Bigamie im Interesse der Kinder
Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe droht in Deutschland demjenigen, der verheiratet ist aber „mit einer dritten Person eine Ehe schließt“. Vor dem Hintergrund dieser unmissverständlichen Aussage im deutschen Strafgesetzbuch erstaunt ein Vorgang, der sich in dieser Woche in Pinneberg (Schleswig-Holstein) ereignet hat. Dort genehmigte die Kreisverwaltung, dass...Weiterlesen …