Als Opa Siegfried mal den Rechtsstaat kennenlernte

Am 7. Oktober des vergangenen Jahres trafen sich Vertreter von Staatsanwaltschaft und Polizeidirektion in Kiel zu „einer gemeinsamen Erörterung“. Was da erörtert werden sollte, war der „Umgang mit strafrechtlich auffälligen Flüchtlingen, deren rechtmäßige Personalien nicht eindeutig feststehen“. Die polizeiliche Praxis hatte sich im hohen Norden unerfreulich entwickelt. Man kam zu dem Ergebnis, dass „ein Personenfeststellungsverfahren oder erkennungsdienstliche Behandlung (…) in Ermangelung der Verhältnismäßigkeit und aus tatsächlichen Gründen (Identität kann nicht zeitgerecht festgestellt werden…)“ bei einfachen Delikten wie Ladendiebstahl und Sachbeschädigung regelmäßig ausscheide. Und deshalb, auch weil der Aufwand – Dolmetscher! – zu hoch sei, solle bei derartigen niedrigschwelligen Delikten von Flüchtlingen ohne Ausweispapiere auf Strafverfolgung verzichtet werden. Ein Sprecher der Polizeigewerkschaft nannte das inzwischen völlig zu recht eine „Resignation des Rechtsstaates“.

Was wohl Siegfried Zielasko denken wird, wenn er davon erfährt? Der damals 82-jährige Rentner aus dem beschaulichen Schwarzwald-Ort St. Georgen wurde im März 2015 verhaftet und eingesperrt. Er hatte seinen Personalausweis nicht rechtzeitig verlängern lassen. Zwar wollte er das im Rathaus tun, konnte aber kein biometrisches Passfoto vorlegen. Und so nahm der Rechtsstaat konsequent seinen Lauf. Erst wurde ein Bußgeld von 50 Euro festgesetzt. Zielasko weigerte sich, die zu bezahlen und legte Widerspruch ein. Das Amtsgericht bestätigte daraufhin das Bußgeld und wollte nun auch noch 150 Euro Verfahrenskosten haben. Der Rentner bleib uneinsichtig. Und weil Ordnung sein muss, rückten Polizeibeamte an und nahmen Opa Siegfried in Erzwingungshaft. Er hatte zwar auch keine gültigen Ausweispapiere, aber wenigstens wusste unser Staat bei ihm, wo er wohnt.

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