Tabakwerbung nein, Drogen ja, Bikini auch nein

Rauchen ist gesundheitsschädlicher als Nichtrauchen – das stelle ich gern an den Beginn meiner kurzen Betrachtung über die neuesten Bemühungen unserer Regierenden, die Menschen zu ihrem vermeintlichen Glück zu zwingen. Ich schreibe das als Nichtraucher (seit drei Monaten), der aber auch ein großer Freund der persönlichen Freiheit eines jeden Individuums ist. Bis 2020 darf in Deutschland noch für Tabakprodukte inklusive E-Zigaretten geworben werden. Das hat die Bundesregierung beschlossen. In Kinos darf nur noch Zigaretten-Werbung gezeigt werden, wenn die gezeigten Filme die Altersbeschränkung 18 haben. Und in Kürze werden auf Zigarrettenschachteln mindestens ein Drittel der Vorder- und Rückseite verpflichtend mit Schockfotos bedruckt sein müssen. Lungen mit Krebs, Raucherbeine, abfaulende Zahnstümpfe.

Ist das wirklich Aufgabe eines Staates, die Werbung für ein nicht verbotenes Produkt zu verbieten? Oder wäre der bessere Weg, über die Gefahren des Rauchens zu informieren und dann den Bürger entscheiden zu lassen? Ja, er ist aus der Mode gekommen, der mündige Bürger. Ganz besonders in Deutschland. Rauchen ist gefährlich für die Gesundheit. Gegrilltes Bauchfleisch auch. Motorradfahren und Skifahren sind auch gefährlich und bisweilen tödlich. Will der Staat also zukünftig jede potentielle Gefahr sanktionieren. Ekel-Fotos auf Tabakprodukten, die Würgereiz beim Betrachter hervorrufen, werden staatlich verlangt. Und Werbung mit Frauen im Bikini werden von Herrn Maas jetzt verboten. Und Grünen-Politiker kämpfen massiv gegen das Rauchen, wollen aber Drogen legalisieren. Bin ich eigentlich der Einzige, der das alles ein wenig unlogisch findet?




Die Grenze zwischen Hass-Beitrag und erlaubter Meinung ist auch die Grenze zwischen Freiheit und Zensur

Im Grunde ist die Initiative von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) typisch für das, was heutzutage in Deutschland unter Politik verstanden wird. Da identifiziert man ein tatsächlich existierendes Problem, und dann muss eine Lösung her. Mangels Kreativität in der Regel ein Gesetz, ein Verbot oder ein vom Staat eingefordertes und bei Nichtbeachtung mit Strafe sanktioniertes Verhalten des Bürgers. Heiko Maas will nun also den Hass in sozialen Netzwerken bekämpfen. Jeder, der in diesen Netzwerken unterwegs ist, weiß, was für übelste Schmähungen dort Tag für Tag und rund um die Uhr verbreitet werden. Über die Flüchtlinge ebenso wie über ernsthaft besorgte Bürger, über den falschen Glauben, den falschen Fußballverein, die falsche Einstellung zu Homosexuellen und so weiter und so weiter. Im Meinungsstreit sollte alles erlaubt sein, sofern Mindestregeln des Anstands eingehalten werden. Doch das funktioniert nicht.

Und deshalb wurde nun der wackere Saarländer Maas bei Facebook vorstellig, um zu beraten, wie man Hass-Beiträge schnell im Netz tilgen kann. Dass ausgerechnet Facebook erstes Ziel der Maas’schen Inititative ist, verwundert ein wenig, denn Twitter ist nach meinem Eindruck ungleich schlimmer, ätzender und beleidigender (übrigens auch belangloser), aber sei’s drum. Nun sollen also Hass-Beiträge innerhalb eines Tages von Facebook gelöscht werden, und genau da beginnen die Probleme. Wer entscheidet in einer freien Gesellschaft eigentlich, was so ein Hass-Beitrag ist? Jedem fallen sofort Beispiele ein, wo eine solche Bewertung unumstritten sein dürfte. Aber wo hören Kritik, Sarkasmus, vielleicht auch Zynismus auf – und Hass beginnt? Hass-Veröffentlichungen zum Beispiel gegen Kirche und Papst werden ja in der Regel mit „Kunst“ erklärt, und die darf bekanntlich alles. Satire! War gar kein Urin, war nur Fanta. Hahaha! Nun gut, wer entscheidet, wo Kunst endet und Böswilligkeit beginnt? Eine ständige Arbeitsgruppe von Facebook? Eine staatliche Aufsichtsbehörde? Bettina Röhl hat in dieser Woche konkrete Beispiele genannt, was da so alles im Netz zu bewerten sein könnte. Keine leichte Aufgabe für die Gedankenwächter.

Was ich für wahrscheinlich halte: die Lautstärke wohlorganisierter Lobbygruppen wird den Ausschlag geben. Je schriller der Aufschrei, desto schneller wird gelöscht. Ein Internetportal der militanten Homo-Lobby beispielsweise macht schon jetzt vor, wie das läuft. Wird eine Fernsehdiskussion unter Teilnahme unliebsamer Personen angekündigt, gibt es einen Aufruf, die Redaktion oder den Sender anzuschreiben und gegen die Einladung zu protestieren. Die Namen und Anschriften werden gleich mitgeliefert. Jedes Mal, da gibt es ein Umfeld, das auf Knopfdruck spurt und Empörung heuchelt. Meine Frau, die Autorin Birgit Kelle, hat das schon erlebt, viele andere auch. Inzwischen werden Behörden massenhaft angeschrieben, die politischen Gegnern öffentliche Räume entziehen sollen. Und warum das alles? Weil allein die ruhig und sachlich vorgetragene Feststellung, dass der Artikel 6 Grundgesetz eine Privilegierung der Ehe aus Mann und Frau beinhaltet, von solchen Lobbygruppen als „Hass“ interpretiert wird. Ebenso wie die Kritik am massiven Zustrom von Flüchtlingen derzeit automatisch zu Rassismus und „Hass auf alles Fremde“ erklärt wird. Auch, wenn es gar keiner ist. Basta!

Das, was Justizminister Maas da gemeinsam mit Facebook plant, ist Zensur, zumindest birgt das Vorhaben die Gefahr, dass daraus Zensur unliebsamer Meinungen entstehen kann. Und bei anderen politischen Debatten, wie zum Beispiel über den Datenschutz, hört man auch immer wieder: „Ja, im Moment werden meine Daten zwar noch nicht missbraucht, aber es können ja mal andere Zeiten kommen, und dann sind sie dort verfügbar.“ Warum sollte man also bei Facebook nicht auch bereits den Anfängen wehren?

Deutschland hat Gesetze, da steht alles drin. Sie reichen aus, um Nazipropaganda und antifa-Gewaltphantasien ebenso zu bekämpfen wie Salafisten-Mordvideos und Verstöße jeglicher Art gegen die Menschenwürde. Das wird ja auch bisher schon gemacht. Beleidigungen, Übertreibungen und selbst unfassbare Blödheiten aber sollte man aushalten können, wenn man im Netz unterwegs ist. Weil die Alternative ein weiterer Verlust an Freiheit wäre. Und es arbeiten jetzt schon genügend Wächter der Political Correctness, Gleichstellungsbüros und politische Hobbyforscher daran, das wichtige Recht auf freie Meinungsäußerung immer weiter einzuschränken. Mehr Denkverbote und mehr Zensur braucht diese Gesellschaft wirklich nicht.




Lasst die Justiz ihre Arbeit tun!

Gibt es Sonderrechte für Journalisten in Deutschland? Ja, die gibt es, und in vielen Fällen ist das auch richtig so. Das Zeugnisverweigerungsrecht, zum Beispiel, besagt (in meinen Worten), dass ein Journalist von einem Gericht oder staatlichen Stellen nicht gezwungen werden darf, seine Quellen zu verraten. Das ist wichtig, weil manche Sauereien nicht aufgedeckt werden können, ohne dass Informanten ein hohes persönliches Risiko eingehen. Eine andere Frage ist, ob Journalisten Landesverrat begehen dürfen. Nach meiner Meinung dürfen sie das nicht. Das macht es so schwer, den aktuellen Fall um zwei Journalisten des Blogs netzpolitik.org zu bewerten. Ich weiß nicht, ob die Veröffentlichung dieser Dokumente des Verfassungsschutzes tatsächlich den Tatbestand des Landesverrats erfüllen. Generalbundesanwalt Harald Range hatte einen Sachverständigen um ein Gutachten zu dieser Frage gebeten. Doch inzwischen steht der wackere Range unter Dauerfeuer aus der Politik.

Als erstes forderte ausgerechnet einer der Sprecher der StaSi-Partei den Rücktritt des Generalbundesanwalts. Der könnte das wahrscheinlich verschmerzen, hätte er die Rückendeckung seines obersten Dienstherren, Justizminister Heiko Maas (SPD). Doch dem ist nicht so, wie wir heute erfahren haben. Maas ordnete nämlich an, dass Range den Auftrag für das externe Gutachten sofort zurückziehen solle – was dieser tat. Doch dann äußerte sich der Gebneralbundesanwalt öffentlich und unmissverständlich: „Auf Ermittlungen Einfluss zu nehmen, weil deren mögliches Ergebnis nicht opportun erscheinen, ist ein unerträglicher Eingriff in die Unabhängigkeit der Justiz“, sagte er. Ich finde, damit hat der Mann absolut recht.