Verfassung? Wer bricht eigentlich in Deutschland die Regeln?

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat bei einem Festakt an die Geburtsstunde des Grundgesetzes erinnert. «Wir alle haben es in der Hand, die Verächter unserer Demokratie in die Schranken zu weisen», sagte Steinmeier bei den Feiern zum 75. Jahrestag des Verfassungskonvents im Neuen Schloss Herrenchiemsee.

Ohne die in Umfragen bärenstarke AfD zu nennen, sagte Steinmeier, kein Wähler könne sich «auf mildernde Umstände herausreden, wenn er sehenden Auges politische Kräfte stärkt, die zur Verrohung unserer Gesellschaft und zur Aushöhlung der freiheitlichen Demokratie beitragen».

Es ist natürlich klar, wen der Bundespräsident meint: diejenigen, die nicht mehr mitspielen wollen, weil die etablierten politischen Parteien sich diesen Staat zur Beute gemacht haben, zu einem Spielball, den sie so lange hin und her werfen, bis Feierabend ist.

Was sie noch immer nicht begreifen…

Die Steinmeiers und Scholzes, die Lindners und Baerbocks und natürlich auch Herr Merz und Herr Linnemann: Sie alle tragen die Schuld daran, dass sich ein wachsender Teil der Gesellschaft von Ihnen und ihrer Politik abwendet.

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Dass die Menschen sich ekeln vor der offen zur Schau gestellten Arroganz der Macht, vor der Verachtung gegenüber allem, was die einfachen Bürger, die normalen kleinen Leute umtreibt.

Man muss die „Verächter der Demokratie“ in die Schranken weisen?

Klar, da hat er Recht, der Herr Bundespräsident. Nur meint er damit sicher nicht die vorherige Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU), die eine demokratische Wahl in Thüringen „rückgängig machen ließ“. Per Telefonanruf aus Südafrika.

Inzwischen hat sogar das Bundesverfassungsgericht auf Antrag der AfD festgestellt, dass Merkels Verhalten verfassungswidrig war damals. Und was ist jetzt?

Der von der Bevölkerung abgewählte Bodo Ramelow und seine rot-rot-grüne Trümmer-Koalition ist immer noch im Amt. Die Kommunisten regieren Thüringen – weil sie von der CDU gestützt werden – gegen den Willen der Thüringer Wähler.

Der AfD steht ein Platz im Präsidium des Deutschen Bundestages zu, ihr stehen drei Vorsitze in Fachausschüssen zu, ihrer Desiderius-Erasmus-Stiftung stehen Millionenzahlungen aus dem Bundeshaushalt zu. Und sie verweigern es ihnen, obwohl sie selbst wissen, dass ein solches Verhalten zutiefst ungerecht und undemokratisch ist.

Und sie begreifen nicht, dass die AfD auch deshalb immer stärker wird, weil die Bürger zunehmend begreifen, dass die Gegner unserer Verfassung vielleicht gar nicht die sind, die der Bundespräsident in salbungsvollen Reden beschwört…

 




GASTSPIEL CHRISTIAN KOTT: Grundrechte sind kein Schäufelchen in der Sandkiste, das man wegnehmen darf

Angela Merkel, die beliebteste Bundeskanzlerin aller Zeiten, hatte schon immer ein eigenartiges Verhältnis zu Recht. Nicht umsonst wird ihr schon seit Jahren in unterschiedlichstem Zusammenhang Rechtsbruch vorgeworfen. Bei der Euro“rettung“ verstieß sie gegen die europäische Vertragslage, bei der selbst angezettelten Flüchtlingskrise trat sie das europäische Dublin-Abkommen ebenso mit Füßen wie die deutschen Asylgesetze.

Kann man mal machen, es beschwert sich ja kaum einer.

Mit einer Aussage zum Thema „Impfpflicht“ in der ARD-Sendung „Farbe bekennen“ vor wenigen Tagen bleibt Merkel ihrer Linie treu. Danach befragt, wie denn mit denjenigen umzugehen sei, die sich trotz eines irgendwann einmal bestehenden Impfangebots nicht impfen lassen wollen, ließ Merkel mit folgender wörtlicher Aussage die Katze aus dem Sack:

„…wer das dann nicht möchte, der kann vielleicht auch bestimmte Dinge nicht machen.“

Hier hätte den Qualitätsjournalisten vom staatlichen Qualitätsrundfunk die Qualitätskinnlade eigentlich herunterklappen müssen. Was ist nun aus der ständig wiederholten Aussage, dass es keine Impfplicht – nein, natürlich auch keine Impffplicht durch die „Hintertür“ durch soziale Beschränkungen – geworden? Welche Dinge darf ich denn nicht mehr machen, wenn ich mich nicht impfen lasse? Immerhin (und es ist bitter, dass man das schon als Fortschritt werten muss) hat Merkel das Wort „Privilegien“ für unsere vom Grundgesetz garantierten Rechte dieses Mal von sich gewiesen.

Aber keine Nachfrage seitens der ARD-Journalisten, kein Erstaunen. Mag vielleicht auch daran liegen, dass ohnehin kaum jemand daran geglaubt hat, daß eine Bundesregierung wie diese eine derart individuell wichtige Frage der Entscheidungsfreiheit des Bürgers überlässt.

Verstehen wir uns nicht falsch: Ich bin kein „Impfgegner“. Insbesondere für Angehörige der Risikogruppen liegt es auf der Hand, dass es in diesen Zeiten viel sinnvoller sein kann, sich auf einen weitgehend ungetesteten Impfstoff einzulassen, als sich vielleicht mit einer Krankheit zu infizieren, die für Risikofälle eben hochgefährlich ist.

Und auch Nicht-Risikofälle mögen gute Gründe für sich entdecken, zwei Spritzen im Arm einer Infektion vorzuziehen. Aber dann entscheiden sie sich eben dafür und tragen die Konsequenzen. Am Ende geht es nicht um die Endlosdiskussion des Für und Wider einer Impfung. Es geht um den eigenartigen Umgang einer Bundeskanzlerin, die mit unserer Rechtsordnung immer und immer wieder so ihre Schwierigkeiten zu haben scheint.

Denn – falls es Merkel in den fast 16 Jahren ihrer Amtszeit noch nicht aufgefallen sein sollte – unsere verfassungsmäßige Ordnung beruht auf freiheitlichen Werten, die die Entscheidungsfreiheit des Bürgers ziemlich hoch hängen. Der Staat darf meine Grundrechte zwar regeln und dort, wo sie mit den Rechten anderer kollidieren, einschränken, aber er darf sie mir nicht wie ein beleidigtes Kind, dem man in der Sandkiste das Schäufelchen weggenommen hat, zur Sanktion für von der Regierung unerwünschtes Verhalten einfach wegnehmen.

Wenn ich als gesunder Bürger mit einem naturgestählten Immunsystem abwäge, dass eine Impfung, deren Nebenwirkungen unklar sind, für mich ein höheres gesundheitliches Risiko darstellt als eine Infektion mit einem Virus, das mich nach aller Wahrscheinlichkeit mit Fieber und Husten ins Bett schickt (oder wie in meinem Fall am Wahrscheinlichsten von mir nicht einmal bemerkt wird), dann ist diese Entscheidung mein verdammtes Recht. Mich in dieser Entscheidung unter sozialen Druck zu setzen, indem ich „dann eben bestimmte Dinge nicht mehr machen darf“ ist eine verharmlosende Formulierung für Anmaßung, Willkür und verfassungswidrige Bevormundung.

Wenigstens nachvollziehbar (aber immer noch verfassungswidrig) wäre Merkels Denkansatz ja, wenn die Impfung davor schützen würde, dass ich im Falle einer Infektion Andere anstecke. Aber das ist ja nach der eigenen Auffassung unserer Bundesregierung gar nicht der Fall: Auch wenn ich geimpft bin, kann ich angeblich immer noch meine Umgebung infizieren, sonst könnte man ja alle Geimpften in die Freiheit entlassen.

In Goethes Faust II heißt es:

„Das ist der Weisheit letzter Schluß,

Nur der verdient sich Freiheit wie das Leben,

Der täglich sie erobern muß!“

Diesen letzten Schluss der Weisheit haben wir aus dem Blick verloren. Wir haben es seit geraumer Zeit mit einer Regierung zu tun, die nicht nur die Rechtsordnung als unverbindliche Empfehlung betrachtet, sondern insbesondere mit der individuellen Freiheit des Bürgers ganz grundsätzliche Probleme hat. Das zeigt sich gerade in der Pandemie daran, daß es nicht nur der Bundesregierung, sondern auch den meisten Landesregierungen herzlich wurscht ist, wenn Gerichte ihre als „Maßnahmen“ verharmlosten und oft mit der Gießkanne pauschalisierten Grundrechtseingriffe reihenweise einkassieren wie z.B. das Beherbergungsverbot, die Einschränkung der Freizügigkeit oder das Alkoholverbot. Ich kann mich noch an Zieten erinnern, in denen Verantwortliche für derartige Ohrfeigen hätten zurücktreten müssen, aber heute ist das alles nichts Besonderes mehr.

Es wird dringend Zeit, daß wir Goethes Rat folgend die Freiheit täglich zurückerobern anstatt sie erimpfen zu müssen.

 

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GASTBEITRAG VERONIKA BELLMANN: „Die CDU grenzt sich nicht mehr gegen linke Extremisten ab“

Am 23. Mai 1949 wurde das Grundgesetz im Rahmen einer feierlichen Sitzung des Parlamentarischen Rates ausgefertigt und verkündet. Damit war die Bundesrepublik gegründet. Mit dem Beitritt der Länder auf dem Gebiet der ehemaligen DDR am 3. Oktober 1990 wurde das Grundgesetz zur Verfassung des gesamten deutschen  Volkes. Seit mehr als sieben Jahrzehnten ist das Grundgesetz nunmehr die Grundlage unserer freiheitlichen Demokratie.

Es wurde vielfach geändert und angepasst, aber es hat sich bewährt und der Bundesrepublik geholfen, zu einer stabilen Demokratie in der Mitte Europas zu werden. Soweit die offiziellen Verlautbarungen zum geschichtsträchtigen 71. Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes. Ich habe allerdings eher den Eindruck, dass die deutsche Geschichte gerade im Hinblick auf das Grundgesetz, den Mauerfall und die friedliche Revolution vor 31 Jahren in Quarantäne ist, und zwar nicht nur wegen Corona. Gerade deshalb denke ich in diesen Tagen mehr denn je an Heinrich Heines Worte: „Denk ich an Deutschland in der Nacht, dann bin ich um den Schlaf gebracht.“

Freilich haben die Schutzmaßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus, die Grundrechte und Grundfreiheiten auf nicht immer nachvollziehbaren und auch nicht immer gesicherten wissenschaftlichen Grundlagen eingeschränkt wie nie zuvor. Die Kanzlerin sagt, die Einschränkungen seien eine Zumutung für die Demokratie, aber sie seien notwendig, begründet und verantwortlich im Sinne des Art. 1 Grundgesetz, der Würde des Menschen, die bekanntlich unantastbar ist.

Angela  Merkel spricht als oberste Chefin der Exekutive. Mit dem Beschluss von Gesetzen mit weit reichenden Ermächtigungsgrundlagen für die Regierung, hat sich das Parlament in Pandemiezeiten quasi selbst entmachtet und zumindest befristet in eine Statistenrolle verfrachtet. Statistenrolle für die Legislative, keine Folgen- oder Gefahrenabschätzung seitens der Regierung, aber freie Hand für kurzfristiges Regierungshandeln, wieder einmal „Fahren auf Sicht“ – ganz nach dem Geschmack der Kanzlerin.

Das Grundgesetz ist allerdings auf langfristiges Regierungshandeln angelegt, keine „Geschmackssache„ einzelner Führungspersonen und die Absicherung kurzfristiger Taktiken, sondern langfristiger Rahmen und zugleich Kern der Verfasstheit unseres Landes, teilweise sogar mit Ewigkeitsgarantie.

Aber immerhin, Angela Merkel sitzt das Problem dieses Mal nicht aus.  Sie spricht im Fernsehen zu ihrer Sicht der Lage der Nation, im wöchentlichen Podcast, in einer Regierungserklärung im Deutschen Bundestag. Sie rettet mit dem französischen Präsidenten Macron die Welt, koste es den deutschen Steuerzahler was es wolle. Vieles erinnert an ihr Auftreten nach Fukushima zur Energiewende, in der Staatsschuldenkrise zur Euro-Rettung und insbesondere an 2015 in der Migrationskrise. Sie denkt, spricht, alle anderen folgen den alternativlosen Entscheidungen, suchen Lösungskonzepte um die Sprechblasen der Kanzlerin zu füllen und irgendwie die Realität dem Problem anzupassen. Wer Kritik äußert, wird je nachdem was gerade auf der Tagesordnung steht, als Rechtspopulist, als Leugner des Klimawandels, der Corona-Pandemie, als Verschwörungstheoretiker oder Alu-Hut abgestempelt oder zumindest ignoriert. Das gilt auch für Parteitagsbeschlüsse, die sind schon seit Jahren das Papier nicht mehr wert, auf dem sie stehen. Bestes Beispiel der „Doppelpass-Beschluss“ des Parteitages der CDU von 2016. Unmittelbar danach verkündet die Kanzlerin und damalige CDU Vorsitzende Angela Merkel trotzig, dass sie überhaupt nicht daran denke, sich an Parteitagsbeschlüsse zu halten.

Wie war das doch gleich mit dem Art. 21 Grundgesetz? Da heißt es schon seit 71 Jahren: Parteien wirken an der Willensbildung des Volkes mit. Es scheint, als wenn die parteipolitische Willensbildung in der CDU, inklusive der verschobenen Bundesvorsitzendenwahl, mit dem allgegenwärtigen Corona-Mundschutz einen Maulkorb verordnet bekam.

Denn bei uns ist es mittlerweile so, dass vom „Parteiwillen“ nur in Parteiprogramme und Regierungshandeln übernommen wird, was ohnehin im Portfolio der Kanzlerin steht. Ist das der Grund, warum die Partei beziehungsweise ihre amtierende Vorsitzende Annegret Kramp Karrenbauer(AKK) derzeit wenig bis gar nichts parteipolitisch Orientierendes  sagt, sagen darf oder will? Da gibt es zwar einen digitalen „Plausch“ mit 150 Kreisvorsitzenden zur Vorbereitung der kommenden Land-und Bundestagswahlen. Aber ansonsten dominiert lautes Schweigen zum Corona-Lockdown mit seinen tiefgreifenden sozialen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Folgen, zur drohenden überbordenden Staatsverschuldung, zum EZB-Urteil, zum Vertragsverletzungsverfahren der EU gegen Deutschland oder zur weltpolitischen Lage.

Zu dem, was ich eingangs mit „Quarantäne für deutsche Geschichte, Mauerfall, friedliche Revolution und Grundgesetz“ meinte, meldete sich die CDU-Bundesvorsitzende erst mit einer Woche Verzögerung und einem lauen Lüftchen der Kritik an den CDU-Freunden in Mecklenburg-Vorpommern (MV).

Für mich war gerade zum 71. Jahrestag unserer Verfassung der absolute Aufreger der Woche – die Wahl der 64jährigen linken Politikerin, Barbara Borchhardt, zur Richterin am Landesverfassungsgericht von Mecklenburg-Vorpommern und zwar mit der Hilfe von Stimmen aus der CDU. Da klingt es fast hilflos und alibihaft, wenn AKK die CDU MV auffordert, ihre Rolle bei der Richterwahl aufzuarbeiten. Die Koalitionsgespräche über die Eignung der Kandidaten zu dieser Wahl seien wohl nicht sorgsam und nicht nachvollziehbar genug geführt worden. Die CDU MV müsse Fragen beantworten, warum sie eine Verfassungsrichterin vorschlage, die selbst mit der Verfassung hadere. Die Wahl schadet dem Ansehen des Verfassungsgerichts, sagt die amtierende Bundesvorsitzende. Die Wahl schadet m. E. aber vor allem dem Vertrauen in die CDU, weil sie einen weiteren schweren Hieb gegen das Grundgesetz zulässt bzw. sogar mit unterstützt hat. So verhelfen die Christdemokraten der mehrfach umbenannten SED-PDS-Linken ein weiteres Mal zum Erfolg, mit einer Provokation die Maßstäbe politischer Normalität zu verschieben. Dieses Mal ist die Provokation nicht der sich freundlich, bieder, bürgerlich gebende Bodo Ramelow aus Mitteldeutschland. Es ist Frau Borchardt, die dreist ihrem verfassungsgefährdetem, linksradikalem Gedankengut offen  freien Lauf lässt und diesem mit schauerlich düsteren  Gesichtszügen schon rein äußerlich auch noch entsprechend Nachdruck verleiht.

Die Frau mit SED Musterkarriere ist Gründungsmitglied der vom Verfassungsschutz des Bundes als linksextremistische Plattform eingeschätzten „Antikapitalistischen Linken“. Die radikale Politikerin hat nach ihrer Wahl bekräftigt, dass sie den Bruch mit kapitalistischen Eigentumsstrukturen ebenso wenig ablehnt wie einen grundsätzlichen Systemwechsel. Es ist geradezu eine Provokation aller Demokraten, dass jemand Verfassungsrichterin wird, der nicht auf dem Boden des Grundgesetzes steht und es darüber hinaus nach eigenem Duktus zu interpretieren versucht.  Es ist durchschaubar, dass Frau Borchardt ihren Willen zum grundsätzlichen Systemwechsel weg von kapitalistischen Eigentumsstrukturen, mit der wirtschaftspolitischen Neutralität des Grundgesetzes zu rechtfertigen versucht. Da ist offenbar juristischer Nachhilfeunterricht nötig. Denn im  Grundgesetz sind sehr wohl eine Reihe relevanter Grundaussagen zur Wirtschaftsverfassung angelegt. So werden im Bereich grundrechtlicher Bindungen die Spielräume des Gesetzgebers erheblich eingeschränkt, gerade im Hinblick auf das Privateigentum einschließlich des unternehmensbestimmten Eigentums und seiner ökonomischen Nutzbarkeit. Das ist u. a. im Art 14  als Eigentumsgarantie des Grundgesetzes normiert. Also genau das, was die linksextremistische, antikapitalistische Frau Borchardt abschaffen möchte. Das spricht nicht nur politisch sondern auch fachlich juristisch gegen ihre Eignung als Verfassungsrichterin.

Das scheint allerdings niemand in der Koalitionsregierung in Schwerin, leider auch nicht die CDU zu stören. Selbst dann nicht, als die frisch Gewählte mitteilte, dass sie selbstverständlich weiter Mitglied der „Antikapitalistischen Linken“ bleiben will. Sie ist sich ihrer Sache so sicher, dass sie niemandem entgegen kommen muss. Schon gar nicht mit vornehmer Zurückhaltung, die in einem solchen zu einem gewissen Maß an parteipolitischer Neutralität verpflichtetem Amt, absolut geboten ist.

Dass die rosa SPD-Genossen sogar mit Koalitionsbruch drohten, im Falle die CDU wolle der dunkelroten Genossin nicht die Richterrobe quasi unter Hammer und Sichel umhängen, entspricht ihrem Ziel, die Linke und SPD sobald als möglich zur Einheitsfront zusammen zu führen. Aber dass sich die CDU widerstandslos zur Wahl hinreißen ließ, ohne erkennbar auf den Vorschlag einer wenigstens nicht verfassungsfeindlichen Person zu beharren, ist der eigentliche Skandal. Die Extremen können so ganz legal mit den Mitteln der Demokratie daran arbeiten, diese abzuschaffen. Weil es der mehrfach umbenannten SED-PDS-Linken ein weiteres Mal gelingt, mit einer Provokation die Maßstäbe politischer Normalität zu verschieben

Die CDU ist kein Korrektiv mehr. Weil im „Gesamtpaket“ der Postenverteilung in Justiz und Verwaltung wohl auch einige für die Union dabei waren. Da muss man eben auch nicht mehr lange um politische Prinzipien kämpfen. Und warum den Unvereinbarkeitsbeschluss der CDU bezüglich des Verbots einer Zusammenarbeit mit AfD und Linken (nur in Richtung der Rechtspopulisten) überhaupt beachten, wenn schon die Kanzlerin sich nicht um Parteitagsbeschlüsse schert?

Empörte Anrufe aus dem Kanzleramt, mit der Aufforderung die Wahl rückgängig zu machen, wie seinerzeit bei der Wahl  des FDP-Mannes Kemmrich zum Thüringer Ministerpräsidenten, waren nicht zu befürchten. Obwohl die gerade hier dringend notwendig gewesen  wären, insbesondere nach den jüngsten Äußerungen von Frau Borchardt, dass die DDR kein Unrechtsstaat gewesen sei und es ja nicht nur Mauertote gegeben habe, sondern auch verletzte Grenzer. Die Frau hat nicht nur juristische Defizite sondern auch noch ein absolut gestörtes politisches Unrechtsbewusstsein.

Das alles wird toleriert. Der professorale Politjüngling Philipp Amthor, der sich anschickt Landesvorsitzender der CDU in Mecklenburg-Vorpommern zu werden, weinte mit der Feststellung, dass es eben so sei wenn man keine Mehrheiten ohne rechte Vereinfacher und extreme Linke habe, ein paar Krokodilstränen und damit hatte sich’s. Auch bei ihm geht’s um Posten. Schließlich braucht er die Stimmen der CDU-Landtagsabgeordneten und der Fraktionsführung für die Landesvorsitzendenwahl. Da kann er sie ja nicht laut beschuldigen, für die Wahl der verfassungsfeindlichen linken Verfassungsrichterin (wie paradox das klingt) mit verantwortlich zu sein.

Letztlich sind dem Machtkalkül und einer reichlich ausgeprägten Geschichtsvergessenheit einiger Vertreter der ost- und westdeutschen CDU, wie bspw. dem Schleswig-Holsteinischen Ministerpräsidenten Daniel Günther, sowie den sich als meinungsprägende Elite bezeichnende Medienvertretern, eherne politische Prinzipien zum Opfer gefallen. Sie folgen nur den Umfragewerten und sind auf Kuschelkurs mit Links-Grün. Es gibt keine generelle Abgrenzung der Christdemokraten gegen Extremisten mehr, nur noch die gegen rechts. Nach links ist vieles offen. Mit den bürgerlich-liberalen Grundwerten und der Marktwirtschaft, die für den Aufbau von Demokratie, Freiheit und Wohlstand in diesem Lande fundamental waren, haben sie nicht mehr viel am Hut. Statt so wenig Staat wie möglich, gilt nun so viel Staat wie möglich. Geschichte wiederholt sich wohl doch….war doch auch alles gar nicht so schlimm…damals in der DDR?!?

Die Abwehr aus der CDU ist auch deshalb schwach, weil nur wenige von ihnen aus der DDR Opposition stammen oder selbst den „real existierenden Sozialismus“ der DDR  am eigenen Leibe erlitten haben. Bei den westdeutschen politischen und medialen Meinungsführern mit eher linksideologisiertem Weltbild, ist es vermutlich das heimliche Eingeständnis eines Persönlichkeitsdefizits. Nämlich das eines gewissen eigenen Unvermögens, aus der opportunistischen Komfortzone heraus, weder willens noch in der Lage zu sein, unter Lebensgefahr aber dafür mit viel Mut für Freiheit zu kämpfen und in einer einzigartigen friedlichen Revolution eine sozialistische Diktatur hinwegzufegen. Das erklärt auch so manche Übermoral der „Gut – und Bessermenschen“ dieser Tage.

Die DDR kann so „rehabilitiert“ werden, wenn die Ergebnisse dieser friedlichen Revolution künstlich und gründlich klein gehalten, die Erinnerungen an die Verbrechen des Unrechtsstaats DDR gelöscht werden. Dafür macht man dann auch schnell mal gemeinsame Sache mit den Regimetreuen von einst oder tappt in deren Falle, wie die Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) und der Berliner Kultursenator Klaus Lederer (Linke) hinsichtlich des Rausschmisses des langjährigen in Genossenkreisen verhassten  Leiters der Stasigedenkstätte Hohenschönhausen,Hubertus Knabe, einmütig demonstrierten.

Neben der Brücke, die die Thüringer CDU auf Merkels Geheiß für die Linke baute, um Bodo Ramelow als Ministerpräsident auch ohne eigene Mehrheiten zu inthronisieren, ist die Wahl der SED-Kader-Aufsteigerin Borchardt zur Verfassungsrichterin in Mecklenburg-Vorpommern, der bislang weitestgehende Tabubruch hinsichtlich Verharmlosung der SED Diktatur.  Darüber hinaus  ist sie eine Respektlosigkeit gegenüber unserer Verfassung, ein weiterer Sargnagel für die Demokratie und ein fatales Signal im 30. Jahr der Wiedervereinigung.

Wie sagt doch eine alte Weisheit so treffend: „Jede Revolution frisst ihre Kinder“ – manche offenbar erst nach 30 Jahren. Den Rest erledigt dieser Tage  ein Virus, der dem ganzen noch die CORONA(Krone) aufsetzt. Um es mit den in Pandemiezeiten gebräuchlichen Worten auszudrücken, bleibt festzustellen: Das Grundgesetz gehört mit 71 Jahren zur „RISIKOGRUPPE der Demokratie“ . Es muss besonders geschützt werden. Aber nicht, in dem man es in QUARANTÄNE schickt, sondern ihm durch wehr- und standhafte Demokraten starke Antikörper verleiht. Denn das VIRUS des Sozialismus MUTIERT schnell zum Neosozialismus, gegen den es keinen IMPFSTOFF gibt. Es verbreitet sich umso schneller, je größer der ABSTAND zum „Real Existierenden Sozialismus“ der DDR ist und je weniger Menschen die Krankheit selbst durchgemacht und GENESEN sind bzw. überlebt haben. Für die einzig hilfreiche HERDENIMMUNITÄT ist es notwendig, dass der MUNDSCHUTZ nicht zum Maulkorb wird. Dann werden die MASSENTESTS, die alle vier Jahre in den Gesundheitsämtern der Demokratie – den Wahllokalen – durchgeführt werden, mehrheitlich negativ sein.

Veronika Bellmann ist seit 2002 direkt gewähltes Mitglied des Deutschen Bundestages (CDU).




Ausholen zum letzten Schlag: Der Staat greift nach dem natürlichen Elternrecht

Die Familie, das ist der letzte Rückzugsort, die letzte Bastion gegen jede Widrigkeit. Jedenfalls sollte es so sein. Und ja, ich weiß, in vielen Familien gibt es auch heute die Heile Welt nicht mehr, und das nicht nur bei Erbstreitigkeiten. Dennoch: Die Familie, die wahre Keimzelle einer Gesellschaft, das war und ist für viele Menschen der Ort unbedingter Vertrautheit, da wo man unbedingt zusammenhält und ein offenes Wort sprechen kann. Daran ändert grundsätzlich auch nichts, dass es in den Jahren der Nazi-Barbarei und später der SED-Diktatur viele Fälle gegeben hat, wo Menschen verraten wurden von eigenen Familienangehörigen – oft mit schlimmsten Konsequenzen.

Und jeder Vergleich, unsere Gesellschaft mit diktatorischen Systemen wie der Nazizeit oder der SED-Diktatur verbietet sich sowieso, auch wenn solche Vergleiche in manchen Kreisen in Mode gekommen sind.

Heute müssen wir uns nicht mit einer Kerze in den Keller zurückziehen, wenn wir offen miteinander sprechen wollen. Aber die Gefahr, dass die Grundstrukturen unseres Landes radikal umgebaut werden durch den Generalangriff linksgrüner Ideologen ist so real wie nie zuvor. Sie alle erinnern sich an die Aussage des SPD-Politikers Olaf Scholz: „Wir wollen die Lufthoheit über unseren Kinderbetten erobern!“ Der Mann gilt heute als Hoffnungsträger einer (stark schrumpfenden) Regierungspartei. Und die Art, wie solche Leute denken, ist zufiefst furcheinflößend. Bei den Kindern fängt man an, weil sie leicht zu beeinflussen und verführbar sind. Denken sie an die „Greta“-Kampagne, wo man sich als einigermaßen selbständig denkender Staatsbürger nur noch an den Kopf fassen kann. Und unsere Bundeskanzlerin outet sich als Greta-Fan. Man möchte lachen, wenn es nicht so gefährlich wäre.

Im Grunde erleben wir diese Strategie seit Jahren, die leider mit der CDU-Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen begonnen hat, die die weitgehende Verstaatlichung der Kindererziehung von ihrer SPD-Amtsvorgängerin übernommen und perfektioniert hat. Wenn Mütter sich frei entschieden, in den ersten Jahren selbst für die Erziehung und liebevolle Betreuung ihrer Kinder zu sorgen, wurden sie als „vergeudetes Potential“ (Merkel) oder „Heimchen am Herd“ öffentlich geschmäht. Von Roten und Grünen, aber auch von der Damenriege an der Spitze der Union. Inzwischen hat die perfide Strategie zum Umbau deutlich an Fahrt gewonnen. Und es wird angegriffen von allen Seiten. Die Schwachsinns-Ideologie des Gender Mainstreamings gehört ebenso dazu wie die Frühsexualisierung von Kleinkindern selbst in den Kitas. Die Gleichstellung anderer Lebensgemeinschaften mit der traditionellen Ehe von Mann und Frau gehört dazu, nicht nur in Bezug auf die sogenannte „Homo-Ehe“, sondern wie die linksgrünen Ideologen das so nett formulieren „da wo Menschen zusammenleben und füreinander Verantwortung übernehmen“. Also studentische Wohngemeinschaften oder auch Häftlinge in einer Knastzelle – alles jetzt Familie…. Beliebig, nichts besonderes….und brandgefährlich.

Nun also Kinderrechte ins Grundgesetz, der finale Schlag wird vorbereitet. Was kann man denn dagegen haben, dass Kinderrechte in die Verfassung aufgenomen werden, fragen Sie sich nun vielleicht? Auf den ersten Blick nichts. Auf den zweiten Blick wird klar, wie perfide mit diesem einzigen Schlag das natürliche Recht der Eltern ausgehebelt werden soll, das unsere Verfassung bisher garantiert. Anders formuliert: Das bisher uneingeschränkte Recht der Eltern, über die Entwicklung der Persönlichkeit ihres Kindes selbst zu entscheiden, heißt nun “die Entwicklung zur Persönlichkeit” des Kindes solle mit Hilfe der „sozialen Gemeinschaft“ stattfinden. Ein Kollektiv, das nicht greifbar ist, das keinesfalls den Erziehungsauftrag des Artikels 6 GG erfüllen kann. Dass Familie der Ort ist, wo Kinder die Basis für eine solide emotionale Reife und soziale Kompetenz lernen können, wird nicht einmal mehr erwähnt.  Der Staat übernimmt die Erziehung der Kinder als letztgültige Instanz, die Eltern werden ihres natürlichen Rechtes beraubt.

Wenn das nicht ein Grund ist, endlich vom Sofa aufzustehen und entschieden Widerstand gegen diese Pläne zu leisten, dann weiß ich auch nicht mehr weiter.

 




GASTSPIEL MARTIN D. WIND: Unser Grundgesetz ist wichtiger als Partei-Hickhack

Wenn das Reden eines vormaligen Generalsekretärs der ehemaligen Volkspartei CDU nicht so gefährlich wäre, so bedenklich an die Instrumentalisierung der Gesetze im Sinne parteipolitischen Missbrauchs aus unseligen Zeiten der Geschichte erinnerten, könnte man ihn schlicht ignorieren. So wie meistens. Doch dieses Mal hat Peter Tauber den Boden der demokratischen Auseinandersetzung mit politischen Mitbewerbern verlassen. Er redet nicht mehr von „Gegner“ sondern er markiert Andersdenkende als „Feind“. Vor allem jene, die sich bemühen, die von der Merkel-Union geräumten politischen Felder erneut zu besetzen oder besetzt zu halten. In der überregionalen Tageszeitung „Die Welt“ durfte Tauber sich austoben:

„… Im Artikel 18 unserer Verfassung ist festgeschrieben, dass derjenige entscheidende Grundrechte wie das Recht auf Freiheit der Meinungsäußerung, die Pressefreiheit, die Lehrfreiheit, die Versammlungsfreiheit, das Recht auf Eigentum oder auch das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis verwirkt, der diese Grundrechte „zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung missbraucht“. …“, so teilt der vorgeblich für die Demokratie streitende Tauber uns Wählern mit.

Und Tauber teilt auch gleich mit, wen er da als Objekte der Anwendung des Artikels 18 im Visier hat. Zwar ist die AfD Hauptziel seiner Anwürfe aber heute ist keine Infamie geschmacklos genug, um nicht im selben  Aufwasch auch noch innerparteiliche Kritiker der derzeitigen inhaltlichen Ausrichtung der Partei zu marginalisieren und beinahe zu kriminalisieren: Die WerteUnion, die sich bemüht dem massiven Linksdrift und der „Vergrünung“ der von Merkel vollkommen ihrer christdemokratischen Fundamente beraubten CDU entgegenzuwirken, wird in hämischem Ton in die Schmuddel-Ecke gestellt. So weit, so schlecht. Hier gibt Tauber beredt Auskunft über sein radikalisiertes und intolerantes Denken. Schauen wir, was Tauber in seiner politischen Eindimensionalität übersehen will. Es gibt seit Jahren genug Anlässe, weitere massive Anfragen bezüglich der Verfassungstreue zu stellen:

Wie ist der Umgang vieler Politiker_*InnenX mit uns, den Bürgern, dem gemeinen „Social-Media-Volk“? Da wird Kritik am Regierungshandeln zur „Hetze“. Der Gründer von facebook, Marc Zuckerberg, wurde bereits 2015 von Angela Merkel unter Druck gesetzt, er solle dafür sorgen, dass das, was sie als „Hetze“ empfindet, von seinem Unternehmen ausgemerzt werden sollte. Er hat eilfertig zugesagt. Als er nach Regierungsmeinung nicht befriedigend lieferte, hat Merkels damaliger Justizminister Heiko Maas, unter Umgehung des Zensurverbotes des Grundgesetzes, ein mit Zensur wirkungsgleiches „Netzwerkdurchsetzungsgesetz“ (NetzDG) in Kraft setzen lassen. Die Folge: vielfache Unterdrückung der freien Meinungsäußerung. Das Bundesverfassungsgericht weigert sich eine fristgerecht eingereichte Klage gegen dieses Zensurgesetz zu verhandeln.

Stapfen wir weiter durch diesen schwärenden Morast aus grundgesetzwidrigem Agitieren: Denken Sie an die Angriffe auf die grundgesetzlich geschützten Ehen und Familien, die frontalen Angriffe – auch aus CDU und SPD – gegen grundgesetzlich garantierte Elternrechte. Lenken Sie Ihren Blick auf die umbenannte SED, „Die Linke“, in deren Präambel ihres politischen Manifests noch heute öffentlich der ungebrochene Wille zum Zerstören der freiheitlich demokratischen Grundordnung und Umwandeln in ein „anderes Wirtschafts- und Gesellschaftssystem: den demokratischen Sozialismus“ programmatisch geschrieben steht. Erkennt Tauber nicht, dass ein Robert Habeck, „Spitzenpolitiker_InX“ von Bündnis90/Die GRÜNEN mit politischen Agenda der grünen Agitation eine Breitseite auf die individuellen Freiheitsrechte unserer Demokratie fährt?

Wenn man das Grundgesetz konsequent anlegt, besonders die Artikel, die es vor der Willkür der Politik, der Regierungen und der Menschen schützen sollen, dann sind alle Parteien mehr oder weniger ein „Prüffall“ und Beobachtungsobjekt des Verfassungsschutzes. Klingelt da bei Herrn Tauber nichts? Ist er so weit mitlaufender Parteisoldat, dass keinerlei Erkenntnisdämmerung bei ihm mehr möglich ist, über den piefigen Parteihorizont hinaus? Wachen Sie auf, Herr Tauber, sprengen Sie die Fesseln des opportunistisch-merkelianischen Machterhalts und setzen Sie sich außerhalb Ihres goldenen Käfigs der Parteidoktrin, für die schlichten und einfachen Werte des Grundgesetzes und die Rechte der Bürger und des Volkes ein.




Hat eigentlich jemand Deutschland gefragt, ob es sich verändern will?

Führende Politiker und weite Teile der Medien sind sich einig: Durch den hunderttausendfachen Zustrom von Menschen aus dem islamischen Kulturkreis wird sich Deutschland verändern. Manche sagen sogar: Deutschland muss sich verändern, und eine Berufs-Grüne in Hamburg macht jüngst keinen Hehl aus ihrer Freude, dass in 20, 30 Jahren Deutsche in ihrem eigenen Land ethnisch in einer Minderheitenposition sein werden. Ich habe ein wenig darüber nachgedacht und frage mich: Müsste man nicht an irgendeiner Stelle auch mal Deutschland, also DIE DEUTSCHEN, fragen, ob sie wollen, dass und wie sich ihr Land, unser Land, verändert?

Über das Thema Flüchtlinge pro und contra ist beinahe alles gesagt, nicht aber über das vielleicht ebenso große Problem des Versagens der in einer demokratischen Gesellschaft vorgesehenen Mechanismen für Willensbildung und Entscheidungen. Klar, die Bundeskanzlerin hat Richtlinienkompetenz, sie muss und darf entscheiden, wenn eine eilige Entscheidung zu treffen ist. Als am 4. September in Ungarn der Druck auf dem Kessel zu groß zu werden drohte, hat Angela Merkel nach kurzer Rücksprache mit den Regierungen von Österreich und Ungarn beschlossen, auf einen Schlag und unter Bruch internationaler Abkommen mehr als 20.000 Syrer aus Ungarn in Deutschland aufzunehmen. Ich kenne Politiker, die damals in diese Entscheidung mit eingebunden waren, und die bis heute sagen: es war richtig, das in der dramatischen Situation zu tun. Aber viele haben damals in Berlin angenommen, dass sei ein – nennen wir es – alternativloser Einzelfall und nun werde man zu einem geordneten Verfahren zurückkehren. Was für ein fataler Irrtum.

Wir erleben seit Monaten einen von der gewählten Führung unseres Landes gewollten, zumindest geduldeten Rechtsbruch. Nochmal zur Erinnerung, das steht im Artikel 16 a unseres Grundgesetzes:

„(1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.

(2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist.“

Mit meinen Worten: Das sind nahezu alle.

Mehr als eine Million Menschen aus Syrien, dem Irak, Nordafrika und Afghanistan werden in diesem Jahr demnach illegal in dieses Land einreisen, und wir alle, besonders die Kommunen müssen es schaffen, diese Menschen menschenwürdig unterzubringen und zu versorgen. Und damit ich nicht missverstanden werden: Ich mache den Leuten, die zu uns kommen und auf ein besseres Leben, auf Sicherheit und Wohlstand hoffen, keinen Vorwurf. Würden wir es nicht ebenfalls versuchen, wenn wir zwei Jahre in einem Zelt in der Türkei gehockt hätten und nicht wüssten, wie und wann es weitergeht?

Nein, es ist der politische Betrieb, der wie gelähmt erscheint. Warum erklärt sich der Bundestag nicht zum Thema Obergrenze? Das ist doch unser Parlament, da sitzen unsere Repräsentanten, da sollte entschieden werden. Da sitzen die Frauen und Männer, die unsere Regierenden kontrollieren sollen. Warum schauen sie dem permanenten Rechtsbruch zu, ohne wenigstens darüber zu beraten? Warum wird in Deutschland wie selbstverständlich nur noch über den richtigen Weg zur Integration gesprochen? Wieso Integration? Hat das wer beschlossen? Warum sagt man nicht: Wir erkennen Syrer, Iraker und Afghanen als Bürgerkriegsflüchtlinge an und gewähren ihnen Aufenthaltsrecht – aber wenn eines Tages der Bürgerkrieg in ihrer Heimat beendet ist, kehren sie dorthin zurück. Ist es wirklich „rechts“ und „Rassismus“ diese Ansicht zu vertreten? Ja, wir Deutschen müssen uns vielleicht ändern – aber doch nur, wenn wir oder wenigstens unsere gewählten Vertreter vorher gefragt worden sind und mehrheitlich entschieden haben, dass sich unser Land verändern soll.

Der demokratische Prozess und der unbedingte Vorrang des Rechts scheinen seit Monaten wie abgeschaltet. Ich hätte das in einem hochentwickelten Land wie der Bundesrepublik nicht für möglich gehalten. Und wenn mal jemand aufbegehrt, gibt’s Druck. Der CDU-Bundestagsabgeordnete Andreas Mattfeld hat das gerade erlebt. Während der Haushaltsdebatte im Hohen Haus sagte er bezogen auf die Flüchtlingskrise: „Wir haben die Kontrolle verloren.“ Und: „Wir dürfen das Land nicht überfordern“. Fraktionschef Volker Kauder rief dem eigenen Kollegen im Plenum zu: „Du solltest Dich was schämen.“ Und der Parlamentarische Geschäftsführer der Fraktion, Michael Grosse-Brömer, schimpfte: „Weißt Du eigentlich, in welcher Fraktion Du bist?“ So als sei es mindestens Majestätsbeleidigung, die aktuelle Situation auch nur zu beschreiben. Schon seit einiger Zeit erzählen Bundestagsabgeordnete der CDU/CSU im persönlichen Gespräch, dass jede Wortmeldung zur Flüchtlingslage in der Union nur unter dem Gesichtspunkt „für Merkel“ oder „gegen Merkel“ betrachtet werde. Die üblichen Machtspiele halt, aber in der Situation, in der sich Deutschland befindet, mehr als unangebracht.