche Ordnung in Deutschland zu zerstören. Einer der Gründe, warum sich die Verfassungsrichter damals sogar gegen ein Verbot der zweifellos verfassungsfeindlichen NPD aussprachen.

Im Grundgesetz heißt er:

„Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig.“

Könnte die AfD das? Und vor allem: Will sie das?

 

Aus meiner subjektiven Sicht ist es grotesk, die AfD als Partei insgesamt verbieten zu wollen. Jeder weiß von den Radikalen, von völkischen Träumern, die meinen, Deutschland müsse die EU verlassen und dann auch die NATO. Aber ist das verfassungsfeindlich? Ich halte solche Forderungen für hochgradig idiotisch, aber ist es in einer Demokratie nicht erlaubt, selbst über so etwas zu streiten?

Im Urteil des Bundesverfassungsgerichts 2017 über ein Verbot der NPD urteilten die Richter, dass ein Parteiverbot nur im extremen Ausnahmefall erfolgen dürfe, da es „die schärfste und überdies zweischneidige Waffe des demokratischen Rechtsstaats gegen seine organisierten Feinde darstellt“.

Dazu gehöre die klar verfassungsfeindliche Ausrichtung und die Wirkmächtigkeit. Irrelevante Kleinparteien, die nichts zu melden haben, könnten schon aufgrund ihrer Bedeutungslosigkeit gar nicht verboten werden.

Die AfD ist allerdings ein anderes Kaliber

Sie ist in Fraktionsstärke im Bundestag und in fast allen Landtagen, sie ist im Europarlament, und in Ostdeutschland ist sie auch eine starke kommunalpolitische Kraft, die Bürgermeister und Landräte stellt – in geheimer Wahl, direkt gewählt vom Volk.

Eine Partei, die in Teilen Ostdeutschlands ein Drittel der Wähler hinter sich vereint, verbieten? Ernsthaft?

Geht aus dem Parteiprogramm der AfD hervor, dass sie die „Grundprinzipien, die für den freiheitlichen Verfassungsstaat schlechthin unentbehrlich sind“, abschaffen will? Gefährdet die AfD unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung? Lehnt sie die Garantie der Menschenwürde für die Bürger, die in Deutschland leben, ab? Und dass Bürger und Staat an Recht und Gesetz gebunden sind? Stellt die AfD die parlamentarische Demokratie in Frage? Oder ist nicht eher das Vorenthalten von Rechten der AfD in Parlamenten durch die Mehrheit der anderen Parteien Grund für ein Eingreifen der Verfassungsrichter?

Ich halte die Verbots-Keule gegen die AfD für ein rein politisches Vorgehen, das rechtlich nicht zu begründen ist. Manche in anderen Parteien werden vielleicht hoffen, dass so eine Strategie noch einmal funktioniert, wie damals bei den Republikanern, denen unter der Drohung eines Verbotsverfahrens viele Mitglieder und Funktionsträger von der Fahne gingen, die etwas zu verlieren hatten. Eine auskömmliche Altersversorgung zum Beispiel, erworben durch jahrelange Arbeit für den Staat…