Der Verbotserlass für Reichskriegsflaggen ist undurchdacht und sinnlos

Der Verbotserlass für Reichskriegsflaggen ist undurchdacht und sinnlos

Die Innenminister von Bund und Ländern haben sich darauf geeinigt, das Zeigen sogenannter Reichskriegsflaggen im öffentlichen Straßenraum zu unterbinden, d. h. zu verbieten. Darunter fallen konkret die Kriegsflagge des Norddeutschen Bundes und Deutschen Reiches von 1867 bis 1921, die Kriegsflagge des Deutschen Reiches von 1922 bis 1933, die Kriegsflagge des...Weiterlesen …
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