Sie haben Sie! Großer Fahndungserfolg der Hamburger Polizei
Den Strafverfolgungsbehören in Deutschland ist heute ein schwerer Schlag gelungen. Eine Polizeistreife wurde gegen Mittag auf der Langenhorner Chaussee in Hamburg auf eine alte Frau aufmerksam, die dort zu Fuß unterwegs war. Bei der Personenkontrolle stellte sich heraus, dass es sich um die 96-jährige Irmgard F. handelte, die seit dem Vormittag mit Haftbefahl gesucht wurde.
Irmgard F. war Stenotypistin in der Kommandantur im Konzentrationslager Stutthof bei Danzig. Die Staatsanwaltschaft wirft ihr Beihilfe zum Mord in mehr als 11.000 Fällen vor. Zwischen Juni 1943 und April 1945 habe sie den Verantwortlichen des Lagers bei der systematischen Tötung von Gefangenen Hilfe geleistet, steht in der Anklageschrift.
Heute wurde bekannt, dass die 96-Jährige wenige Tage vor dem geplanten Prozessbeginn einem Brief an das Gericht geschrieben und mitgetielt hatte, sie wolle nicht zum Prozess kommen. Das hätte nicht für einen Haftbefehl gereicht, aber als die alte Frau heute morgen irgendwann zwischen sechs und sieben Uhr ihre Wohnung verließ und mit einem Taxi nach Hamburg-Ochsenzeoll aufbrach statt ins Gericht zu kommen, wurde ein Haftbefehl ausgestellt. Nun entscheidet ein Haftrichter noch am Abend, ob sie Gnade zu erwarten hat oder in einer Zelle muss.
Die Nazi-Barbarei und der Holocaust sind unentschuldbar, darüber müssen wir hier nicht reden. Es macht mich heute noch wütend zu sehen, wie der Antisemitismus nach Deutschland zurückkehrt – von den zahlreichen Gästen der Bundeskanzlerin aus dem islamischen Kulturkreis ebenso wie in den widerwärtigen braunen Kameradschaften, die sich in abgedunkelten Räumen mit NS-Devotionalien treffen und auf ein Wiederaufleben ihres menschenverachtenden Rassenwahns hoffen.
Aber mir geht es um das Rechtssystem an sich und die Sinnhaftigkeit von Maßnahmen. Man sperrt Menschen ein, wenn sie eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen oder um sie zu bestrafen, damit sie zur Einsicht ihres Irrweges gelangen. Aber wie wahrscheinlich ist das bei einer 96-Jährigen? Oder wenn Sie an Ursula Haverbeck denken, 92 Jahre und unbeirrbar in ihrem Nazi-Wahn und der Leugnung des Holocaust. Auch die sperrt man immer wieder mal ins Gefängnis ein. Aber warum? Fürchtet man, dass sie „Allahu Akbar“-Mäßig mit einem Säbel durch die Fußgängerzone wütet?
Ich bin nicht der Meinung wie die „Schuldkult“-Typen, denen dieses lästige Erinnern an die Nazizeit und die Judenverichtung lästig sind, weil sie doch gern wieder Herrenmenschen sein würden. Sie ekeln mich an. Aber wird ein Prozess gegen eine 96-jährige ehemalige Nazi-Schreibkraft dem Rechtsstaat nach Jahrzehnten noch gerecht?