Wehrlose junge Frau von Deutschen, die Oluwatobi und Tita heißen, vergewaltigt – Bewährung?

Vor dem Berliner Landgericht wird derzeit über die Zukunft von fünf Männern verhandelt. Jungen Männern.

Die Herren hatten – mit welchem Geld auch immer, möglicherweise unserem – im Oktober 2019 in einer Suite im noblen Hotel The Westin Grand an der Friedrichsstraße eine Party gefeiert, wenn man das so nennen kann. Die in Deutschland geborenen Männer (20 und 21 Jahre) mit afrikanischen Wurzeln (Nigeria, Togo, Kamerun, Sierraleone) hatten ein 17-jähriges stark betrunkenes Mädchen eingeladen, vergewaltigt und dabei gefilmt. Die Sachlage ist ganz klar, die Polizei konnte die Aufnahmen sicherstellen, ebenso DNS-Spuren von dreien der Täter.

Eine Freundin des Opfers, die eigentlich auch an der „Party“ teilnehmen sollte, hatte kurz das Zimmer verlassen und wurde trotz wütendem Klopfens an die Tür nicht mehr hereingelassen, während Million A. (20), Deutsch-Nigerianer, Oluwatobi Az. (20) Deutsch-Sierraleonese,  Jermaine G. (20) Deutsch-Togoer, Tita N. (21) Deutsch-Kameruner und Jermaine Az. (20) ohne zweite Staatsangehörigkeit über die hilf- und wehrlose junge Frau im Zimmer herfielen.

Eigentlich alles klar, sollte man denken. Die Herren werden verurteilt und eingesperrt, denn Vergewaltigung ist eine ernste Sache, die zu recht mit hohen Haftstrafen sanktioniert werden kann und sollte. Der Meinung ist der Richter des Berliner Landgerichts wohl nicht, denn er bot den Tätern allen Ernstes einen Deal an. Sollten sie die ihnen vorgeworfenen und hinreichend dokumkentierten Taten gestehen, dann kämen Bewährungsstrafen in Betracht, ohne einen einzigen Tag hinter Gittern.

Die Angeklagten lehnen das unfassbare Angebot des Richters erst einmal ab.  Zur Zeit seien sie nicht dazu bereit, sagen die Verteidiger. Deshalb muss das traumatisierte Opfer nun wohl aussagen über eine Nacht, die sie niemals vergessen wird. Und unser Rechtsstaat macht sich erneut lächerlich.

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