Schämt Euch! Es ist eine Schande, wie die Rechte der AfD im Mainzer Landtag beschnitten werden sollen

Der bekannte Publizist Harald Martenstein (BILD) hat im Februar beim Spektakel „Prozess gegen Deutschland“ im Thalia Theater eine herausragende Rede gehalten, die im Internet von Hunderttausenden Menschen verfolgt wurde. Bezogen auf ein mögliches Verbotsverfahren gegen die AfD formulierte Martenstein:

„Man kann mit der Begründung, man verteidige die Demokratie, die Demokratie nämlich auch abschaffen.“

Wohl wahr, und genau das wird jedes Jahr in Deutschland versucht, indem man der Partei, der in Umfragen bundesweit derzeit ein Viertel der Wählerschaft folgt, ihre parlamentarischen Rechte und Gepflogenheiten vorenthält – ebenso wie Millionenzahlungen für die parteinahe Stiftung.

Aktuell wird im Landtag in Rheinland-Pfalz ein solcher Schachzug von den etablierten Fraktionen versucht.

Dort holte die AfD bei der Landtagswahl mit 19,5 Prozent und 24 (von 105) Sitzen ein in Westdeutschland herausragendes Ergebnis. Das ist auch deshalb wichtig für die Partei, weil sie damit in den Genuss besonderer Minderheitenrechte kommt. Denn im Artikel 91 der Landesverfassung heißt es: „Der Landtag hat das Recht und auf Antrag von einem Fünftel seiner Mitglieder die Pflicht, Untersuchungsausschüsse einzusetzen.“

Bedeutet praktisch: Die AfD kann Untersuchungsausschüsse mit der ausreichenden Anzahl ihrer eigenen Abgeordneten durchsetzen, ohne auf die Zustimmung anderer Parteien angewiesen zu sein. Und die Kontrolle des Regierungshandelns gehört zu den wichtigsten Aufgaben der politischen Opposition in einer Demokratie.

Doch CDU, SPD und Grüne wollen jetzt genau diesen Passus noch vor der Konstituierung des neuen Landtags in der kommenden Woche ändern.

Aus „einem Fünftel“ soll „ein Viertel“ werden – und damit fehlen der AfD dann drei Sitze, um U-Ausschüsse notfalls zu erzwingen.

Tricksereien der Demokratie-Verteidiger aus Union, SPD und Grünen zu Lasten der parlamentarischen Möglichkeiten der AfD gibt es, seit die Partei erstmals in deutsche Parlamente eingezogen ist. Allein, dass man ihnen auch in der dritten Legislaturperiode mit der AfD im Bundestag weiter einen Sitz im Präsidium, die ihr zustehenden Vorsitze der Fachausschüsse und die staatliche Förderung für ihre Stiftung verweigert, ist ein politischer Skandal.

Dieses mehr als grenzwertige Vorgehen gegen eine demokratisch gewählte Oppositionspartei ist einer freiheitlichen Demokratie unwürdig.

Aber es ist nicht das erste Mal

Bis zum Jahr 2023 war die Praxis für die finanzielle Förderung von Parteistiftungen mit ausdrücklicher Billigung des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 1986, dass eine solche finanzielle Förderung dann greift, wenn die entsprechende Partei zweimal hintereinander in Fraktionsstärke in den Deutschen Bundestag eingezogen ist. So wie die AfD im Jahr 2017 und im Jahr 2021.

Deshalb verabschiedete das Hohe Haus danach ein Stiftungsfinanzierungsgesetz (StiftFinG) im Jahr 2023, nach dem eine Partei für die finanzielle Förderung jetzt mindestens dreimal eingezogen sein muss.

Auch das ist der AfD im vergangenen Jahr locker gelungen. Geld aus dem Bundeshaushalt gibt es weiterhin nicht. Ich warte auf die Gesetzesänderung, in der die Voraussetzung für Geld in „vier Mal hintereinander Einzug“ festgeschrieben wird.

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Man muss die AfD wahrlich nicht mögen oder wählen, aber sie ist eine in freier, gleicher und geheimer Wahl immer wieder von Millionen Bürgern gewählte Partei. Wenn man meint, das sei sie nicht, dann muss man ein Parteiverbotsverfahren einleiten und durchfechten. Und ich garantiere, dass es keinen Erfolg haben kann.

Aber diese Art der Beschneidung der parlamentarischen Möglichkeiten der größten Oppositionspartei in Deutschland ist nicht hinnehmbar

Wir leben nicht in Russland oder Nordkorea. Die AfD ist eine demokratisch legitimierte Kraft, und das Vorhaben in Rheinland-Pfalz ist einer freiheitlichen Demokratie unwürdig.

SPD, CDU und Grüne hatten zuvor schon beschworen, das „verbriefte Recht der parlamentarischen Minderheit“ zu Untersuchungsausschüssen sei „das schärfste Kontrollinstrument des Parlaments gegenüber der Regierung“. Aber U-Ausschüsse könnten ja auch zum „Missbrauch dieses Kontrollinstruments und dessen Einsatz zu rein destruktivem Zweck“ eingesetzt werden. Anders formuliert: Ihr dürft alles fragen, wenn ihr bloß nichts fragt, was uns unangenehm sein könnte.

Ist das rechtlich zulässig, was die etablierten Parteien da vorhaben?

Leider ja, denn alle Landtage und auch der Bundestag haben ein Quorum für die Einberufung von Untersuchungsausschüssen. Und meistens ist es ein Fünftel, aber die Änderung durch Parlamentsbeschluss ist möglich. Wenn die das durchziehen, wird es kaum eine Möglichkeit für die AfD geben, das auf dem Klageweg zu verhindern.

Aber es wird die AfD wieder ein Stück stärker machen. Es werden wieder Menschen bei der AfD auf dem Wahlzettel ankreuzen, weil alle sehen und merken, dass das nicht in Ordnung ist, was da gerade passiert. Und dass gerade die beiden ehemaligen Volksparteien, die maßgeblich am Aufbau unseres freiheitlichen Systems mitgewirkt haben, jetzt diejenigen sind, die Schritt für Schritt unsere Demokratie zerstören.




Hütchenspiel auf höchstem Niveau: Wie die AfD den alten Bundestag aushebeln wollte

Man kann wirklich nicht sagen, dass die AfD zu wenig spritzige Ideen hat. Irgendwo lässt sich immer eine Pirouette drehen, findet sich noch ein Kniff, kann man irgendwas irgendwie sicher noch verhindern. Davon lebt eine Partei, die in der Opposition feststeckt und sich – mangels Beteiligung an Entscheidungsprozessen, sprich: Macht – immer wieder etwas einfallen lassen muss, um das ihr zugeneigte Publikum bei Laune zu halten, wenn es  an die Wahlurnen gerufen wird.

Beim milliardenschweren Finanzpaket, auf das sich Union, SPD und Grüne gerade geeinigt haben, und das zurecht für große Empörung in der Bevölkerung sorgt – allerdings aus unterschiedlichen Gründen – hat sich die AfD wieder etwas Pfiffiges einfallen lassen.

Gehen wir kurz einen Schritt zurück!

Die blaue Fan-Blase war ja vor der Bundestagswahl schon sicher, dass man im neuen Bundestag eine Sperrminorität erreichen werde. Wenn nicht allein, was die größten Optimisten für möglich hielten, dann ganz sicher aber mit Frau Wagenknecht und dem BSW, notfalls aber mit der SED, die heute unter „Die Linke“ firmiert.

Halten wir nun fest: Die AfD hat die Sperrminorität aus eigener Kraft ebenso wenig erreicht wie Frau Weidel das Bundeskanzleramt. Und Frau Wagenknecht ist – knapp – politisch verstorben.

Bleibt also die Linke

AfD und Linke sind am Freitag mit ihren getrennten Eilanträgen, die bevorstehende Sondersitzung des alten Bundestages abzusagen, vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert.

Am gleichen Tag kam die AfD dann aber mit einer neuen Idee um die Ecke.

Es gebe nämlich einen Weg, „diesen Irrsinn zu stoppen“, war sich Stephan Brandner, Zweiter Parlamentarischer Geschäftsführer der AfD im Deutschen Bundestag, sicher. Denn gemeinsam mit der Linken käme man auf ein Drittel der Bundestagsabgeordneten im neuen Parlament – und könne damit einfach gleich am Montag den neu gewählten Bundestag zur konstituierenden Sitzung einberufen. Dann könnte es keine Milliardenschulden geben, weil der dann nicht mehr entscheidungsbefugte alte Bundestag gar nicht mehr existiert.

Brandner an die Sozialisten gewandt: „Deshalb fordern wir die Linken auf, die ideologischen Scheuklappen hier einmal abzulegen und mit uns die Einberufung des neuen Bundestags zu fordern.“

Hütchenspiel auf höchstem Niveau

Die AfD-Ansicht ist juristisch absurd. Oder wie Christian Görke, parlamentarischer Geschäftsführer der Linke, formulierte: Sie ist „irreführend und falsch“.

Denn genau dazu hatte sich am Freitag das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil auch geäußert:

„Eine Pflicht zur Einberufung des neuen Bundestages vor Ablauf des 30. Tages nach der Wahl (Art. 39 Abs. 2 GG) setzt jedoch voraus, dass der neue Bundestag den Willen zum Zusammentritt gebildet und sich dafür auf einen Termin verständigt hat. Daran fehlt es hier.“

Minderheitenrechte zur Einberufung des neuen Bundestags habe man erst mit der Neukonstituierung des 21. Deutschen Bundestags. Und dazu braucht man nicht ein Drittel, dazu braucht man eine Mehrheit der Abgeordneten. Hat eine solche Mehrheit den neuen Bundestag einberufen, erst dann kann die nächsten vier Jahre auch ein Drittel der Abgeordneten das Parlament einberufen.

Und im Übrigen habe die Linke nicht im Geringsten vor, irgendwas mit der AfD gemeinsam zu beschließen.

„Man hebelt ein demokratisch fragwürdiges Verfahren nicht aus, indem man mit den Feinden der Demokratie zusammenarbeitet. Die Linke steht fest zu dem Grundsatz, niemals mit Faschisten zusammenzuarbeiten“, antwortete Linken-Chefin Ines Schwerdtner am Freitag auf die blaue Offerte.

Mal schauen, was der AfD nächste Woche einfällt…