Das bedeutet Schwarz-Grün in der Praxis
Die grün-schwarze Landesregierung von Baden-Württemberg verfolgt den Plan, junge Ärzte zu verpflichten, Abtreibungen durchzuführen, wenn sie an der Uniklinik arbeiten wollen. Das dürfte ein klarer Verstoß gegen den Artikel 9 der Europäischen Menschenrechtskonvention sein, wonach Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit für jedermann gewährleistet sein muss in diesem so freiheitlichen Europa.
Gewissensfreiheit? Ein althergebrachtes Denken für die grüne Verbotspartei. Und die CDU? Sie erwarten nicht allen Ernstes, dass es von der Seite Widerstand wegen solcher Lappalien wie Gewissensfreiheit gibt? Wie immer werden sie alles durchwinken, so lange die monatlichen Bezüge, die Altersversorgung und die Dienstwagen garantiert sind.
Schwangerschaftsabbrüche sind eine traurige Realität in unserer Gesellschaft. Jede Frau muss es mit ihrem Gewissen und vor Gott ausmachen, was sie bereit ist zu tun – so wie natürlich auch jeder beteiligte Mann. Aber junge Ärzte, die in den Beruf wollen, haben bald keine Wahl mehr im Ländle. Und übrigens dann auch bald anderswo nicht mehr…