Der Verbotserlass für Reichskriegsflaggen ist undurchdacht und sinnlos

Die Innenminister von Bund und Ländern haben sich darauf geeinigt, das Zeigen sogenannter Reichskriegsflaggen im öffentlichen Straßenraum zu unterbinden, d. h. zu verbieten. Darunter fallen konkret die Kriegsflagge des Norddeutschen Bundes und Deutschen Reiches von 1867 bis 1921, die Kriegsflagge des Deutschen Reiches von 1922 bis 1933, die Kriegsflagge des Deutschen Reiches von 1933 bis 1935, die Reichsflagge ab 1892 sowie Flagge des «Dritten Reichs» von 1933 bis 1935.

Warum wollen sie das verbieten? Genau! Weil Rechtsextremisten bei ihren Aufmärschen, vorzugsweise an Orten und Gebäuden mit historischer Relevanz, gern Scharz-Weiß-Rot schwenken. Oder – so heißt es im Erlass der Innenminister – bei «paramilitärisch anmutenden Versammlungen, beispielsweise durch Kombination mit Trommeln, Fackeln, Uniformen, Marschieren in Formation oder dem Bestehen des Anscheins einer Anlehnung an Fahnenaufmärsche der Nationalsozialisten».

Sie wissen, dass ich wie wohl fast alle von Ihnen, die diesen Blog lesen, den Nazi-Dreck zutiefst verachte. Aber ich bin auch unbedingt für Freiheit und gegen Verbote, sofern sie Meinungen, auch wirre Meinungen, sanktionieren. Man kann mit einigem Recht die Leugnung des Holocaust unter Strafe stellen, doch selbst hier kommt ein Rechtsstaat irgendwann an seine Grenzen, wenn sie etwa an die 92-jährige Nazi-Aktivistin Ursula Haverbeck denken. Was sie sagt und tut ist für jeden Demokraten eine Zumutung und verachtenswert. Aber welchen Sinn ergibt es, so eine Greisin immer wieder einzusperren? Sie begeht keine Anschläge, sie baut im Keller ihres Hauses keine Gaskammern, sie redet nur widerwärtiges dummes Zeug. Und dafür sperrt man sie immer wieder in eine Zelle. Mit 92 Jahren. Wird sie ihre Meinung jemals ändern? Unvorstellbar. Ist sie eine Gefahr für die öffentliche Ordnung in Deutschland? Null. Aber sie wird eingesperrt. Warum?

Was ist sagen will: Das Deutsche Reich besteht nicht mehr, Deutschland hat mit der Wiedervereinigung 1990 das Grundgesetz als Verfassung angenommen. Alle Staatsrechtler, die auch nur halbwegs seriös arbeiten, sehen das so. Und Reichsbürger muss man dann vor Gericht stellen und bestrafen, wenn sie illegale Waffen horten, Gewalttaten begehen , sich den Gesetzen unseres Landes nicht beugen wollen. Dann sollen sie ihre Koffer packen und abhauen. Aber Meinungen verbieten und das Zeigen von Flaggen?

Wie oft werden bei islamistischen Aufmärschen Fahnen von Terrororganisationen wie der Hamas geschwenkt, ohne dass die Polizei eingreift? Dauernd. In Berlin beim alljährlichen Al Quds-Marsch der Judenhasser, wo man Sechsjährige mit den Attrappen von Sprengstoffgürteln behängt und „Allahu Akbar“ brüllt. Und wenn so eine Terror-Parade an einem Haus vorbeizieht, wo einer eine Israel-Fahne aus dem Fenster gehängt hat, dann greift der Rechtsstaat sofort ein – und entfernt diese eine Israel-Fahne, wir wollen ja nicht eskalieren.

Und was ist eigentlich mit den alten Kameraden und ihren SED-Devotionalien? Neulich fand irgendwo in Ostdeutschland eine Demo statt, wo verstrahle Menschen in FDJ-Hemden rumliefen und DDR-Fahnen schwenkten. Greift keiner ein, aber wo ist denn da der Unterschied zu Reichskriegsflaggen? Warum beschäftigen sich die Innenminister nicht mir diesen Fußkranken der Weltrevolution und ihren Aufmärschen?

Der Erlass der Innenminister zu den Reichskriegsflaggen ist undurchdacht und vor allem nicht zielführend. Es ist nichts weiter als billiger-Politikaktionismus, denn was in den Köpfen der Menschen los ist, das kann man (noch) nicht sehen und verbieten. Wenn demnächst bekannt wird, dass die deutsche Naziszene jetzt Flaggen mit Bananen schwenkt bei ihren Aufmärschen – werden die dann auch verboten? Und was wird  dann mit Edeka („Wir lieben Lebensmittel“) und ihrer Obstabteilung?

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