Es ist nicht so einfach mit dem Rechtsstaat beim internationalen Terrorismus

Der rot-grüne Senat in Hamburg ist unglaublich tolerant. Dialog ist oberste Bürgerpflicht auch mit denen, die unseren freiheitlichen Lebensstil verachten und sich einen ganz anderes Deutschland herbeisehnen. Ein islamisches zum Beispiel, in der die Scharia oberste Rechtsvorschrift sein wird.

So kooperiert der Senat seit 2013 mit dem Rat der Islamischen Gemeinschaften in Hamburg (Schura), dem Verband der Islamischen Kulturzentren und dem Moscheeverband DITIP, der bekanntermaßen wiederum vom türkischen Staat…sagen wir, der mit der Türkei auch kooperiert. So kooperiert einer mit dem anderen. Wie klein doch die Welt ist.

In islamischen Moscheen wird nicht nur gebetet, sondern auch gefeiert und manchmal natürlich auch getrauert. So lud die Imam-Ali-Moschee am vergangenen Sonntag zu einer Gedenkveranstaltung zu Ehren des Kommandanten der iranischen Quds-Brigaden, eines gewissen Qasem Soleimani, ein. Der war am 3. Januar unerwartet verstorben, weil US-Präsident Donald Trump im fernen Amerika angeordnet hatte, ihn mittels einer Drone ins Jenseits zu befördern.

Solche Attentate, zumal ausgeführt von einer, nein, von DER westlichen Führungsmacht sind nicht uneingeschränkt zu begrüßen, natürlich nicht. Verbrecher gehören vor Gericht gestellt, schreibt heute jemand hier im Forum meines Blogs. Ja, schön wäre es. Und Soleimani war zweifellos ein Verbrecher, einer der übelsten Drahtzieher des internationalen Terrors, direkt verantwortlich für eine Vielzahl von Anschlägen und zuletzt die Angriffe pro-iranischer Milizen auf die US-Botschaft in Bagdad Ende 2019.

Eine Spur von Blut und Gewalt durch den Nahen und Mittleren Osten“ habe Soleimani zu verantworten, behauptet auch Bundesaußenminister Heiko Maas in einem aktuellen Interview mit der BamS.

Wie stellt man einen Terrorführer im Iran vor ein ziviles Gericht? Das ist eine spannende Frage, die sich bereits beim früheren Al Kaida-Chef Osama bin Laden aufdrängte. Schicken wir einen Streifenwagen mit amtlicher Vorladung nach Abbottabat? So wie im deutschen Gebührenfernsehen suggeriert. Hausmeister Krause, Königlich-Bayerisches Amtsgericht? Oder verzichtet man auf Strafverfolgung bei solchen Typen, weil sie nicht erreichbar scheinen?

Und auf der anderen Seite, wenn wir mit ähnlichen Methoden unter Ausblendung rechtsstaatlicher Grundsätze ebenso handeln wie die Bösen, sind wir dann letztlich nicht genau so böse wie die?

Es ist kompliziert und viele kluge Juristen werden sich noch viele Jahre lang mit dieser Frage beschäftigen (müssen). Müssen wir in den westlichen Demokratien und damit auch in Deutschland nicht anerkennen, dass sich die Dinge auf der Welt dramatisch ändern? Ist unser Rechtssystem noch zeitgemäß angesichts einer zunehmend globalisierten Welt, die sich eben nicht nur mit Ökonomie beschäftigt? Und müssen wir wirklich tolerant auch gegenüber unseren Feinden sein?