Der Fall „Compact“ zeigt den Unterschied….
Man muss weder Jürgen Elsässer noch sein Magazin „Compact“ mögen. Aber wenn man den freiheitlichen Rechtsstaat und die Demokratie mag, dann muss man sich über das heutige Urteil des Bundesverwaltungsgerichts im Verbotsverfahren gegen das Blatt freuen.
Sie ahnen, dass ich weder „Compact“ noch Herrn Elsässer sonderlich schätze, aber darum geht es gar nicht. Es geht um Meinungsfreiheit und die Freiheit insgesamt.
Die üble Nummer der Staatsgewalt im April vergangenen Jahres, als auf Anordnung von Frau Faeser Dutzende Polizisten vor dem Privathaus des Ehepaars Elsässer im schönen Falkensee gleich hinter der Westgrenze von Berlin aufmarschierten und der Fotograf gleich dabei war, um den aus dem Schlaf gerissenen Verleger im Bademantel an der Haustür für die Titelseiten zu fotografieren, war eines Rechtsstaates unwürdig.
Artikel 5 des Grundgesetzes gilt erstmal für jeden, auch für Rechte, auch für Schwurbler. Punkt und Ende!
„Das Grundgesetz garantiert selbst den Feinden der Freiheit die Meinungs- und Pressefreiheit“, begründete der Vorsitzende Richter Ingo Kraft heute seine Entscheidung. Zwar gebe es in „Compact“ zahlreiche polemische und zugespitzte Äußerungen. Die Grenze zur Verfassungsfeindlichkeit werde dabei aber nicht überschritten. Das gelte auch für die schrillen Verschwörungserzählungen und „geschichtsrevisionistischen Betrachtungen“, die ebenfalls unter den Schutz der Meinungsverbot fielen.
Festzuhalten bleibt aber auch…
Elsässer und „Compact“ werden von den Staatsschützern im Auge behalten, sie sind „gesichert rechtsextremistisch“, und wer im Putin-freundlichen Schwurbler-Blatt schon mal gelesen hat, der weiß, dass diese Einschätzung absolut berechtigt ist.
Aber es ist eben dieser Unterschied, ob „Systemgegner“ mit einer gewissen Außenwirkung heimlich Nowitschok in den Tee geträufelt bekommen oder gleich in ein Straflager im fernen Osten transportiert werden, oder ob sie Rechte haben, die sie – auch gegen den Staat – durchsetzen können. In einem fairen Verfahren, in einem freien Land. Ich bin froh, dass ich in einem solchen Land leben darf.
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