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Das Urteil des BVerfG gegen die AfD stärkt die Staatsverdrossenheit

Das Bundesverfassungsgericht hat gestern klargestellt: Die AfD hat das Recht, im Bundestag für einen Sitz im Präsidium zu kandidieren. Und die Wahl muss fair ablaufen. Aber es gibt kein Gesetz, das die anderen Abgeordneten zwingen könnte, einen AfD-Kandidaten für das Gremium zu wählen. Und Mehrheit ist Mehrheit.

Rechtlich ist diese Entscheidung (leider) nicht zu beanstanden, aber der zunehmende Ausschluss einer Partei aus dem demokratischen Prozess, die bei Bundestagswahlen in freier, geheimer und gleicher Wahl sechs Millionen Stimmen einsammelt, ist politisch dumm und schadet der Demokratie in Deutschland insgesamt. Gleiches Recht für Alle – oder die Staatsverdrossenheit wächst weiter.




Pyrrhussieg der Arroganten der Macht

Was die Mehrheit des Deutschen Bundestages mit  der AfD-Kandidatin fürs Präsidium, Mariana Harder-Kühnel, nun zum dritten Mal gemacht hatte – nach vorher drei Niederlagen für den Kandidaten Albrecht Glaser – wird sich als  Konjunkturprogramm für die AfD erweisen. Wenn die Arroganten der Macht ihre Arroganz dem (Wahl-)Volk so ungerührt vorführen, dann werden sie beim nächsten Mal erstaunt sein, wie die blauen Balken am Wahlabend auf der Fernsehgrafik noch mehr in die Höhe schießen.

Um das klar zu sagen: Jeder Fraktion im Hohen Haus steht ein Vizeposten im Präsidium zu. Und die AfD ist nicht irgendeine Fraktion, sondern die größte Oppositionspartei im Bundestag. Wenn man so mit ihr umgeht, liefert man all denen Futter, die ohnehin den Eindruck haben, in unserem demokratischen Rechtsstaat gehe es nicht um Prizipien, sondern um kleinkarrierte Machtspielchen. Und dass auch schon mal ein SED/PDS/Linker mehrfach scheiterte (Lothar Bisky 2005), macht die Sache nicht besser. Demokratie ist Demokratie – für alle.