Der Fall „Compact“ zeigt den Unterschied….

Man muss weder Jürgen Elsässer noch sein Magazin „Compact“ mögen. Aber wenn man den freiheitlichen Rechtsstaat und die Demokratie mag, dann muss man sich über das heutige Urteil des Bundesverwaltungsgerichts im Verbotsverfahren gegen das Blatt freuen.

Sie ahnen, dass ich weder „Compact“ noch Herrn Elsässer sonderlich schätze, aber darum geht es gar nicht. Es geht um Meinungsfreiheit und die Freiheit insgesamt.

Die üble Nummer der Staatsgewalt im April vergangenen Jahres, als auf Anordnung von Frau Faeser Dutzende Polizisten vor dem Privathaus des Ehepaars Elsässer im schönen Falkensee gleich hinter der Westgrenze von Berlin aufmarschierten und der Fotograf gleich dabei war, um den aus dem Schlaf gerissenen Verleger im Bademantel an der Haustür für die Titelseiten zu fotografieren, war eines Rechtsstaates unwürdig.

Artikel 5 des Grundgesetzes gilt erstmal für jeden, auch für Rechte, auch für Schwurbler. Punkt und Ende!

„Das Grundgesetz garantiert selbst den Feinden der Freiheit die Meinungs- und Pressefreiheit“, begründete der Vorsitzende Richter Ingo Kraft heute seine Entscheidung. Zwar gebe es in „Compact“ zahlreiche polemische und zugespitzte Äußerungen. Die Grenze zur Verfassungsfeindlichkeit werde dabei aber nicht überschritten. Das gelte auch für die schrillen Verschwörungserzählungen und „geschichtsrevisionistischen Betrachtungen“, die ebenfalls unter den Schutz der Meinungsverbot fielen.

Festzuhalten bleibt aber auch…

Elsässer und „Compact“ werden von den Staatsschützern im Auge behalten, sie sind „gesichert rechtsextremistisch“, und wer im Putin-freundlichen Schwurbler-Blatt schon mal gelesen hat, der weiß, dass diese Einschätzung absolut berechtigt ist.

Aber es ist eben dieser Unterschied, ob „Systemgegner“ mit einer gewissen Außenwirkung heimlich Nowitschok in den Tee geträufelt bekommen oder gleich in ein Straflager im fernen Osten transportiert werden, oder ob sie Rechte haben, die sie – auch gegen den Staat – durchsetzen können. In einem fairen Verfahren, in einem freien Land. Ich bin froh, dass ich in einem solchen Land leben darf.

Wenn Ihnen diese Gedanken aus der Nitte unserer Gesellschaft gefallen, dann spenden Sie für diesen Blog auf das Konto DE18 1005 0000 6015 8528 18 oder mit PayPal @KelleKlaus….

 




Warum ist Stephan Kramer noch im Amt?

+++Bitte überweisen Sie Ihre Weihnachtsspende, damit dieser Blog eine Zukunft hat+++PayPal @KelleKlaus+++DE18 1005 0000 6015 8528 18+++

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) gilt vielen Menschen in Deutschland nicht mehr als untadeliger Hort, in dem vornehmlich die freiheitlich-demokratische Grundordnung verteidigt wird. Nach dem Rauswurf des früheren Präsidenten Hans-Georg Maaßen, der bei Hofe Merkels in Ungnade fiel, nachdem er zu den vom Mainstream durchaus erwünschten „Hetzjagden“ in Chemnitz, anders als die Bundeskanzlerin, einfach nur die Wahrheit gesagt hatte, wurde mit Übernahme der Amtsführung durch den CDU-Parteibuchkarrieristen Thomas Haldenwang schnell die Vermutung laut, dass der „Kampf gegen Rechts“ als Schwert gegen die erfolgreiche AfD eingesetzt werden sollte. Andere Themen wie Linksterrorismus/antifa oder unsere islamistischen Gäste aus aller Welt, schienen nur noch wenig Aufmerksamkeit zu finden beim Verfassungsschutz.

Nun sorgt auch der Präsident des Thüringer Landesamtes für Verfassungsschutz für Schlagzeilen.

Und keine schönen Schlagzeilen

Stephan Kramer wird nämlich vorgeworfen, er habe einem Mitarbeiter körperliche Gewalt angedroht und Geheimnisverrat begangen. Das jedenfalls berichtet das Nachrichtenportal Apollo-News.

Besonders pikant: Der Thüringer Verfassungsschutz-Mann soll persönlich verantwortlich für die Einstufung der AfD als „rechtsextremen Verdachtsfall“ sein. Das habe er durchgesetzt vorbei an den zuständigen Fachreferaten seiner Behörde. Die seien – so Apollo News – „weder unterrichtet – geschweige denn beteiligt – worden“.

Vielmehr habe Kramer die Materialsammlung gegen die AfD, die letztlich zur Einstufung führte, selbst zusammengestellt. Das habe sowohl bei eigenen Mitarbeitern in Thüringen als auch beim Bundesamt für „Lacher bis heute“ gesorgt.

Im März 2021 wurde dann der Stempel „gesichert rechtsextrem“ auf die AfD-Akte im Freistaat gestempelt. Dafür legte man ein 600 Seiten starkes Dossier vor, das dann endlich von der ganzen Behörde zusammengestellt wurde. Aber, auch interessant, Kramer selbst fügte ein persönliches 30-Seiten-Gutachten hinzu, um mögliche Zweifel an der Einstufung auszuräumen.

Kramer führt seit Jahren erkennbar einen persönlichen Feldzug gegen die Höcke-AfD in Thüringen.

Und er geht auch mit ungewöhnlichen Methoden gegen unliebsame Mitarbeiter vor. So hat Thüringens Innenministerium gegen den eigenen Behördenchef ein Disziplinarverfahren eingeleitet. Er soll gegenüber Journalisten vom MDR Internas über eigene Mitarbeiter weitergegeben haben. Konkret geht es um die MDR-Redakteure Axel Hemmerling und Ludwig Kendzia. An die beiden habe sich schon 2018 ein Verfassungsschützer gewandt, um auf einen skandalösen Vorgang aus dem Jahr 2015 aufmerksam zu machen.

In dem Jahr habe Kramer, zusammen mit Putins zweifelhafter Rockertruppe „Nachtwölfe“, am 9. Mai am Sowjetischen Ehrenmahl bei den Seelower Höhen in Brandenburg den Sieg über Hitler-Deutschland gefeiert. Die „stämmigen Biker“ (Junge Freiheit) hätten ihre Kutten mit dem Georgsbändchen geschmückt, dem Zeichen des sowjetischen Sieges über Deutschland.

Kramer, der ein halbes Jahr später Verfassungsschutzchef in Thüringen wurde, war bei diesem Treffen mit  den motorisierten Putinfans dabei – teilgenommen haben aber auch rechte Lichtgestalten wie „Pegida“-Chef Lutz Bachmann und „Compact“-Chefredakteur Jürgen Elsässer. Wenn’s um Putin-Verehrung geht, dann verschwimmen die Grenzen zwischen Rechts und Links, zwischen Gut und Böse, manchmal sehr schnell in Deutschland.

Als die MDR-Reporter, die sich „Investigativjournalisten“ nennen, von dem Vorgang durch einen Verfassungsschutz-Mitarbeiter erfuhren, erzählten sie dem dubiosen Herrn Kramer davon. Der Mitarbeiter, der die Geschichte an den MDR durchsteckte, arbeitete kurze Zeit später nicht mehr beim Verfassungsschutz.




Es geht nicht um die Richtung, es geht um unsere Grundrechte

Was mir am meisten gefällt am Urteil des Bundesverwaltungsgericht in der Sache „Compact“ gegen Nancy Faeser ist, dass Herr Elsässer und die Seinen nun einmal selbst erlebt haben, was der Unterschied zwischen einem demokratischen Rechtsstaat und einem Unrechtsstaat wie die Russische Föderation ist. In Deutschland kann man auch heute im Jahr 2024 vor einem unabhängigen Gericht gegen den Staat und die Regierung gewinnen.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat dem Eilantrag der Compact-Magazin GmbH entsprochen und das Verbot des Magazins „Compact“ aufgehoben.

Elsässer sagte heute, die August-Auflage sei gedruckt und werde jetzt kurzfristig wieder im Zeitungshandel verfügbar sein. Und er gab seiner Erwartung Ausdruck, dass die Nachfrage so groß sein wird, dass vermutlich Exemplare nachgedruckt werden müssten.

Dieses ganze Verbotsverfahren ist ein Willkürakt einer linken Politikerin gegen ein unliebsames Medium

Allein das Foto von Jürgen Elsässer im Bademantel an seiner Haustür in Falkensee erinnert mich an die dunkelsten Stunden der deutschen Geschichte. Ein martialischer Aufmacht von Polizisten mit Sturmhauben über den Köpfen – so etwas gibt es in Russland oder China, solche entwürdigenden Machtdemonstrationen gab es in der DDR, aber ein demokratischer Rechtsstaat macht so etwas nicht.

Doch Frau Faeser hat es getan, weil sie die Macht dazu hat. Und weil sie alles, was irgendwie nicht links tickt, hasst.

Im Jahr 2020 hatte es eine hitzige Debatte im Bundesag um einen Gastbeitrag gegeben, den die SPD-Politikerin im Magazin „Antifa“ geschrieben hatte und in dem sie den Rechtsextremismus als die größte Gefahr für Deutschland bezeichnete. Offenbar liest sie die Statistiken ihres Hauses über Migrantengewalt und Antifa-Gewalt nicht, die ein vielschichtigeres Bild der Lage zeigen.

+++Bitte unterstützen Sie diesen freiheitlichen Blog mit einer Spende auf das Konto DE18 1005 0000 6015 8528 18 oder über PayPal @KelleKlaus+++

Eine linke Ministerin, die für unsere Sicherheit arbeiten soll, aber offenbar eine Sehschwäche nach Links hat, ist unerträglich.

Und Elsässer? Ich habe drei- oder viermal in Compact geblättert und gelesen. Jede Minute war verschwendete Zeit. Aber darum geht es nicht. Es geht darum, dass die Meinungsfreiheit in Artikel 5 des Grundgesetzes garantiert wird. Ich bin froh, in so einem Land zu leben.




Samstagsausflug ohne Sinn und Verstand

Die linkskriminelle antifa-Bande versammelt sich zum samstäglichen Ausflug auf dem Gleis 2 des Berliner Ostkreuzes. Um 14.05 Uhr ist Abfahrt, Ziel ist der beschauliche Bahnhof Falkensee im beschaulichen Falkensee, ein paar Kilometer westlich von Potsdam. Und da ich zufällig ein antifa-Plakat wahrgenommen hatte und in Potsdam mein Büro ist, dachte ich: das gucke ich mir doch mal an.

Die Demo richtet sich gegen den rechten Verleger Jürgen Elsässer, der angeblich hier lebt. Er gibt das Magazin „Compact“ heraus.

Am Bahnhof Falkensee vielleicht 50 Antifanten, fünf Plakate mit Aufschriften wie „Kein Frieden für rechten Hass“ und so Kram. Die meisten Teilnehmer dunkel gekleidet, einer mit Strummaske, Polizisten stehen gelangweilt daneben. Vermummungsverbot scheint nicht mehr zu gelten.

Ringsherum Mannschaftswagen, die Polizei ist deutlich in der Überzahl, was erstmal gut ist.

Nach einer Dreiviertelstunde wende ich mich einem Café zu. Sieht aus, als führen sie gleich wieder ab. Dahin, wo sie hergekommen sind. Aber schon interessant, was solche Menschen treibt, oder? Ich meine, dass die nicht arbeiten für ihren Lebensunterhalt, kann vermutet werden. Aber was soll das?