Alltag in Deutschland: Täter „Jugendliche“ und Machete nicht gefunden

Die Tat fand schon vor drei Wochen statt, abr erst jetzt hat die Polizei die Öffentlichkeit informiert. Das deutet darauf hin, dass die Täter… sagen wir… nicht von hier sind.
In Düsseldorf-Vennhausen gab es am 12. Januar gegen 16.45 Uhr auf einem Spielplatz einen… Zwischenfall. Acht „Jugendliche“ hatten unter einem harmlosen Vorwand zwei Gleichaltrige an diesen Platz gelockt. Als sie ankamen, wurden sie von den anderen sofort mit Schlägen und Tritten attackiert.
Eines der Opfer konnte weglaufen, der andere wurde weiter brutal körperlich misshandelt. Dabei wurden auch eine Machete und eine Schusswaffe benutzt. Erst als ein unbeteiligter Zeuge vorbeikam, ließen die maskierten Jugendlichen vom Opfer ab und rannten davon. Vorher klauten sie noch seine Geldbörse, Schuhe und andere „Gegenstände“. Der verletzte Junge musste zur Behandlung ins Krankenhaus gebracht werden.
Vergangene Woche durchsuchten Polizisten dann sechs Wohnungen von Tatverdächtigen in Wersten, Oberbilk, Lichtenbroich und Lierenfeld. Dabei stellten sie umfangreiches Beweismaterial sicher, darunter mehrere Schreckschusswaffen. Laut Polizei sollen die Jugendlichen ihre Tat gefilmt haben – entsprechende Videoaufnahmen liegen den Ermittlern vor. Die Machete, die bei der Tat benutzt wurde, ist bisher nicht gefunden worden.
Die Tatverdächtigen sind „Jugendliche“ im Alter zwischn 14 und 16 Jahren. Über ihre Herkunft schweigen die Behörden. Wahrschinlich Skandinavier… 

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Die Strafmündigkeit muss runter auf 12 Jahre!

Anfang November des vergangenen Jahres ereignete sich auf einem Spielplatz im Essener „Ostviertel“ ein belangloser Streit, der ein tödliches Ende hatte.

Ein 80-jähriger Rentner wies nämlich dort einen 13-Jährigen zurecht, der sich „ungebührlich verhalten“ haben soll, was immer das auch bedeutet.

Der Junge ging sofort aggressiv auf den alten Mann los und schlug ihn so, dass der stürzte. Der Kopf des Mannes schlug auf dem harten Boden auf, er verletzte sich schwer. Nach drei Wochen starb er im Krankenhaus.

 

Die Polizei hatte keine Zeugen, man suchte nach – Überraschung – einer Gruppe „junger Männer“. Doch weil das Krankenhaus bei Einlieferung des schwerverletzten Opfers vergaß, die Polizei zu informieren, erfuhren die Beamten erst vom Geschehen, als der Mann vor seinem Tod nochmal zu Bewusstsein kam und eine Aussage machte.

 

Und doch haben sie ihn gefunden

 

Denn einer in der Schule hatte mit angehört, dass der 13-Jährige mit seiner Tag prahlte und sofort das Richtig getan. Er informierte die Polizei.

 

Sie haben ihn also, den Jungen, der einen anderen Menschen auf dem Gewissen hat. Aber ihm wird nichts Gravierendes geschehen, denn mit 13 Jahren ist er gemäß Paragraf 19 des Strafgesetzbuches (StGB) schuldunfähig, weil noch unter 14 Jahren. Es wird keine Anklage, keinen Prozess und kein Urteil geben. Vielleicht muss er für eine Zeit in eine geschlossenen Einrichtung der Jugendhilfe. Das war’s.

 

Ich finde das nicht mehr akzeptabel, denn es ist ja nicht der erst Fall dieser Art.

 

Wer mit 13 Jahren töten kann, der kann auch dafür büßen. So einfach wäre das in einer normalen Gesellschaft.

 

13-Jährige, wir waren früher Kinder mit 13 und spielten unsere Lieblings-Fernsehserien nach. Oder bolzten auf dem Fußballplatz. Im 21. Jahrhundert haben Kinder uneingeschränkten Zugang zu Informationen und soziale Medien, in dem Alter haben viele Gewalt oder Pornografie auf dem Handy konsumiert. Und sie wissen genau, was richtig oder falsch ist.

 

Wer mit 13 Jahren zuschlägt und danach damit angibt, besitzt eine echte kriminelle Energie, die vom Gesetzgeber nicht länger als „kindliche Unschuld“ ignoriert werden darf.

Es ist die Aufgabe der Politik, dieses Thema endlich anzugehen. CDU und AfD wollen das übrigens, alle anderen nicht. Aber das Fass mache ich jetzt hier nicht wieder auf…