Es ist nicht so einfach mit dem Rechtsstaat beim internationalen Terrorismus

Der rot-grüne Senat in Hamburg ist unglaublich tolerant. Dialog ist oberste Bürgerpflicht auch mit denen, die unseren freiheitlichen Lebensstil verachten und sich einen ganz anderes Deutschland herbeisehnen. Ein islamisches zum Beispiel, in der die Scharia oberste Rechtsvorschrift sein wird.

So kooperiert der Senat seit 2013 mit dem Rat der Islamischen Gemeinschaften in Hamburg (Schura), dem Verband der Islamischen Kulturzentren und dem Moscheeverband DITIP, der bekanntermaßen wiederum vom türkischen Staat…sagen wir, der mit der Türkei auch kooperiert. So kooperiert einer mit dem anderen. Wie klein doch die Welt ist.

In islamischen Moscheen wird nicht nur gebetet, sondern auch gefeiert und manchmal natürlich auch getrauert. So lud die Imam-Ali-Moschee am vergangenen Sonntag zu einer Gedenkveranstaltung zu Ehren des Kommandanten der iranischen Quds-Brigaden, eines gewissen Qasem Soleimani, ein. Der war am 3. Januar unerwartet verstorben, weil US-Präsident Donald Trump im fernen Amerika angeordnet hatte, ihn mittels einer Drone ins Jenseits zu befördern.

Solche Attentate, zumal ausgeführt von einer, nein, von DER westlichen Führungsmacht sind nicht uneingeschränkt zu begrüßen, natürlich nicht. Verbrecher gehören vor Gericht gestellt, schreibt heute jemand hier im Forum meines Blogs. Ja, schön wäre es. Und Soleimani war zweifellos ein Verbrecher, einer der übelsten Drahtzieher des internationalen Terrors, direkt verantwortlich für eine Vielzahl von Anschlägen und zuletzt die Angriffe pro-iranischer Milizen auf die US-Botschaft in Bagdad Ende 2019.

Eine Spur von Blut und Gewalt durch den Nahen und Mittleren Osten“ habe Soleimani zu verantworten, behauptet auch Bundesaußenminister Heiko Maas in einem aktuellen Interview mit der BamS.

Wie stellt man einen Terrorführer im Iran vor ein ziviles Gericht? Das ist eine spannende Frage, die sich bereits beim früheren Al Kaida-Chef Osama bin Laden aufdrängte. Schicken wir einen Streifenwagen mit amtlicher Vorladung nach Abbottabat? So wie im deutschen Gebührenfernsehen suggeriert. Hausmeister Krause, Königlich-Bayerisches Amtsgericht? Oder verzichtet man auf Strafverfolgung bei solchen Typen, weil sie nicht erreichbar scheinen?

Und auf der anderen Seite, wenn wir mit ähnlichen Methoden unter Ausblendung rechtsstaatlicher Grundsätze ebenso handeln wie die Bösen, sind wir dann letztlich nicht genau so böse wie die?

Es ist kompliziert und viele kluge Juristen werden sich noch viele Jahre lang mit dieser Frage beschäftigen (müssen). Müssen wir in den westlichen Demokratien und damit auch in Deutschland nicht anerkennen, dass sich die Dinge auf der Welt dramatisch ändern? Ist unser Rechtssystem noch zeitgemäß angesichts einer zunehmend globalisierten Welt, die sich eben nicht nur mit Ökonomie beschäftigt? Und müssen wir wirklich tolerant auch gegenüber unseren Feinden sein?

 




Von einer Moschee-Einweihung ganz ohne Karneval

Wenn es im Verhältnis zweier Staaten knirscht, noch dazu zweier Staaten, die in vielen Bereichen auf enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit angewiesen sind, dann sollte man bestehende Probleme direkt besprechen. Von Auge zu Auge sozusagen. Es ist richtig, dass der türkische Präsident Recep Tayyip Erdoğan, der von einer großen Mehrheit seiner Bevölkerung verehrt und immer wieder neu gewählt wird, Deutschland besucht. Gern auch mit militärischen Ehren und Galadinner beim Bundespräsidenten.

Und es ist gut, wenn unser Präsident – wie zuvor schon die Bundeskanzlerin – dem Staatsgast klar sagt, was wir in Deutschland unter Rechtsstaat verstehen, und das es überhaupt nicht sein kann, dass deutsche Staatsbürger einfach so verhaftet werden, weil sie mal etwas Kritisches gesagt oder geschrieben haben über den Herrscher am Bosporus.

Und natürlich müssen wir bzw. unsere Repräsentanten dann auch ertragen, wenn der Gast aus der Türkei seine Sicht der Dinge klar zum Ausdruck bringt. Auch wenn seine Auffassung, hierzulande liefen Hunderte türkische Terroristen unbehelligt herum, absurd erscheint. So weil alles gut und erwartbar.

Was mich besorgt ist eher die Naivität eines teils unserer politischen Klasse, wie sie im Interview des früheren Kölner Oberbürgermeisters Fritz Schramma zum Ausdruck kommt, der der Frankfurter Allgemeinen Zeitung ein Interview zur Eröffnung der Kölner Ditib-Großmoschee durch Erdogan gewährt hat. Dazu muss man wissen, dass Schramma einst der Motor des Ganzen gewesen ist, der mit großem persönlichen Einsatz dafür gesorgt hat, dass es in der Domstadt nun eine weitere deutschlandweit bekannte Gebetsstätte gibt – nur eben für Muslime.

Der Ex-OB ist enttäuscht, dass er zum heutigen Festakt nicht eingeladen worden ist (unverschämt“). Außerdem hätte er sich die Kölner Moschee als „Plattform des Dialogs auch für Andersgläubige“ gewünscht. Eine Moschee! Plattform des Dialogs… Sein langjähriger Verhandlungspartner Ditib benennt Schramma heute „…einzuordnen zwischen Unprofessionalität und Böswilligkeit“. Ein Volksfest hätte er sich heute gewünscht, bekennt der CDU-Politiker, dem offenbar erst jetzt klar geworden ist, dass Muslime in der Regel die Begeisterung der Kölner für Kamelle und Strüßscher nicht teilen, schon gar nicht bei der Religionsausübung. Und dabei hätte sogar das Gürzenich-Orchester und ein „großer Kirchenchor“ heute bereit gestanden… ja, wenn man sie eingeladen hätte.

Und dann wird Schramma noch deutlicher:

„Der Grad der Zumutung ist so nicht mehr hinnehmbar. Ein Akt der absoluten Unhöflichkeit. Ein Schlag ins Gesicht aller, die sagen, die Türken seien besonders gastfreundlich. Wenn das der Stil ist, sich in einem Gastland zu gerieren, dann ist das völlig daneben.“

Hätte ich so etwas öffentlich gesagt, würde die Meute jetzt laut „Hetze“ und „Fremdenhass“ schreien. Aber ich bin ja auch kein Oberbürgermeister…