Bigamie im Interesse der Kinder
Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe droht in Deutschland demjenigen, der verheiratet ist aber „mit einer dritten Person eine Ehe schließt“. Vor dem Hintergrund dieser unmissverständlichen Aussage im deutschen Strafgesetzbuch erstaunt ein Vorgang, der sich in dieser Woche in Pinneberg (Schleswig-Holstein) ereignet hat. Dort genehmigte die Kreisverwaltung, dass ein syrischer Flüchtling, der dort seit 2015 mit seiner Frau und vier Kindern lebt, seine Zweitfrau aus Syrien nachkommen lassen darf. Dies sei, erklärte ein Sprecher der Behörde, keine pauschale Regelung, sondern im „Interesse der Kinder“. Bin gespannt, wie die Staatsanwaltschaft das sieht…