Wie überzogener Datenschutz effektive Ermittlungsarbeit bei Kindesmissbrauch verhindert

Gestern habe ich in einem Beitrag hier die Frage aufgeworfen, warum unser Land immer asozialer wird, warum Teile am unteren Rand der Gesellschaft wegbreche und vor allem: Warum sich niemand in unserem Staat, in unserer Regierung ernsthaft und nachhaltig darum kümmert, diese beunruhigende Entwicklung in den Griff zu bekommen. Warum lässt man es einfach so laufen, warum schaut man zu, wie eine ganze junge Generation ohne jede Zukunftsperspektive für ein lebenswertes Leben vor sich hinvegetiert?

In einer Sonderauswertung der Polizeilichen Kriminalstatistik 2021 wurde heute in Berlin darüber informiert, dass Fälle von Verbreitung, Erwerb, Besitz und Herstellung von Darstellungen sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen um 108,8 Prozent registriert worden sind im Vergleich zum Vorjahr. Wenn Sie das mal auf sich wirken lassen: Mehr als eine Verdoppelung dieser „Fälle“ in einem einzigen Jahr. Sexueller Missbrauch von Kindern sind dabei im vergangenen Jahr um 6,3 Prozent auf 15.500 „Fälle“ gestiegen. Fälle, schreiben sie da, aber es sind keine „Fälle“. Es sind geschundene, gequälte und vergewaltigte Kinder. In Deutschland, dem angeblich besten aller Zeiten.

Und machen wir uns nichts vor: Wir reden hier nur über die bekannt gewordenen Missbrauchstaten, das Dunkelfeld ist deutlich höher. Und weiter: Die Taten werden erst gezählt, wenn die Polizei ihre Ermittlungen in einem Fall beendet hat. Etwa ein Viertel der für das vergangene Jahr erfassten Fälle wurden laut BKA-Präsident Holger Münch bereits 2020 oder noch früher verübt.

«Es ist ein Skandal, dass uns diese Zahlen zum Dunkelfeld bis heute nicht vorliegen», sagte die Unabhängige Beauftragte der Bundesregierung für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Kerstin Claus. Ja, da hat er recht. Aber wie jetzt weiter?

Hat irgendwer einen Plan, wie die Ermittler diesen Sumpf trockenlegen können? Und zwar schnell?

Die Täter sind in der großen Mehrheit Männer. Und besonders erschreckend: 40 Prozent – fast die Hälfte – sind minderjährige Männer. MINDERJÄHRIGE.

In Polizeikreisen ist es kein Geheimnis, dass man viel mehr dagegen unternehmen könnte, wenn politische Kräfte in Regierung und Parlamenten den Strafverfolgungsbehören nicht enge Fesseln anlegen würden beim Datenschutz. Immer wieder erhalten BKA und Polizeibehörden Hinweise von internationalen Polizeibehörden auf Täter in Deutschland. Angeblich gibt es Zehntausende Namen und Mailadressen und die Polizei kann nicht aktiv werden, weil die Datenschutzgesetze effektive Ermittlungsarbeit verhindern. Ich werde versuchen, dazu weitere Fakten zu recherchieren, dass insbesondere Grüne und FDP mit unsinnigen Beschränkungen für Geheimdienste und Polizei effektives Ermitteln erschweren und sogar unmöglich machen. Das wäre dann der nächste Skandal.

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Beinhart – unser Rechtsstaat greift durch

Drei 14- und zwei Zwölfjährige haben in Mühlheim eine 18-jährige Frau vergewaltigt. Woher die minderjährigen Täter stammen, lassen wir jetzt mal ausnahmsweise außer acht. Wir freuen uns nämlich über das konsequente Durchgreifen des Rechtsstaates in diesem Fall. Die Polizei hat die jungen Sextäter – die bis auf einen wieder zu Hause sind – gestern „besucht“ und mit ihnen und ihren Eltern im Wohnzimmer ein Gespräch geführt. Ich nehme an, zumindest bei einigen gab es Kaffee und Fanta dazu. Der WDR berichtete eben, dass die Jugendlichen vorerst nicht zum Unterricht gehen werden. Und dann sind ja sowieso Sommerferien… Ich bin sicher, dass es für die Jungs eine ganz intensive Lehre fürs Leben sein wird, wie konsequent unser Rechtsstaat auf die Vergewaltigung einer Frau (wie geht es ihr eigentlich?) reagiert. Plaudern im Wohnzimmer und schulfrei – beinhart! Das schreckt vor weiteren Taten ab.

Gestern bekam ich einen Brief von einer Kreispolizeibehörde. Ich bin vor Monaten auf einer Autobahn geblitzt worden, und der Vorgang ist im Bermuda Dreieck meines Büros einfach verschwunden. Meine Schuld, keine Frage. Nun schreibt mir ein Herr von der „Kreiskasse als Vollstreckungsbehörde“, wenn ich nicht innerhalb von zehn Tagen 217,17 Euro unter Angabe des Kassenzeichens überweise, werde man mich in „Erzwingungshaft“ nehmen.

Ich habe den Betrag heute Morgen gleich überwiesen und auch Kontonummer und Kassenzeichen doppelt überprüft. Ich will ja nicht demnächst ein SEK morgens um vier Uhr im Schlafzimmer haben. Was sollen denn die Nachbarn denken?